Und nu? Kann ich jetzt kein.....

  • ...Fahrrad mehr fahren mit meinen Hunden?

    War ich doch mit Kira heute mit dem Rad unterweg. Und zwar bin ich in Richtung Wald gefahren. Ja und im Wald sollen die Hunde ja nicht ohne Leine laufen. Und heute hält mich doch die Polizei an und belehrte mich , daß ich mit Leine und Hund kein Fahrrad fahren dürfe. Ist verboten so wie Handy.Beim nächsten mal gibsts Busgeld. Häh :motz: ????
    Ja :???: und nun? Das wars wohl jetzt mit Fahrradtour und Wauzi? :???:
    Habt ihr dazu eine Meinung?

  • Ich würd Interessenhalber mal beim ADAC oder nem FahrradClub anrufen. Die müssten sowas ja wissen...

    Aber gehört habe ich das auch noch nicht, daß ein Hund nicht am Rad mitlaufen darf :irre3:

  • Zitat

    ...Fahrrad mehr fahren mit meinen Hunden?

    War ich doch mit Kira heute mit dem Rad unterweg. Und zwar bin ich in Richtung Wald gefahren. Ja und im Wald sollen die Hunde ja nicht ohne Leine laufen. Und heute hält mich doch die Polizei an und belehrte mich , daß ich mit Leine und Hund kein Fahrrad fahren dürfe. Ist verboten so wie Handy.Beim nächsten mal gibsts Busgeld. Häh :motz: ????
    Ja :???: und nun? Das wars wohl jetzt mit Fahrradtour und Wauzi? :???:
    Habt ihr dazu eine Meinung?

    Also laut § 28 StVO lagen die Polizisten da (teilweise) falsch:

    Hier ist ja das führen des Hundes am Rad ausdrücklich erlaubt. Weiß allerdings jetzt nicht, ob es dazu eventuell höhreinstanzliche Urteile gibt, die das Führen des Hundes am Rad einschränken.

    Völlig verboten kann es nach der StVO allerdings nicht sein oder ich hab' hier eine veraltete StVO zitiert. Allerdings müßten die dann beim BMVBS mal ein Update Ihrer Seite durchführen. :D

    Hier ist übrigens auch noch ein interesannter Artikel im Internet dazu:

    Hund am Fahrrad

    Und dann hab' ich jetzt auch noch das hier in Netz gefunden:

    Darf ich meinen Hund an der Leine auf der Straße neben dem Fahrrad rumführen?

    Demnach ist es auf der Straße nur verboten, wenn es einen Radweg gibt. Aber das ist ja grundsätzlich so.

    Gruß,
    Martin

  • Hallo Jacko!

    Also auf die Straßenverkehrsordnung könne sich die Polizisten nicht berufen haben, denn nach der darfst Du einen Hund mit dem Fahrrad an der Leine führen.

    Bliebe für mich nur die Möglichkeit einer lokalen Verordnung, die das Führen des Hundes im Straßenverkehr einschränkt. Nicht auszuschließen, halte ich aber eher für unwahrscheinlich.

    Wenn Du unsicher bist, dann rufst Du bei Deinem zuständigen Ordnungsamt an und fragst, ob es bei Euch eine derartige Vorschrift gibt.

    Und in Zukunft fragst Du die Herren Polizisten freundlich und höflich auf welche Vorschirft sie sich da gerad beziehen, dann kann man es noch leichter überprüfen und das ist Dein gutes Recht (das sollte man natürlich nicht bei solchen Vorschriften tun, von den man zu wissen hat, das es sie gibt).

    Gruß,
    Martin

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