§ 11 Tierschutzgesetzt - Prüfung
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Hallo Liebe Foris,
wer von Euch hat denn schon die Prüfung zum §11 Tierschutzgesetz gemacht??
Diese Prüfung wird dafür benötigt, wenn man Tiere züchten will, für andere ausbilden, verkaufen u.s.w.
Hat dies schon jemand gemacht? wenn ja, wie genau läuft das denn dann ab?
bin gespannt, ob mir von euch jemand helfen kann.
schon mal vielen lieben dank dafür! :^^:
EDIT: ich möchte weder züchten noch verkaufen, sondern eine art hundetagesstätte eröffnen, also so ähnlich wie für kinder, früh abgeben, abends abholen. hab mich heute bei unserem veteriäramt schlau gemacht und die verlangen diese prüfung ab 3 hunden...
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Zitat
dankeschön für die links, werde ich mir gleich mal zu gemüte führen. aber über die prüfung selbst und nach was da genau gefragt wird und wie die abläuft habe ich leider noch nichts gefunden, aber vielleicht findet ihr ja noch was für mich... oder ihr habt es schon hinter euch, dass ihr aus dem nähkästchen plaudern könnt...
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Du fragst nach der Sachkunde der verantwortlichen Person, dies ist "nur" ein Teil der Voraussetzungen, die du für die §11 Erlaubnis brauchst (nur mal so zu Sicherheit gesagt).
Der Nachweis deiner Sachkunde muss erbracht werden, wenn du keine Ausbildung die zum Umgang mit Tieren auf die sich diese Tätigkeit bezieht, hast.
Soweit ich weiß werden folgende Inhalte abgefragt:
- Biologie der entsprechenden Tierart
- Aufzucht, Haltung, Fütterung, allgemeine Hygiene und
- wichtigste tierschtzrechtliche Bestimmungen.Die unterlagen für das Prüfungsgespräch sind von den Fachverbänden erarbeitetes Material also vielleicht kann dir z.B. der VDH da irgendwie weiterhelfen damit du dich vorbereiten kannst?
Viel Glück
Nadja
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