Traurig, verwirrt und wer weiß was noch!

  • Wir haben unseren Hund nun ja seit etwas über einer Woche. Papiere, Impfpass und ENtwurmungspass und sämtliches Zubehör haben wir ebenfalls sofort bekommen.
    Allerdings gibt es keinen Kaufvertrag, es wurde alles mündlich gemacht und dann halt Papiere gegen Geld übergeben.
    So weit ist alles klar. Nun hatte mein Tierarzt eine Frage, die ich nicht beantworten konnte und habe kurzerhand die Züchterin angerufen.
    Hätte ich das bloss nicht getan. Die wusste von der Weitergabe gar nichts und es war auch vertragliich vereinbart, das die Vor-Besitzer den nicht veräussern etc. dürfen, sondern ihn zurückgeben müssen oder zumindest um Erlaubnis zu fragen haben. Sie wollen uns den Hund nicht wegnehmen, im Gegenteil, sie finden es gut, das sie davon nun erfahren haben. Sie haben auch ein absolut gutes Gefühl.
    Trotzdem wollen sie das nun natürlich mit den Vorbesitzern regeln, da es ein Vertragsverstoß ist. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen? Habe vorhin schon mit unserem Anwalt kurz Rücksprache gehalten. Der kannte sich damit jetzt nicht genau aus, meinte aber, das ist wie beim Kfz-Schein. Eigentümer ist, wer den Abstammungsnachweis ist. Den hätten ja wir. Wie gesagt, die Züchter wollen ihn uns nicht wegnehmen. Aber kann die Vorbesitzerin nun die Herausgabe verlangen?
    Ich bin gerade durcheinander und total verwirrt.
    Kann mir jemand vielleicht etwas darüber erzählen, welche Konsequenzen das jetzt haben kann?
    An so etwas hätte ich ihm Traum nicht gedacht...

  • Einer Freundin von mir ist das mit ihrem Pferd passiert.
    Dort war es dann so, daß sie mit der "Ur-Besitzerin" einen Extra-Vertrag gemacht hat (weil das Pferd bei Abgabe eigentlich hätte bei ihr landen müssen) und die, die das Pferd unberechtigterweise weggegeben hatte, wurde wegen Vertragsbruch verklagt.
    Die Ur-Besitzerin war auch froh, daß das Pferd bei meiner Freundin gelandet war und sie durch nen blöden Zufall Kenntnis von der Sache bekommen hat. Zurückgeholt werden durfte das Pferd von der "Verkäuferin" im übrigen nicht, weil meine Freundin einen rechtsgültigen Kauf getätigt hat, auch wenn dem eine Täuschung zugrunde lag...aber dafür konnte ja meine Freundin nichts!
    Vielleicht hilft Dir das.

  • Hallo,

    es gibt einen Threat von Pfirsichblüte gestartet mit dem Inhalt, ob Ihr ihre Stute weggenommen werden kann. Da hab ich dazu ziemlich ausführlich geantwortet. Die Begründung findest Du dort, die Antwort hier (falls es Dir reicht): mach Dir keine Gedanken, Du bist Eigentümer des Hundes geworden, Du musst nicht damit rechnen, dass Du ihn herausgeben musst.

  • Erst mal tiiiiieeeeef Luft holen...

    Das ist ja eine blöde Geschichte.
    Also, dass die Züchterin möchte, dass ihr den Hund behaltet, würde ich mir von ihr schriftlich geben lassen.
    Ansonsten kann ich mir im Moment nicht vorstellen, wo euch jemand an den Karren fahren will, es sei denn ihr wusstet, davon, dass die Züchterin durch den Vorbesitzer nicht informiert wurde. Nun bin ich keine Juristin, aber da war doch nochmal was mit "in gutem Glauben" oder so... Zu Hüülf, ihr JuristInnen!

    LG
    cazcarra

    EDIT: Ach, ich war zu spät - bzw. abgelenkt. Gizmo wollte mir gerade den Schuh vom Fuß kauen :D Hätte nicht gedacht, dass die Tante Pubertät auch mit 4 Jahren nochmal zuschlägt.

    Dann bin ich froh, dass für dich und deinen Hund alles gut ausgeht!!!!

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