Hallo zusammen...
Heute hat mich wirklich der Schlag getroffen, ich habe erfahren, dass mein Mischlingsrüde Arco (5 Jahre) schwere HD hat. Gottseidank (dachte ich), habe ich vor ein paar Wochen eine einfache OP-Versicherung (bei der Uelzener) für ihn abgeschlossen, für den Fall der Fälle. Gerade eben habe ich bei der Versicherung angerufen, weil ich wissen wollte ob die "einfache" Versicherung ausreicht und die Dame am Telefon erklärte mir, dass HD-Fälle nicht mit übernommen werden. Bei Arco sind beide Hüften erkrankt, was für mich bedeutet, dass ich ihn dauerhaft medikamentös behandeln oder ihn operieren lassen muss. Wir wurden bei Abschluss des Vertrages nicht darüber in Kenntnis gesetzt (was ich allerdings gerade bei HD sehr wichtig finde), dass HD-Fälle nicht übernommen werden. Bei Vertragsabschluß haben wir "nur" eine Art Info-Blatt erhalten worauf folgendes stand:
OP-Krankenversicherung (Hund) auf einen Blick:
Mit der OP-Krankenv. werden Tierarztbehandlungen und Operationen infolge Unfall oder Krankheit mit 100% nach dem einfachen Satz oder - sofern beantragt - zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom ersten August 1999 erstattet....
....Hinsichtlich der Größe oder Rasse der Tiere gibt es keinerlei Einschränkungen.
Ich bin 21 Jahre alt und noch in der Ausbildung und habe diese Versicherung abgeschlossen, weil meine Finanziellen Mittel nicht ausreichen würden um meinen (großen) Hund im Falle einer Krankheit die operiert werden müsste, zu bezahlen. Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll, er ist doch erst 5 Jahre alt und ich muss sagen, dass ich diesem Infoblatt ausdrücklich entnommen habe, dass es keine Einschränkungen gibt. Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall und kann mir helfen...
Selbst auf einem Infoblatt müssen doch die Dinge vermerkt sein, die nicht zutreffen oder??
Ich würde mich über Antwort freuen!!!!
lg
Jessi[/b]