• Zoey (geboren im Juni 2014) erhielt ihre letzte Tollwutimpfung im Oktober 2014 und wäre laut Tierarzt dieses Jahr im Oktober wieder dran.

    Geimpft wurde sie mit Nobivac. Laut Beipackzettel besteht die Grundimmunisierung aus einer Impfung nach der 12. Lebenswoche und nach 3 Wochen besteht ein Impfschutz für 3 Jahre.

    So steht es da: oben ist die Tollwut unten wurde sie
    grundimmunisiert mit Nobivac, wo nach BPZ
    die Grundimmunisierung tatsächlich aus nur einer Impfung besteht,
    so steht es nur bei SHP .
    Dann haben wir unterschiedliche Lesarten, genaueres weiß nur die TE.
    Irgendwann muss ja grundimmunisiert worden sein und von Wiederholung
    steht nichts da. Wenn ihr euren "Seelenfrieden" braucht, dann eben nur die
    T, das ist mir langsam soooo egal , einfach nur ......nein,
    ich denk ich mir meinen Teil.

  • Na du bist ja drollig, ich weiß wirklich nicht,
    was Du willst:

    es ist für die Fragestellung der TE völlig egal,
    welche Grundimmunisierung gemeint ist:
    beides darf nicht für ein Jahr stehen,
    beides hat 3 Jahre Gültigkeit SHP wie T.

    Nein, im BPZ der T ist der Text etwas anders,
    aber egal, wenn deinem Seelenheil geholfen
    wird....... :winken:

  • Im ganzen Beitrag von Panama geht es ausschließlich um Tollwut und liebe Sarah1 du musst nicht jedesmal pampig werden, wenn du Unrecht hast.

  • Och, pampig kam das rüber ?
    Das tut mir sehr leid, sollte nicht sein....sorry,
    aber ich musste meine Lesart darlegen und
    Klarheit brächte nur die TE, wegen dem
    Unrecht @ich, aber Danke für den netten
    Hinweis. :winken:

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