Einreisebestimmungen Schweiz/Frankreich Wer hat Ahnung ??

  • Hallo,


    ich habe heute mal versucht mich im Internet über die Einreisebestimmungen für die Schweiz und Frankreich zu erkundigen.


    Ich habe für die Schweiz verschiedene Aussagen gefunden. Anscheinend gibt es da auch ab 01.07. eine Änderung.


    Hundi muß eine Tollwutimpfung haben die mindestens drei Wochen alt sein muß, aber noch kein Jahr alt sein darf. Man braucht ein Gesundheitszeugnis. An der Grenze muß der Hund deklariert :???: werden.


    Was stimmt davon jetzt ?


    Ich hoffe, von Euch hat jemand Ahnung.


    Danke ! :winken: Adri und Luna

  • Hallo,


    so wie ich das verstanden habe bleibt die Schweiz bei ihren Sonderbestimmungen, da sie ja nicht in der EU ist. Nur ab 1.7.
    gilt die Änderung (wie in der EU bereits schon länger), dass die Tollwutimpfung nicht unbedingt immer innerhalb eines Jahres stattgefunden haben muss, sondern so wie es der TA nach der Packungsbeilage in den EU-Heimtierausweis eingetragen hat. Dies sind jetzt in der Regel 3 Jahre.


    Wenn du noch Infos brauchst, gib Bescheid. Ich kann morgen in der Arbeit nachsehen.


    Viele Grüße
    Nadja

  • Hallo Nadia,


    das bedeutet dann, dass unsere Impfung (03.09.) bei ein Durchreise der Schweiz ca. Mitte September noch gilt. oder ?


    Somit brauchen wir noch ein Gesundheitszeugnis, oder ?


    Und was bedeutet, Hund an der Grenze deklarieren ? :???:


    Vielen Dank für die Infos

  • Hallo,


    ich schau morgen mal in der Arbeit nach. Ich arbeite in einem Landratsamt und da ist ja das Veterinäramt mit dabei.


    Hier die Info, die ich auswendig weiß:
    Die Impfungsgültigkeit muss von deinem Tierarzt aber auch so in den EU-Heimtierausweis eingetragen sein. Das durften Sie erst als die Hersteller die Packungsbeilage geändert hatten. Wann genau das war kann ich dir erst morgen sagen. Aber schau doch mal in den Ausweis, da muss drin stehen wie lange die Impfung gültig ist.


    Deklarieren? Mhm, das ist sicher mit dem EU-Heimtierausweis mit Bild von deinem Hund, erledigt. Da wird ja bestätigt, dass der mitgeführte Hund der "Passinhaber" ist und da stehen alle Infos über den Hund drin.


    Hier ist noch eine gute Adresse:
    http://www.intervet.de/News/Ak…_Einreisebestimmungen.asp


    Auch das Gesundheitszeugnis ist nicht mehr erforderlich, da der Amtstierarzt im Heimterausweis die Angaben des Tierarztes beglaubigen kann.


    Du musst in jedem Fall an der Grenze auch sagen, dass du nur auf der Durchreise nach Frankreich bist.


    Also, ich schau morgen genau nach und melde mich dann noch einmal.


    VG Nadja

  • Fahrt mit Hund durch Schweiz nach Frankreich:


    bis zu drei Hunde über 3 Monate alt und aus einem EU Land für einen kurzen Aufenthalt in den Ländern per Pkw


    1. Frankreich - EU Land -= EU Bestimmungen
    1.1 Hund muss deutlich gekennzeichnet sein; deutlich erkennbare Tätowierung (bis 07/2001) oder
    elektronische Kennzeichnung (Transponder, Chip).
    1.2 EU-Heimtierausweis muss von hierzu ermächtigtem Tierarzt ausgefüllt sein
    1.3 Tollwutimpfung im Einklang mit dem Empfehlungen des Impfstoffherstellers* (Achtung auf "Gültig
    bis²" im Ausweis achten).


    2. Schweiz für Durchreise - gelistetes Drittland (Tollwutstatus wie in der EU):
    2.1 EU Bestimmungen (siehe Frankreich Punkt 1.1 - 1.3)
    2.2 Grenztierärztliche Untersuchung ist nicht nötig, Hund aber beim Zoll melden
    (Deklaration -vorherige Anmeldung - nur bei längerem Aufenthalt oder Verkauf der Tiere in der Schweiz nötig).


    3. Rückreise nach Deutschland
    3.1 EU Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung gemäß Herstellerangaben)


    * Wenn kurz vor der Abreise nachgeimpft werden muss, bitte beachten, dass die Impfung erst nach 21 Tagen gültig ist.


    siehe auch
    http://www.bvet.admin.ch/
    unter "neu erschienen" zwei pdf.dateien


    sorry, ist etwas lang geworden aber das sind alle Infos, die ich bekommen habe. Wenn du noch fragen hast, melde dich.


    VG Nadja

  • Nur Rassen wie Staff, Pitti, Bulli und so haben da eh nochmal eigene Bestimmungen, zumindest bei der Einreise nach Frankreich........ :explodieren: ..........aber wenns nur um deinen Goldie geht, gilt ja das bereits erwähnte.

  • Danke Nadia für deine umfangreiche Info. :streichel:


    Zwei klitzekleine Frage hab ich aber noch. Wie du schreibst, muß ich den Hund an der Grenze beim Zoll melden. Also muß ich an der Grenze halten und zum Zoll ? Auch wenn der Zöllner uns durchwinken würde ?


    Es kann sein, dass wir eine Nacht in der Schweiz übernachten. Gilt es dann immer noch als Durchreise ?


    Nochmal vielen lieben Dank !


    P.S. Wo bei München kommst du eigentlich her ? Wir wohnen in Holzkirchen.

  • Hallo Adri,


    mhm, ich persönlich würde weiterfahren, wenn der Zollbeamte mich durchwinkt. Der sieht ja den Hund und kann ja selbst entscheiden. Und es steht ja auch nirgends, dass du dort ein Papier ausgestellt bekommst das du dann für die Ausreise brauchst also warum dann...


    Ihr wisst doch sicher an welchem Grenzübergang ihr in die Schweiz fahrt, ruft doch dort einfach mal an und fragt wie das Prozedere so geht.


    Eine Übernachtung geht sicher. Der Unterschied (vorherige Anmeldung usw.) ist nur bei längerem Aufenthalt, also über 3 Monate glaube ich, oder eben wie gesagt, geplanter Verkauf des Hundes in der Schweiz.


    Ich wohne in Krailling, also gleich nach München aber im Starnberger Landkreis. Was hast du eigentlich für ein Doggi?


    VG Nadja ;)

  • Würde mal gerne die Einreisebestimmungen in die Niederlande wissen, vorallem aber für Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, American-Bulldog, Cane Corso, Dogo Argentino oder Dogo Brasil etc.


    Habe gegoogelt ohne Ende, es gibt zwar "kleine" Einreisebestimmungen
    für viele Rassen, aber NICHTS über die oben angeführten! Für eine
    Antwort wäre ich sehr dankbar..............laut meiner Info findet man
    NICHTS außer über Pitbulls!!!!!!! :shocked:


    Warte jetzt einfach mal Eure Beiträge ab, danach schreibe ich wieder dazu!


    Liebe Grüsse


    Biggi + Lakritznasen

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