Schutzverträge Eigentümer!
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Zitat
Habe jetzt mal gerade nachgesehen....Gina haben wir im September aus dem TH geholt und im Abgabevertrag steht u.a.
"Das Eigentum an dem Tier geht erst nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsabschluss an die u.g. Person über,wenn die Vertragsbedingungen vollständig eingehalten werden.Nach Ablauf dieses Jahres haben die Vertragsbedingungen weiterhin ausnahmslos Gültigkeit."Heißt das jetzt ,daß das eigentlich gar nicht mein Hund ist und der Tierschutzverein mir den Hund einfach so wieder wegnehmen könnte?
Theoretisch innerhalb eines Jahres schon.
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Oh super,hab ich auch eben erst gesehen,das steht nämlich alles auf der Rückseite und da hat mir im TH keiner was von gesagt!
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Da Du ja sicher gut zu dem Hund bist und hoffentlich keine bösen Nachbarn hast, wird Dir wohl eh nichts passieren.
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Oh ich bin sehr gut zu dem Hund!!!Der wohnt hier fast im Hundehimmel....Natürlich!!!Bis jetzt hat sich hier auch noch keiner beschwert, wohnen in nem 1 Fam. Haus,die sind also alle weiter weg...Hund ist eh aus dem Saarland und wir wohnen in der Eifel,glaub auch nicht das die extra hierhin kommen um mir mein Hundi wieder wegzunehmen....wo ich doch soooo lieb zu ihr bin
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Nee wie geschrieben es geht um diese Knallharten Fälle.
Sonst muss erst nen Amtstierarzt bestellt werden usw.Vieleicht mal ein Fall: Da holt sich einer einen Boxer ausm Tierheim, Vorkontrolle alles super. Man freut sich und dann der Schock.
Genau dieser Boxer wurde ausgesucht weil er so schön böse aussieht mit seinen kupierten Ohren und Schwanz. Er wird für Hundekämpfe missbraucht. Nur durch den Schutzvertrag konnte der Boxer schnell wieder rausgeholt werden.Oder in vielen Verträgen steht auch drin das, daß Tier nicht weiterverkauft werden darf. Stellt Euch vor: Welpe billig ausm Tierschutz und dann einfach teuer weiterverkaufen.
Die heißen ja nicht umsonst Schutzverträge. Zum Schutz des TIERES.
Liebe Grüße Tamala
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ah ok...da bin ich ja beruhigt
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Hallo!
Ich bin zwar auch kein Jurist, habe das aber mal einige Semester studiert und kenne daher die juristische Denkweise - die für Laien nicht immer nachvollziehbar ist.
Wie es in Östereich ist, kann ich nicht sagen, aber so verschieden sind nach meiner Erinnerung die eigentumsrechtlichen Fragen da auch nicht.
Tamala hat Recht!
Vertrag 1 ist ein - meines Wissens - durchaus üblicher Vertrag, wie er gerne von Tierheimen durchaus aber auch von Züchtern benutzt wird.
Es geht darum, eine Handhabe zu haben, falls der Hund mißhandelt würde, die man sonst eben nicht hätte. Das ist also eine rein rechtliche Absicherung.
In der Praxis habe ich noch nicht davon gehört, dass Hunde einfach wieder so zurückgeholt werden.
Ich würde es so sehen:
Ein Verein oder auch ein Züchter, der Dir einen solchen Vertrag vorlegt handelt juristisch verantwortungsvoll. Und das zeigt mal ganz grundsätzlich, dass ihm etwas am Wohl der Tiere liegt. Das sehe ich als Plus!
Ich hätte kein Problem damit, Vertrag 1 zu unterschreiben.
Im übrigen ist sowas ja auch Verhandlungssache, d.h. man kann ja mal nachfragen, ob das Eigentum nach einer gewissen Zeit nicht doch übergehen könnte - sofern einem das wichtig ist.
Für mich wäre das Vertragskriterium bei der Hundewahl nebenrangig.
Gruß,
Martin -
Zitat
Oh super,hab ich auch eben erst gesehen,das steht nämlich alles auf der Rückseite und da hat mir im TH keiner was von gesagt!
Bitte immer alles durchlesen, wenn man was unterschreibt (generell). Vor der Unterschrift kann man noch über die Dinge reden, danach wirds schwer
Ich hab auch damals einen TH-Vertrag unterschrieben und die Formulierungen war da ähnlich. Im Endeffekt haben sie eine Vorkontrolle gemacht und als Pablo dann hier wohnte, hab die dem TH öfter mal Fotos von Pablo geschickt und kurz berichtet, wie es mit uns klappt. Ich schicke jetzt nach fünf Jahren noch einmal im Jahr einen kleinen Bericht hin, somit habe ich ihnen gar keinen Grund gegeben, anzuzweifeln, dass es Pablo hier gut geht.
Denke auch, dass die Klauseln einfach nur für den Fall gedacht sind, falls es zu Ungereimtheiten kommt.
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Ich habe auch kein Problem damit Vertrag 1 bei enem seriösen Tierschutzverein zu unterschreiben. Habe dies auch bei unsrem ersten Hund getan.
Kein seriöser Tierschutzverein wird einen Hund aus einem guten Zuhause wieder wegholen wollen. Im Gegenteil.
Daher ist mir der erste Vertrag auch sympatischer, da ich daraus sehe, dass dem Verein das Wohl der Tiere am Herzen liegt.
In meinem Vertrag stand auch, dass ich den Hund nicht ohne Zustimmung des Tierschutzvereines einschläfern dürfte. Das soll im Grunde das Tier doch auch nur davor schützen, dass es nicht einfach bei Problemen "entsorgt" wird.
Ich mußte beim Tod meines Hundes "keine Rechenschaft" ablegen. Allerdings war er auch schon sehr alt.
Ich habe dem Verein per Mail mitgeteilt, dass er eingeschläfert werden mußte.
Darauf bekam ich eine sehr nette und tröstende Mail zurück.Diese Verträge versuchen nur den "worst case" (schreibt man das so?) zu verhindern.
LG
Suse
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