Verkaufshinweis Tele-Verbot?!

  • Huhu ihr Hobby-Juristen! :D


    Sagt mal, ich hatte am Wochenende mal wieder eine Diskussion über das Verbot von Elektroimpulshalsbändern, auch Teletakt genannt.


    Diese Mistdinger sind ja glücklicherweise verboten, im Gebrauch! Aber der Verkauf ist erlaubt! Ich wurde nun in die Diskussion verwickelt, dass die Online-Händler auf ihren Homepages nicht auf das Verbot hinweisen. Klar, sag ich, die wollen die Dinger ja verkaufen, mit dem Gesetz muss man sich schon selbst auskennen. So, auf, wie mir gesagt wurde, Onlineshops für Auto-Tuning-Teile wird darauf hingewiesen, dass der Einbau von bestimmten Teilen bzw. deren Nutzung in D verboten ist (Beispiel Unterboden-Beleuchtung) oder TÜV-fällig ist oder bei bestimmten Waffen der Waffenschein XY verlangt wird (wobei, ist der Verkauf ohne das Vorzeigen des Waffenscheins überhaupt erlaubt??).


    Wie ist das nun, gibt es eine Hinweispflicht oder ist das auf freiwilliger Basis von Händlerseite?

  • Zitat

    Wie ist das nun, gibt es eine Hinweispflicht oder ist das auf freiwilliger Basis von Händlerseite?


    Ich glaube da gilt eine Hinweispflicht, kenn mich da aber auch nicht so 100% aus :???:


    vll. melden sich ja noch ein paar echte Experten ;D

  • Bei einer Urteilsbegründung wurde noch von Bauweise und Ausstattung der entsprechenden Geräte gesprochen.
    Zum anderen fällt immer noch das Wörtlein "im erheblichen Maße", welches immer noch ein Streitthema ist.
    Seit dem werden die Geräte immer mehr verändert und mit anderen Feinheiten abgestimmt, so das sie wieder durch die SChlupflöcher der Gesetze fallen und meines Erachtens gibt es keine generelle Hinweispflicht, sondern nur eine auf freiwilliger Basis.

  • Code
    Teletakt und Stromstoßgeber ("Unsichtbarer Gartenzaun" etc.)
    
    
    Auch Teletaktgeräte können in der Hand eines Fachmanns in extrem schwierigen Fällen als tierschutzgerecht akzeptiert werden, insbesondere dann, wenn bei Fehlschlagen der erzieherischen Maßnahme nur noch die Euthanasie als Alternative bliebe. Wegen der nicht hundgerechten Erziehung über Strafe sind Stromstoßgeber als Selbstbedienungsartikel im Zoofachhandel und der damit gegebenen Verfügbarkeit für jedermann abzulehnen. Der "unsichtbare Gartenzaun" erfüllt darüberhinaus nicht einmal die Funktion eines Zaunes, der ja den wesentlichen Zweck hat, ein Grundstück vor dem Eindringen fremder Personen und/oder Tiere zu schützen. Ohne konkret auf die für den Einsatz bei und an Hunden vorgesehenen Geräte einzugehen, beurteilt der Gesetzgeber in § 3 Ziff. 11 des neugefaßten Tierschutzgesetzes Geräte, die mittels Stromstößen auf lebende Tiere einwirken, äußerst kritisch.


    http://www.zzf.de/tiernatur/checkliste.html#kleinsaeuger

  • Also jede Seite, die ich auf die schnelle erg***len konnte weist nicht darauf hin und erklärt diese scheußlichen Dinger auch noch zum Erziehungshelfer par excellence. Da schüttelt es mich.

  • Hallöchen,...


    obs danei eine Hinweispflicht gibt,.. kann ich nicht sagen. Jedoch frag ich mich warum diese Dinger immer noch gekauft werden!! :???:


    Mal ehrlich, welcher HH der seinen Hund wirklich liebt, würde ihm soewas antun??



    Liebe Grüße Babs

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