Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Wann darf ich Daywi von der Leine machen???
-
-
Zwiffel: Die 40/20 Regelung gilt nur für NRW. Dort gilt für alle Hunde über 40cm und/oder 20kg (auch "Kategorie 3 Hunde" genannt) Anzeigepflicht. Der Hund muß gechippt und versichert sein, der Halter den Sachkundenachweis besitzen. Zudem gilt eine erweiterte Anleinpflicht.
-
9. August 2008 um 21:19
schau mal hier:
Wann darf ich Daywi von der Leine machen??? - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Zitat
Unter die 20/ 40 Regelungen fallen Hunde die entweder eine Schulterhöhe von mindestens 40cm haben oder mindestens 20 Kilo wiegen. Diese Regelung gilt so weit ich weiß nur in NRW. Wenn du also einen solchen Hund hast, gilt für diesen Anleinpflicht. Auch da, wo normalerweise Auslaufgebiete sind. Du kannst aber einen Test ablegen, einen Sachkundenachweiß (den muss man auch vor der BH machen) und dann darfst Du Deinen 20kilo-schweren Hund, oder Deinen 40cm Hund auch so wie die Kleineren in den Auslaufgebieten laufen lassen. Vorrausgesetz, Dein Hund ist ebenso gechippt und Haftpflichtversichert
Wollte noch editieren
-
Danke für Eure Information, Mann bin ich froh, daß ich in Berlin wohne, dort haben wir bisher noch nicht solche eine blöde Verordnung.
-
Könnt ihr nicht bei eurem Ordnungsamt anrufen und um schriftliche Bestätigung bitten, wo jetzt Freilaufgebiet ist und wo nicht? Eigentlich muss es doch in der Stadtverordnung oder Gemeindeordnung stehen.
Als ich noch in der Stadt gewohnt habe, hab ich mir das ausgedruckt und immer dabei gehabt, denn es gibt tatsächlich welche vom OA die verhängen Ordnungsgeld und behalten es für sich. Mehr als 20x hab ich denen widersprochen und die Verordnng vorgezeigt, da waren die ganz schön sauer, aber ich war im Recht.lg Katrin
-
Hallo!
So jetzt lösen wir die Verwirrung für NRW auf
:Der Sachkundenachweis ist notwendig zur Haltung eines "großen" Hundes und hat nichts mit der Leinenpflicht zu tun.
Lediglich bei den Sokas muss jeder einen Sachkundenachweis vom Amtsveterinär haben, der Gassi gehen möchte, das ist aber etwas anderes.Zuerst gilt das Landeshundegesetz. Das sagt bei allen Hunden, dass sie in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstrassen, Strassen und Plätzen mit ähnlichem Publikumsverkehr, in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen anzuleinen sind. Ausgenommen sind ausgewiesene Freilaufgebiete.
Große Hunde müssen zusätzlich außerhalb von eingezäunten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Bebauung angeleint sein, d.h. wo in ruhigen Vorstadtstrassen kleine Hunde frei sein dürfen, müssen die großen an die Leine.
Dann gelten natürlich noch die Vorschriften der jeweiligen Stadt/Gemeinde und das Forstgesetz, usw..
In Gelsenkirchen gilt, dass Hunde auf Grün- und Erholungsflächen, Friedhöfen, in städtischen Gärten, Kleingartenanlagen und in durch Hinweisschilder ausgewiesenen Fußgängerbereichen angeleint sein müssen.
Also muss man sich ansehen, als was die Halde gilt. Ist an den Eingängen das beliebte blaue Schild "Frau mit Kind", dann gilt Leinenpflicht. Sind dort befestigte Wege und Parkbänke, ist von einer Erholungsfläche auszugehen und wieder Leinenpflicht. Ist es ein Naturschutzgebiet, gehört Hund ebenfalls an die Leine, Landschaftsschutzgebiete sind Streitfälle. Sind die Wege eher Trampelpfade, fehlen Bänke und stehen viele Bäume, würde ich das ganze als Forst einstufen, dann gilt das Landesforstgesetz und Hund darf auf den Wegen frei sein.
Sinnvoll ist wirklich ein Anruf beim Ordnungsamt, die helfen dann gern weiter.LG
das Schnauzermädel[/b] - Vor einem Moment
- Anzeige
Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
-
Nein der weiße Boxer ist wie der normale Boxer kein Liste hunde.
Die 20/40 Regelung besagt einfach, dass Hunde ab 20 KG und einer Größe ab 40 cm nur in Hundefreilaufgebieten ohne Leine laufen dürfen.
Edit: ich sollte auch mal weiterlesen, denn die Frage wurde ja schon beantwortet
-
*args*
irgendwie hing meine Maus und scrollte nicht weiter bis zu dem Punkt dass ich sehen konnte, das da noch ne zweite Seite existiert.
Ich geh mich schämen......
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!