Vorgehensweise eines Tierschutzvereins
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Gast114466 -
31. Januar 2026 um 10:30
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Im Leben würde ich nicht bezahlen, ohne den Vertagsinhalt zu kennen.
Und beim Eigentumsvorbehalt wäre ich von vornherein raus. Ich bin mit einer ähnlichen Sache ganz furchtbar auf die Nase gefallen. Never ever.
DAS tut mir wirklich sehr leid!
Unfassbar, dass so etwas auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird. Das ist so traurig. -
1. Februar 2026 um 08:37
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Vorgehensweise eines Tierschutzvereins - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ich finde es sehr unseriös eine Schutzgebühr zu verlangen bevor man dem Vertragspartner die Gelegenheit gibt, die rechtlichen Rahmenbedingungen, also den Vertrag, kennenzulernen und zu prüfen, ob man das unterschreiben möchte.
Zunächst müssen doch die Rahmenbedingungen bekannt bzw. geklärt werden, bevor ein Handel zustande kommen kann.
Im Vertrag kann dann gerne festgehalten werden, dass die Übergabe des Hundes erst dann erfolgt, wenn die, vertraglich vereinbarte, Schutzgebühr entrichtet wurde.
Ich finde es auch sehr fragwürdig, dass der Hund bereits 2024 zur Vermittlung gestellt wurde und bis heute noch bei der ehemaligen Halterin lebt, die weiterhin alles, was den den Hund betrifft, übernehmen muss. Meiner Meinung nach hat der Verein sie ziemlich im Stich gelassen.
Auf mich wirkt es so, als wärst du ihnen zu unbequem geworden und der Verein davon ausgehen, dass du eh nicht unterschreibst; oder aber ihnen später irgendwie unbequem werden könntest. Da der Hund ja, durch das bisherige Frauchen, versorgt ist ,und dem Verein nichts kostet, haben sie eben auch keinen Druck den Hund unbedingt weiter zu vermitteln....
Die jetzige Halterin ist dem Verein ausgeliefert, da sie den Hund nicht selbst vermitteln darf....
Seriös geht, meiner Meinug nach, anders.LG
Franziska mit Till
Liebe Franziska,
Vielen Dank!!Wahrscheinlich hast du mit deinem Beitrag "den Nagel auf den Kopf getroffen" und das ist mehr als traurig.
Das jetzige Frauchen hat schwere Gründe, diesen Schritt zu gehen und für ihren Liebling ein neues Zuhause zu suchen... - ich führe dazu nicht mehr aus - aus Datenschutzgründen - und wird tatsächlich so im Stich gelassen - noch dazu wo jetzt die Lösung DA ist.
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Google sagt mir, dass eine Schutzgebühr eine Aufwandsentschädigung ist. Dem Tierschutzverein werden damit angefallene Kosten wie Impfungen, Entwurmung, Transport, Futter u.ä. gedeckt.
Dieser Verein hat diese Gebühr bereits einmal eingesackt, seit diesem Zeitpunkt sind dem Verein keine weiteren Kosten entstanden. Dass der Hund jetzt (seit 2024!) nochmals zur Vermittlung ausgeschrieben werden musste, kann ja nicht so viel Arbeit verursacht haben, zudem ist dies ja das Kerngeschäft eines solchen Vereins, also daily business, die Abläufe sind klar, hopp, ein Hund mehr im Internet hochgeladen, fertig - man sollte wissen, wie das geht, Pipifax. Und überhaupt, das sollte eine Mischrechnung sein, ein Hund verursacht etwas mehr Kosten, ein anderer weniger.Langer Rede, kurzer Sinn, ich sehe nicht ein, dass hier ein zweites Mal eine Schutzgebühr bezahlt werden soll.
Wie Gersi und andere schrieben: asap von einem auf diesen Bereich spezialisierten Fachmann die rechtliche Situation prüfen lassen und dann entsprechend handeln. Wenn dieser Hund und sein Frauchen seit 2024 auf einen guten neuen Lebensplatz für den Vierbeiner warten, und sich jetzt endlich diese Chance auftut, sollte diese auch genutzt werden.
Ich drücke Euch die Daumen!
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Das ist ja vollkommen bescheuert - da gäbe es eine tolle Lösung für einen alten Hund, der alle Seiten (den Hund, seine jetzige Besitzerin und Dich) glücklich machen würde, und dann spielt der Verein alberne Spielchen und will den Vertrag nicht vorab zur Ansicht rausrücken? Wer unterschreibt denn irgendwelche Verträge, ohne sie vorher gelesen zu haben?
Ich habe in dem Bereich keine Erfahrungen, aber wäre da deutlich hemdsärmeliger unterwegs: kannst Du dem Verein einfach einen von Dir unterschriebenen Standard-Hundekaufvertrag schicken (mit „Zahlung bei Übergabe“ oder „Zahlung bis Datum x“ oder was auch immer da sonst üblich ist), um Unterschrift von deren Seite bitten, und den Kauf so in die Wege leiten?
Wenn sich der Verein da sperrt, wäre ich ja versucht, es drauf ankommen zu lassen, und mir den Hund eben einfach von der jetzigen Besitzerin als „Dauer-Hundesitter“ mitgeben zu lassen. So, wie ich das verstanden habe, muss sie den Hund ja aus privaten Gründen abgeben, also gibt sie ihn Dir eben unentgeltlich „zur Betreuung“, und Du trägst ab sofort die laufenden Kosten für den Hund. Sollte der Verein da Ärger machen, kannst du ja nachweisen, dass Du es versucht hast, denen den Hund abzukaufen. Nachdem sie die jetzige Besitzerin seit 2024 hängen lassen, ist es ja eher unwahrscheinlich, dass der Verein den alten Hund dann ausgerechnet von Dir zurück fordern wird? -
Vielen Dank, Serkö! So sehe ich das auch.
Dem Verein sind durch speziell bei diesem Hund nur sehr geringe administrative Kosten entstanden: Anzeige & Fotos hochladen, meine Unterlagen sichten, Kontakt herstellen, Vorkontrolle organisieren, alles auswerten, entscheiden.. - da hatte ich als aktive Nachkontrolleurin vor einigen Jahren vor meinem Umzug mehr Kosten
Sämtliche Kosten für den Hund trägt das jetzige Frauchen nach wie vor. - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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