Es gibt Höchstwerte für den Gehalt an sogenannten Kontaminanten in Lebensmitteln, die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vorgeschrieben werden.
Hier das Regelwerk (dieses gilt für Lebensmittel, die für den Menschen (!) gedacht sind):
Verordnung (EG) Nr. 466/2001 der Kommission vom 8. März 2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln