diplomatische Immunität??????
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hallo! mal ne ganz doofe Frage, wenn eine Botschaft Hunde hält, die beispielsweise zum Bewachen des Geländes zuständig sind.... haben die dann genauso diplomatische Immunität wie die Botschaftsangehörigen???? ist wichtig wegen einem Beissvorfall bei dem behauptet wurde die Hunde können nicht belangt werden, da sie diplomatische Immunität besäßen !!!!!
danke für Infos.
LG Kat
- Vor einem Moment
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Zitat
hallo! mal ne ganz doofe Frage, wenn eine Botschaft Hunde hält, die beispielsweise zum Bewachen des Geländes zuständig sind.... haben die dann genauso diplomatische Immunität wie die Botschaftsangehörigen???? ist wichtig wegen einem Beissvorfall bei dem behauptet wurde die Hunde können nicht belangt werden, da sie diplomatische Immunität besäßen !!!!!
danke für Infos.
LG Kat
Das kommt darauf an ob der Beissvorfall innerhalb des Botschaftsanwesens passiert ist oder ausserhalb.
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Hi danke für die schnelle Antwort.
der Beissvorfall war ausserhalb des Geländes als die Hunde gassigeführt wurden von einem Mitarbeiter der Botschaft.
LG Kat
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In England gab's vor ein paar Jahren mal einen Fall indem Wachhunde die einem russischen Diplomaten gehoerten Schafe rissen.....obwohl sich diese Vorfaelle ausserhalb eines Botschaftsgelaendes ereigneten standen die Hunde trotzdem unter Immunitaet.
Kann mir gut vorstellen das dies in Deutschland genau so gehandhabt wird da die Diplomatische Immunitaet ja strafrechtliche, zivilrechtliche und administrative Verfolgung unterbindet......und Hund als Sacheigentum der Botschaft oder eines Diplomaten faellt da sicher darunter.
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Das wäre ja der Hammer!
Hast du ne Ahnung wo ich mich da kundig mache????
LG Kat -
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Zitat
Das wäre ja der Hammer!
Hast du ne Ahnung wo ich mich da kundig mache????
LG KatHmm...ich wuerde bei der Berliner Staatsanwaltschaft nachfragen.....die koennen dir bestimmt Auskunft darueber geben.
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Stimmt.... das wär ne Idee.... Danke schon mal....!
LG kat
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Die Tiere sollten auch unter die Immunität fallen. Denn es werden ja nicht die Tiere zur Rechenschaft gezogen,sondern die Besitzer. Und die sind durch die Immunität geschützt.
Da die Hunde wohl auch zum Botschafts"inventar" gehören, könnte ich mir vorstellen,das diese nicht belangt werden können.
WObei ich nicht ganz weiss, wie es vom finanziellen Aussieht.
Strafrechtlich nicht belangt werden können und für Sachschäöden aufkommen müssen sind ja unter umständen zwei verschiedene Dinge.
Aber das beste ist wirklich mal in Berlin anzurufen.
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Zitat
Strafrechtlich nicht belangt werden können und für Sachschäöden aufkommen müssen sind ja unter umständen zwei verschiedene Dinge.Nein....Sachbeschaedigung ist ein Privatklagedelikt und faellt auch unter das Strafprozessrecht......und davor schuetzt eben die dipl. Immunitaet. (was ja eigentlich eine Frechheit ist).
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Ja, eigentlich hat man keie Chance. Denn strengenommen dürfte so einer mit Immunität ja auch einfach jemanden umbringen und kann dann nicht von den Deutschen Behörden belangt werden, sondern nur von den Gesetzen des Heimatlandes.
Und wenn man strengenommen einfach einen Abmurksen kann ohne belangt zu werden, dürfte so ein Hundebiss ja kinderkram sein.
- Vor einem Moment
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