Und nu? Kann ich jetzt kein.....
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...Fahrrad mehr fahren mit meinen Hunden?
War ich doch mit Kira heute mit dem Rad unterweg. Und zwar bin ich in Richtung Wald gefahren. Ja und im Wald sollen die Hunde ja nicht ohne Leine laufen. Und heute hält mich doch die Polizei an und belehrte mich , daß ich mit Leine und Hund kein Fahrrad fahren dürfe. Ist verboten so wie Handy.Beim nächsten mal gibsts Busgeld. Häh :motz: ????
Jaund nun? Das wars wohl jetzt mit Fahrradtour und Wauzi?
Habt ihr dazu eine Meinung? - Vor einem Moment
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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hast du die Leine in der Hand ? Da gibts doch auch so Systeme die am Rad befestigt sind. bin auch gerade dabei mit meinem lucky das fahren zu üben.
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Also davon habe ich noch nie etwas gehört
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Ich würd Interessenhalber mal beim ADAC oder nem FahrradClub anrufen. Die müssten sowas ja wissen...
Aber gehört habe ich das auch noch nicht, daß ein Hund nicht am Rad mitlaufen darf :irre3:
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Ob die Polizei sowas aus Jux behauptet?
Würd mich ja wundern, wenn das keine Richtigkeit hätte, auch wenn es mich sehr wundern würde. -
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Zitat
...Fahrrad mehr fahren mit meinen Hunden?
War ich doch mit Kira heute mit dem Rad unterweg. Und zwar bin ich in Richtung Wald gefahren. Ja und im Wald sollen die Hunde ja nicht ohne Leine laufen. Und heute hält mich doch die Polizei an und belehrte mich , daß ich mit Leine und Hund kein Fahrrad fahren dürfe. Ist verboten so wie Handy.Beim nächsten mal gibsts Busgeld. Häh :motz: ????
Jaund nun? Das wars wohl jetzt mit Fahrradtour und Wauzi?
Habt ihr dazu eine Meinung?Also laut § 28 StVO lagen die Polizisten da (teilweise) falsch:
Code
Alles anzeigen§ 28 StVO Tiere I. (Allgemeine Verkehrsregeln) (1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden. (2) Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden: 1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht, 2. beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.
Hier ist ja das führen des Hundes am Rad ausdrücklich erlaubt. Weiß allerdings jetzt nicht, ob es dazu eventuell höhreinstanzliche Urteile gibt, die das Führen des Hundes am Rad einschränken.
Völlig verboten kann es nach der StVO allerdings nicht sein oder ich hab' hier eine veraltete StVO zitiert. Allerdings müßten die dann beim BMVBS mal ein Update Ihrer Seite durchführen.
Hier ist übrigens auch noch ein interesannter Artikel im Internet dazu:
Und dann hab' ich jetzt auch noch das hier in Netz gefunden:
Darf ich meinen Hund an der Leine auf der Straße neben dem Fahrrad rumführen?
Demnach ist es auf der Straße nur verboten, wenn es einen Radweg gibt. Aber das ist ja grundsätzlich so.
Gruß,
Martin -
Danke Martin, das gefällt mir mehr was Du da zitierst.
Ist denn hier keiner von der Polizei der was genaues weiß?
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Hallo Jacko!
Also auf die Straßenverkehrsordnung könne sich die Polizisten nicht berufen haben, denn nach der darfst Du einen Hund mit dem Fahrrad an der Leine führen.
Bliebe für mich nur die Möglichkeit einer lokalen Verordnung, die das Führen des Hundes im Straßenverkehr einschränkt. Nicht auszuschließen, halte ich aber eher für unwahrscheinlich.
Wenn Du unsicher bist, dann rufst Du bei Deinem zuständigen Ordnungsamt an und fragst, ob es bei Euch eine derartige Vorschrift gibt.
Und in Zukunft fragst Du die Herren Polizisten freundlich und höflich auf welche Vorschirft sie sich da gerad beziehen, dann kann man es noch leichter überprüfen und das ist Dein gutes Recht (das sollte man natürlich nicht bei solchen Vorschriften tun, von den man zu wissen hat, das es sie gibt).
Gruß,
Martin
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