HH die Mieter sind, gute Nachricht

  • Hallo,


    das ist doch ein Lichtblick! Sicherlich wird das nicht alle Probleme diesbezüglich beseitigen, man ist doch wenigstens nicht mehr ganz rechtlos!

  • :???: Dir ist aber schon klar, das Hunde trotzdem der Genehmigung unterliegen. In dem Gerichtsurteil darf der Vermieter nur keine Kleintiere verbieten - und man halte es für kaum möglich auch eine Kampfratte alla Chihuahua gehört nicht mehr zu den Kleintieren.


    Von daher für Hundehalter - Gehopt wie gesprungen.

  • Hallo,


    sicherlich ist da noch viel Freiraum, aber dieses Urteil räumt auch dem Mieter gewisse Eigenrechte ein. Der VM wird schon eine gute Begründung zur totalen Ablehnung brauchen. Große Hunde gehören auch nach meiner Ansicht nicht unbedingt in eine kleine Wohnung.


    NG obstihj

  • Zitat

    :???: - und man halte es für kaum möglich auch eine Kampfratte alla Chihuahua gehört nicht mehr zu den Kleintieren.


    Na na na, wenn das Sir Cooper liest... :stock2:



    Ja, leider hast Du Recht, Hundehaltung muß trotzdem genehmigt werden, aber ich finde das Urteil ist schon ein Schritt in die richtige Richtung.


    ;)


  • Das habe ich erneut zu dem Thema gefunden. In der Tat sind demzufolge Hunde ab einer gewissen Größe zustimmungspflichtig (Plazet). In Hessen zum Beispiel sind Yorkscher und diese Größe davon wohl noch ausgenommen. So habe ich das jedenfalls gelesen. Der Vorteil dieses BGH Urteils liegt wohl in der nicht total präzisen Festlegung, dass gibt Raum für den einzelnen und man kann versuchen sich " sein " Recht zu erstreiten. Besser ist natürlich ein Weg ohne solche Maßnahen, dass führt in den meisten Fällen sicherlich zu nachhaltigen Mißstimmungen von Seite des Vermieters.


    NG obstihj

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