Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
HH die Mieter sind, gute Nachricht
-
-
Hallo,
das ist doch ein Lichtblick! Sicherlich wird das nicht alle Probleme diesbezüglich beseitigen, man ist doch wenigstens nicht mehr ganz rechtlos!

-
27. November 2007 um 19:04
schau mal hier:
HH die Mieter sind, gute Nachricht - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Dir ist aber schon klar, das Hunde trotzdem der Genehmigung unterliegen. In dem Gerichtsurteil darf der Vermieter nur keine Kleintiere verbieten - und man halte es für kaum möglich auch eine Kampfratte alla Chihuahua gehört nicht mehr zu den Kleintieren.Von daher für Hundehalter - Gehopt wie gesprungen.
-
Hallo,
sicherlich ist da noch viel Freiraum, aber dieses Urteil räumt auch dem Mieter gewisse Eigenrechte ein. Der VM wird schon eine gute Begründung zur totalen Ablehnung brauchen. Große Hunde gehören auch nach meiner Ansicht nicht unbedingt in eine kleine Wohnung.
NG obstihj
-
Zitat
- und man halte es für kaum möglich auch eine Kampfratte alla Chihuahua gehört nicht mehr zu den Kleintieren.Na na na, wenn das Sir Cooper liest... :stock2:
Ja, leider hast Du Recht, Hundehaltung muß trotzdem genehmigt werden, aber ich finde das Urteil ist schon ein Schritt in die richtige Richtung.

-

Das habe ich erneut zu dem Thema gefunden. In der Tat sind demzufolge Hunde ab einer gewissen Größe zustimmungspflichtig (Plazet). In Hessen zum Beispiel sind Yorkscher und diese Größe davon wohl noch ausgenommen. So habe ich das jedenfalls gelesen. Der Vorteil dieses BGH Urteils liegt wohl in der nicht total präzisen Festlegung, dass gibt Raum für den einzelnen und man kann versuchen sich " sein " Recht zu erstreiten. Besser ist natürlich ein Weg ohne solche Maßnahen, dass führt in den meisten Fällen sicherlich zu nachhaltigen Mißstimmungen von Seite des Vermieters.
NG obstihj
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!