Illegaler Handel mit Arzneimitteln für Haustiere

  • Illegaler Handel mit Arzneimitteln für Hunde, Katzen und Pferde (28.11.2007)


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    Düsseldorf (aho) - Bei einem Arzneimittelvertrieb in Bocholt (Kreis
    Borken) wurden gestern größere Mengen von Tierarzneimitteln gefunden,
    die in Deutschland nicht zugelassen sind. Wie das Ministerium für
    Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
    Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, handelt es sich um über 70
    verschiedene Präparate sowohl aus EU-Staaten als auch aus
    Drittländern. Die Medikamente sind ersten Erkenntnissen zufolge an
    2.500 Tierarztpraxen deutschlandweit geliefert worden, darunter 150 in
    Nordrhein-Westfalen. Es sollen überwiegend Tierarzneimittel zur
    Anwendung bei Pferden, Hunden und Katzen sein.


    Landwirtschaftliche Nutztiere sind nach dem bisherigen Sachstand nicht
    mit den illegalen Medikamenten behandelt worden. Es bestehen daher
    aktuell keine Anhaltspunkte, dass die Sicherheit von Lebensmitteln
    gefährdet ist, so das Ministerium. Die Staatsanwaltschaft Münster
    ermittelt nun weiter gegen das Unternehmen.


    In Deutschland nicht zugelassene Tierarzneimittel können in
    bestimmten Ausnahmefällen trotzdem zum Einsatz kommen. Wenn ein
    krankes Tier leidet, es zur Linderung aber kein zugelassenes
    Medikament gibt, dürfen Tierärzte aus Tierschutzgründen zu einem
    nicht zugelassenen Medikament greifen. Dieser so genannte
    "Therapienotstand" muss vom Tierarzt aber belegt werden können. Die
    Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte überprüfen nun alle
    NRW-Praxen, die vom Bochholter Unternehmer beliefert wurden. Ob und
    in welchem Umfang die Tierärzte von dem Vorgehen und der Herkunft der
    Arzneimittel wussten, wird weiter geklärt.


    "Wir werden die Staatsanwaltschaft im Rahmen unserer Möglichkeiten
    bei ihren Ermittlungen unterstützen", so Umweltminister Eckhard
    Uhlenberg. "Wir prüfen darüber hinaus zurzeit, ob dem Großhändler die
    Lizenz entzogen werden kann. Wer in einem solchen sensiblen Bereich
    gegen geltendes Recht verstößt, muss die vollen Konsequenzen tragen."


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