Kettenhaltung "nur" ein paar Stunden am Tag...was

  • Hallo!


    Ich habe mal eine Frage.
    In meiner Nachbarschaft gibt es einen Junghund, der neuerdings für ein paar Stunden am Tag an einer viel zu kurzen Kette auf einer von allen Seiten geschlossenen Terasse (halbhohe Mauern) gehalten wird. Eine Hütte hat er. Die Terasse ist überdacht, d.h. witterungsgeschützt. Um es sich besser vorstellen zu können, könnte man auch sagen, dass es sich um einen offenen Raum ohne Fenster handelt.


    Ich habe mir gerade die Tierschutz-Hundeverordnung durchgelesen und festgestellt, dass die Kettenhaltung -zum Glück- verboten ist. Und erst recht bei einem Hund unter einem Jahr.


    Kann mir jemand sagen was passieren würde, wenn ich das melden würde? Gibt es da eine Kontrolle oder eine Verwarnung? Wie wird in so einem Falle vorgegangen, wenn die Besitzer damit aurgumentieren, dass das nicht so oft vorkommt und wenn, dann nur ein paar Stunden. Ansonsten hat er ja Familienanschluss. Was passiert, wenn der Hund bis zu seinem ersten Geburtstag z.B. im Bad gehalten wird (weil es keiner mitbekommt) und dann wieder draußen? Wie streng sind die Behörden???


    Ich kann dieser Form von Hundehaltung nur sehr schwer zusehen und es macht mich soooo wütend und traurig zugleich, aber ich weiß nicht so recht was sich machen soll. Wir sind die einzigen Nachbarn die diesen Einblick überhaupt haben. Ich setze mich wirklich für den Hund ein, beschäftige mich auch mal mit ihm und rede vor allem mit den Besitzern.....aber es kommt eben nicht an!!!


    Und alles nur weil es ja soooo aufwendig ist, einem Hund das Alleinbleiben beizubringen bzw. ihn zu erziehen...er könnte ja die schöne Schrankwand anknabbern!!!


    Bitte um Beiträge!
    Danke!

  • Nach meiner Erfahrung wird erstmal herzlich wenig passieren.. du musst da mehrmals eine Meldung an das zuständige Vet.amt machen um zu erreichen, das da überhaupt jemand mal hinschaut.. :kopfwand:


    Und mach bitte die Anzeige nicht anonym, denn dann wird erst recht keiner hingehen..


    Ich wünsche dem Hundi und auch dir viel Glück

  • Zitat


    Ich habe mir gerade die Tierschutz-Hundeverordnung durchgelesen und festgestellt, dass die Kettenhaltung -zum Glück- verboten ist. Und erst recht bei einem Hund unter einem Jahr.


    Generell ist die Kettenhaltung nicht verboten, allerdings wie du schon schreibst für einen Hund unter 12 Monaten schon. Auch muss er andere Hunde treffen dürfen und ausreichend Auslauf haben.
    Druck doch die Tierschutzhundeverordnung mal aus und gebe sie deinen Nachbarn. Sag ihnen, dass das Gesetze sind an die sie sich zu halten haben und das sie sich strafbar machen und mit Bußgeldern rechenen müssen, wenn sie sich nicht daran halten.
    Wenn du dich eh schon mit dem Hund beschäftigst, biete ihnen deine Hilfe an, geh mit dem Hund spazieren und treff dich mit anderen Hundebesitzern.


    Den Weg zumisdest könntest du erstmal einschlagen, bevor du das OA oder den Vet einschaltest.

  • Zitat


    Generell ist die Kettenhaltung nicht verboten, ..


    Na klar ist das verboten!

  • Ich denke schon, dass das Halten an einer Kette verboten ist.
    Dagegen ist die "Anbindehaltung" erlaubt.


    Das ist ein schwieriges Thema. Ich muss mich -zum Wohl des Hundes- echt beherrschen.


    Danke für eure Beiträge.

  • hmmm dann mach ich wohl auch was verbotenes. Unser Grundstück is nicht eingezäunt, undwenn ich bei diesem schönen Wetter unten bin, kommt mein Hund natürlich mit. Dazu wird er an der Schleppleine gemacht, damit er sich "frei" bewegen kann.

  • Es ist auch die Frage, wenn man denen die Verordnung vor die Nase hält, und sich danach immer noch nichts tut, wissen die doch sofort woher eine Anzeige kommt. Das ist nicht sehr nachbarschaftsförderlich. Klar geht das Tier vor, aber man sollte doch anfangs soviel Feingefühl wie möglich walten lassen (meine Meinung). Allerdings habe ich selber keine Patentlösung.


    Gibt es evtl. noch andere Leute, die zwar keinen Einblick haben, aber dennoch einen gewissen Einfluss auf die Leute haben?

  • Zitat

    hmmm dann mach ich wohl auch was verbotenes. Unser Grundstück is nicht eingezäunt, undwenn ich bei diesem schönen Wetter unten bin, kommt mein Hund natürlich mit. Dazu wird er an der Schleppleine gemacht, damit er sich "frei" bewegen kann.


    Es ist ja auch garnicht verboten, also tust du auch nichts verbotenes. Im Übrigen denke ich man sollte wirklich schauen, ob es dem Hund dabei schlecht geht.


    Ich kenne z.B. einen "Kettenhund", der den Hof bewachen soll. Das Leben dort spielt sich aber den ganzen Tag draußen ab und wenn die Familie draußen ist, dann ist auch der Hund frei.


    Ihm geht es dort nicht schlecht, er ist fröhlich, verspielt und immer bester Dinge, also geht es den jetzt schlecht, weil er draußen an der Kette lebt?


    Dagegen gibt es durchaus Hunde, die den ganzen Tag im Haus sind und 3 mal 5 Minuten vor die Tür dürfen zu "erleichtern". Geht es den Hunden besser, als dem "Kettenhund".


    Man solle immer im ganzen schauen ob der Hund wirklich leidet oder ob er eben einfach nur anders lebt als die eigenen.


    Ich würde meine HUnde niemals draußen halten, aber andere finden das in Ordnung und auch die Hunde wirken fröhlich und ausgelassen.


    Man muss im Einzelfall schauen, was man tun kann.

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