Hilfe!!! Rottweiler im Königreich Bayern

  • Hallo miteinander!


    Muss mich gleich zu Beginn auch schon mit einer Hilfbitte an euch wenden, da mir das www leider nicht wirklich weitergeholfen hat.
    Nachdem wir (Partnerin und ich) unsere Rottweilerhündin anfang Juni einschläfern lassen mussten wegen Krankheit, hätten wir nun die Möglichkeit eine 5 jährige Rottweilerhündin zu bekommen.
    Die Hündin kommt allerdings aus Sachsen wo sie bisher keinen Wesenstest benötigte.
    Nun meine Fragen auf die ich keine Antwort finden konnte:


    Darf ich mir den Hund überhaupt nach Bayern holen? :???:


    Muss ich, bis ich ein Negativzeugnis vorweisen kann, Kampfhundesteuer zahlen, oder gibt es da eine Art "Schonfrist"? :???:


    Besteht bis zu einem Negativzeugnis Leinen- und Maulkorbzwang? :???:


    Ich hab versucht im Internet Antworten zu bekommen, bin leider nur nicht fündig geworden.
    Würde mich über jede Hilfe von euch sehr freuen.
    Danke schonmal im voraus!

  • Das ist ja teilweise sogar von Stadt zu Stadt verschieden. Ich hab damals beim Veterinäramt angerufen, die haben echt weitergeholfen!!!


    LieGrüß, Tanja

  • Schnubbel hats ja bereits geschrieben.



    Der Rottweiler steht in Bayern auf der Liste. Wie die einzelnen Gemeinden damit verfahren mußt du bei der entsprechenden Gemeinde nachfragen; leider steht ja dein Wohnort nicht dabei, so daß du darauf keine direkte Antwort bekommen kannst.

  • Danke schonmal!


    Der Münchenlink war echt schonmal hilfreich! Jetzt weiß ich zumindest schonmal, dass ich für einen Rottweiler keine generelle Erlaubnis brauche da er ja Kategorie zwei ist.
    Das Veterinäramt ist sicherlich auch ein guter Tipp. Da werde ich es morgen auch gleich mal versuchen.

  • Oder frag hier nach:


    Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
    Verordnung über Hundehaltung in Bayern - Maulkorbzwang und Anleinpflicht
    Zuständigkeit
    32/1 Sicherheit und Ordnung
    Rathausplatz 4
    Neues Rathaus
    D-85049 Ingolstadt
    Telefon : 0841 305-1527
    FAX : 0841 305-1509
    E-Mail : [email='sicherheit.ordnung@ingolstadt.de'][/email]
    Raum : Zimmer Nr. 305


    Hundesteuer
    Zuständigkeit
    20/3 Steuern
    Rathausplatz 7
    D-85049 Ingolstadt
    Telefon Grundsteuer : 0841 305-1353, 1355
    Telefon Hundesteuer : 0841 305-1356
    Telefon Gewerbesteuer : 0841 305-1351
    FAX : 0841 305-1359
    E-Mail : [email='kaemmerei@ingolstadt.de'][/email]


    Quelle: http://www.ingolstadt.de


    Doris

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