Huhu ihr Hobby-Juristen!
Sagt mal, ich hatte am Wochenende mal wieder eine Diskussion über das Verbot von Elektroimpulshalsbändern, auch Teletakt genannt.
Diese Mistdinger sind ja glücklicherweise verboten, im Gebrauch! Aber der Verkauf ist erlaubt! Ich wurde nun in die Diskussion verwickelt, dass die Online-Händler auf ihren Homepages nicht auf das Verbot hinweisen. Klar, sag ich, die wollen die Dinger ja verkaufen, mit dem Gesetz muss man sich schon selbst auskennen. So, auf, wie mir gesagt wurde, Onlineshops für Auto-Tuning-Teile wird darauf hingewiesen, dass der Einbau von bestimmten Teilen bzw. deren Nutzung in D verboten ist (Beispiel Unterboden-Beleuchtung) oder TÜV-fällig ist oder bei bestimmten Waffen der Waffenschein XY verlangt wird (wobei, ist der Verkauf ohne das Vorzeigen des Waffenscheins überhaupt erlaubt??).
Wie ist das nun, gibt es eine Hinweispflicht oder ist das auf freiwilliger Basis von Händlerseite?