Von Polen nach Deutschland mit Listenhund?

  • hi,


    mein cousin kommt aus polen und würde mich gerne mit seinem vierbeiner besuchen. er hat einen staffordshire, der sozial verträglich, geimpft, gechipt und in polen gemeldet ist.


    meine fragen:


    1. muß sein hund hier einen maulkorb tragen?


    2. was muß er mitnehmen (impfpass usw.) um hier urlaub mit dem hund machen zu dürfen?


    vielen dank im voraus für alle infos


    ;)


    gruß
    buuzilla

  • In welches Bundesland will er denn einreisen. :???:
    Habe es grade gesehen, nach Berlin.


    Ich kenne mich damit nicht so gut aus, aber ich denke es melden sich bestimmt noch Fories, die da mehr Ahnung haben.



    LG Anette

  • Er hat sich an die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes zu halten.


    Das heißt, wenn Maulkorbpflicht isdt, hat der Hund auch einen zu tragen. Impfpass sollte auch dabei sein (Euro-Impfpass)


    Wie lang ist denn der Urlaub? Listenhunde dürfen nicht importiert werden.


    Lies dir mal bitte das HundVerbrEinfG ab §2 durch, ob es Regelungen gibt bezüglich des zeitweisen Aufenthalts. Soweit ich weiß, muss der Hundeführer, der den Hund hier betreut, also dein Besucher, vorweisen können, dass er theoretisch einen SOKA nach deutschen Hundegesetz halten dürfte (keine Vorstrafen etc.)


    http://www.gesetze-im-internet…hundverbreinfg/gesamt.pdf


    Warte, hier gibts die Ausnahmen:


    http://www.gesetze-im-internet…einfvo/BJNR124800002.html

    Zitat


    § 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot


    (3) 1Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. 2Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.

  • Wie Canum Äskulap schon gesagt hat, braucht dein cousin einen Europa-Impfpass für den Hund. Außerdem muss er gechipt sein. Manchmal wird auch noch ein Gesundheitszeugnis verlangt, damit keine Krankheiten übertragen werden können. Oft wird gar nicht kontrolliert, aber den Europa-Pass sollte er auf jedenfall dabei haben!

  • Mist, wollt grad noch editieren. Lies dir im zweiten Link bitte noch §3 durch, da stehen die Bestimmungen zu Hund wg. Identifikation und zur Begleitperson!

  • danke für die schnellen antworten. also alle unterlagen vom hund mitnehmen und 2 wochen darf er ja mit seinem hund hier bleiben.


    vielen dank nochmal


    gruß
    buuzilla

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