Sachkundenachweis
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So, heute habe ich dann auch noch mal eine Frage an Euch
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Und zwar Folgendes:Den Sachkundenachweis für die 20/40 Hunde in NRW, muss den nur der Halter des Hundes machen, oder müssen alle, die mit dem Hund Gassi gehen antreten?
Weiter habe ich gelesen, dass, wenn man drei Jahre vor in Kraft treten dieser Verordnung schon Hunde dieser Kategorie gehalten hat, keinen machen muss. So, ich hatte Hunde dieser Kategorie, war aber nie als Halter eingetragen, muss ich den Sachkundenachweis trotzdem erbringen? Ich finde das alles sehr verwirrend ...
Ich werde mich da auch noch bei der Stadt erkundigen, aber vielleicht kann der ein oder andere mir ja auch schon ein wenig Licht bringen in die Dunkelheit dieser Verordnung
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Ausschließlich der Halter muss den Nachweis erbringen. Soviel steht schonmal fest.
Wenn du NICHT als Halter eingetragen warst würde ich jetzt mal adhock sagen, dass dann die 3-Jahres-Frist nicht zählt.
Alles andere kann dir sicher dein Vet.-Amt sagen bzw. der Tierarzt deines Vertrauens, bei dem du den Sachkundenachweis ja auch machen kannst.Viel Spaß dabei
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