Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Wer haftet, wenn jemand meinen Hund freilässt?
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Hallo!
Bei uns gehen manchmal Jugendliche am Haus vorbei und wenn sie sehen, dass der Hund draußen ist, machen sie absichtlich das Tor auf und locken den Hund teils noch nach draußen.Wenn nun mein Hund wegen dem offenen Tor auf die Straße rennt und eine Person angreift oder einen Autounfall verursacht, wer haftet dann?
Grüsse
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1. August 2008 um 20:34
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Wer haftet, wenn jemand meinen Hund freilässt? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ich weiß es zwar nicht und befürchte nur die Antwort zu kennen, aber kannst du das Tor nicht einfach abschließen?
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Den deutschen sinnlos-Gesetzten nach würde ich sagen, Du.
Der Hund war nicht unter deiner Aufsicht, er ist von deinem Grundstück abgehauen und hat einen Unfall verursacht.
Bei Kindern würde es heissen "Verletzung der Aufsichtspflicht". Denke mal, so in etwa würde das in dem Fall auch gehandhabt werden.
Damit so etwas nicht passiert: Richtiges Schloss ans Tor oder Hund nicht mehr unbeaufsichtigt in den Garten
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Schloss ans Tor ist schlecht, das müsste dann ja ein abschließbares sein und das kann ich den anderen Bewohnern des Hauses nicht zumuten, dass sie dann immer erst den Schlüssen holen und wieder wegbringen, wenn sie das Grundstück verlassen.
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Hi!
Ich bin mir eigentlich ziiiiiiemlich sicher, dass DU dann haftbar gemacht wirst. Es ist DEIN Hund und DU hast die Aufsichtspflicht.
Wenn Hundi also allein im Garten rumturnt und selbiger nicht so gesichert ist/werden kann, dass der Hund nicht raus (und vermutlich sogar auch noch niemand rein!) kann, wirst Du zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Hund einen Schaden anrichtet.
Würde mich überraschen, wenn es anders wäre :/ - Vor einem Moment
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DU
warum sicherst du den hund nicht so, dass ihm nichts passieren kann?
gruß marion
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Zitat
Wenn nun mein Hund wegen dem offenen Tor auf die Straße rennt und eine Person angreift oder einen Autounfall verursacht, wer haftet dann?
na wer wohl? DU natürlich.
Du hast deinen Hund so zu halten, das keinerzeit Gefahr von ihm ausgeht. Und wenn die Gefahr besteht, dass er auf irgendeine Art und Weise von eurem Grundstück runterlaufen und einen Unfall verursachen kann, hast Du dafür zu sorgen, dass dies nicht möglich ist.
WIE Du das machst, ist dann deine Sache. Entweder Schloss an das Tor oder eben Hund nur unter deiner permanenten Aufsicht frei auf dem Grundstück oder Du legst Hund an eine Laufleine.
Viele Grüße
Cindy -
DU und zwar nur DU!
Sicher das Tor, allein um dein Hund zu schützen! :/LG Olli

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DU! Weil du in diesem Moment deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Ausserdem muss man einen Hund so sicheren, das er für andere keine Gefahr darstellen kann. Das heist auch, das du sorge zutragen hast das dein Hund nicht aus dem Garten raus kommt, sei es alleine oder durch dritte.
Was meinst du warum, bei uns vor den Gartentoren Schlösser vor sind!?
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@rotti-frauchen:
Ja soll ich den Hund im Zwinger einsperren und abschließen oder wie? Ich habe keine Angst, dass dem Hund was passiert, sondern eher, dass den Kindern was passiert, die das Tor aufmachen.
yane:
Und wo steht das? Wieso sollten in diesem Fall nicht die Jugendlichen haften?
Grüsse
- Vor einem Moment
- Neu
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