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Leinenpflicht - Ausnahme?
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Hallo,
wir wohnen in Wuppertal, nicht an einer Haupt- oder stark befahrenen Straße, sondern in einer Wohnsiedlung. Meine Frau verliess mit unserem Hund Bella das Haus, um zum vor dem Wohnhaus parkenden Auto zu gehen. Dabei musste sie ca. 6 Meter den Bürgersteig benutzen; Leine in der Hand, Bella nicht angeleint für dieses kurze Stück. Hätte das Auto an einer anderen Stelle gestanden, währe es nur ein Weg von ca. 1,5 Meter vom Grundstück über den Bürgersteig gewesen. Genau in diesem Moment hielt ein Auto (Zivil) mit zwei Bediensteten des Ordnungsamtes, welche auf die Leinenpflicht hinwiesen und die Daten meiner Frau notierten. Auf die Frage meiner Frau, was dies nun kostet, antworteten sie, dass sie dies nicht sagen könnten; meine Frau würde eine Nachricht mit den Angaben vom Ordnungsamt erhalten.
Besteht auch Leinenpflicht für solch einen kurzen Weg (1,5 m oder wie geschehen 6 m) oder liegt dies im Ermessen des jeweiliogen Ordnungsamtmitarbeiters?
Vielen Dank im voraus für Antworten oder Hinweise.
Herzliche Grüße von
CsiJoe
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26. Juni 2008 um 20:27
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in NRW wird ja bekanntlich die leinenpflicht recht streng gehandhabt.
Vielleicht hätte der Beamte in eurem Fall Gnade vor Recht ergehen lassen können, aber da es sih um einen öffentlichen weg handelt, werdet ihr zahlen müssen -
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da groß Ermessensspielraum gibt.
Bürgersteig ist nunmal kein Privateigentum oder gelände. Ist halt öffentlicher Raum.
Ist natürlich echt eine blöde Situation, weils ja wirklich nicht weit war, aber wenn die Rechtslage so ist....
hier aufm "Land" interessiert das Gott sei Dank keinen und viele Hunde laufen hier ohne Leine, da, wo es möglich ist. -
da es ein öffentlicher Weg war besteht auch Leinenpflicht egal wie lang die Strecke war. Es gibt welche vom OA oder der Polizei die sehen das nicht so eng und geben nur eine mündliche Verwarnung oder sagen sogar nichts und es gibt welche die sind da streng.
Bevor wir nach Bayern gezogen sind wohnten wir in NRW. Ich bin mit einer Bekannten und ihrer Hündin mit unserem früh am morgen auf einem Weg am Fluss spazieren gegangen. Uns kam ein Polizist entgegen wir leinten die Hunde schnell an und er fragte ob wir die nur wegen ihm angeleint haben. Das wir dann bejahten. Er meinte darauf das er es verstehen kann das die Hunde freilaufen müssen und er da nichts gegen hat. Wir sollten sie aber bei Kindern und älteren Menschen bitte anleinen. Es gibt auch welche die Augen zu drücken und verständnis haben.
So wie es aussieht werdet ihr wohl zahlen müssen.Lg
Sacco
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