Hallo,
ich habe heute mal versucht mich im Internet über die Einreisebestimmungen für die Schweiz und Frankreich zu erkundigen.
Ich habe für die Schweiz verschiedene Aussagen gefunden. Anscheinend gibt es da auch ab 01.07. eine Änderung.
Hundi muß eine Tollwutimpfung haben die mindestens drei Wochen alt sein muß, aber noch kein Jahr alt sein darf. Man braucht ein Gesundheitszeugnis. An der Grenze muß der Hund deklariert werden.
Was stimmt davon jetzt ?
Ich hoffe, von Euch hat jemand Ahnung.
Danke ! Adri und Luna