Hausverkauf - Abwicklung

  • Ich habe mal eine Frage zum Hausverkauf, vielleicht weiß ja jemand, wie so etwas ablaufen könnte.


    Wir wollen in 3 Jahren unser Haus verkaufen und uns dann eine kleine Eigentumswohnung zulegen.

    Um die ETW zu kaufen, brauchen wir allerdings zumindest einen Teil Geld vom Hausverkauf.


    Wie wird sowas geregelt? In meiner Vorstellung habe ich folgenden "Plan".

    Hausverkauf im Frühjahr anschieben, zeitgleich nach ETW gucken, Umzug ist aber erst gegen Ende des Jahres geplant. Man könnte doch im Hausverkaufsvertrag regeln, dass wir erst zum Ende des Jahres ausziehen werden. Aber wann würde der Kaufpreis für unser Haus fällig werden? Wir möchten ungern noch für eine kurze Zeit irgendwo ein Mietverhältnis eingehen.


    Ich werde mich natürlich zu gegebener Zeit an einen Makler oder Notar wenden und mich dort erkundigen, wie sowas ablaufen könnte. Aber vielleicht kennt sich ja jemand hier im Forum mit sowas aus und kann mir sagen, ob das so funktionieren könnte oder ob wir einen Plan B brauchen.

  • Es gibt die Möglichkeit zu einem Überbrückungskredit. Dann muss man nur ein oder zwei Monate Zinsen zahlen und kann ihn auf einen Schlag ablösen.

  • Zwischenkredit nennt man das zwischen dem Erwerb zweier Immobilien.


    Ist für die Banken nichts ungewöhnliches. Lasst euch bei eurer Bank wo ihr den aktuellen Kredit laufen habt bzw wenn ihr keinen mehr habt mal bei eurer Hausbank beraten. Die kann euch aufzeigen, was das in eurem Fall bedeuten würde.

  • Zwischenkredit nennt man das zwischen dem Erwerb zweier Immobilien.


    Ist für die Banken nichts ungewöhnliches. Lasst euch bei eurer Bank wo ihr den aktuellen Kredit laufen habt bzw wenn ihr keinen mehr habt mal bei eurer Hausbank beraten. Die kann euch aufzeigen, was das in eurem Fall bedeuten würde.

    Zwischenkredit - wieder was gelernt, ich werde gleich mal recherchieren :bindafür:

    Unser Haus ist dann sogut wie abgezahlt, nur noch ein kleiner 4 stelliger Betrag offen, den können wir so ablösen, zumal wir da ja keine Vorfälligkeitszinsen mehr zahlen müssen bzw. höchstens ein paar Euro.

  • man kann in einem notariellen Kaufvertrag (fast) alles vereinbaren, womit Käufer und Verkäufer einverstanden sind.

    Üblich ist, dass der Kaufpreis gezahlt werden muss, wenn alle behördlichen Genehmigungen dem Notar vorliegen, und auch bezüglich eventuell noch laufender Kredite die Banken ihr ok gegeben haben.

    Wann die Besitzübergabe erfolgt, das ist oft an die Kaufpreiszahlung gekoppelt, kann man aber auch ganz anders vereinbaren. Wieder: Käufer und Verkäufer müssen sich einig sein.


    Fahima

    Ich könnte mir in eurem Fall vorstellen, dass ihr im Vertrag für den Verkauf eures Hauses Folgendes mit dem Käufer vereinbart:

    1. Kaufpreiszahlung nach Vorliegen aller Genehmigungen

    2. Besitzübergabe nach Kaufpreiszahlung

    3. Verkäufer beabsichtigt, eine ETW zukaufen. Bis zum Kauf des Ersatzobjektes, längstens bis zum .... ist ihm gestattet, im Vertragsobjekt wohnen zu bleiben, für eine monatliche Miete von ... Euro + Nebenkosten.


    Mein Rat: Frag einen Notar, den ihr später mit dem Verkauf beauftragen wollt, was er dazu meint.

  • Mein Rat: Frag einen Notar, den ihr später mit dem Verkauf beauftragen wollt, was er dazu meint.

    so ein Beratungsgesptäch beim Notar kostet zumindest in Bayern üblicherweise nichts.

    In anderen Bundesländern, wo Notar auch gleichtzeitig Anwälte sein können, weiß ich nicht, ob es was kostet.

  • so ein Beratungsgesptäch beim Notar kostet zumindest in Bayern üblicherweise nichts.

    In anderen Bundesländern, wo Notar auch gleichtzeitig Anwälte sein können, weiß ich nicht, ob es was kostet.

    Sollte so ein Beratungsgespräch etwas kosten, dann zahle ich das natürlich "gerne". Ich möchte unser Vorhaben sauber und ordentlich abwickeln, niemand soll Vor- oder Nachteile haben und gerade, wenn wir dem Käufer irgendetwas "aufdiktieren" wolllen, so nach dem Motto - wir ziehen aber erst dann und dann aus - es soll schon für beide Seiten nach den jeweiligen Vorstellungen ablaufen, schließlich möchten wir ohne Ärger verkaufen und der Käufer möchte ohne Ärger kaufen.

    Noch ist ja etwas Zeit und ich werde weiter recherchieren und mich zu gegebener Zeit natürlich bei Fachleuten erkundigen.


    Trotzdem vielen Dank für eure Tipps und Hinweise - das mit einem Zwischenkredit wusste ich nicht, von daher sehr interessant.

  • Ich kenne es so, dass ein Notar lediglich beurkundet, was die Parteien vereinbart haben. Ich denke mal, dass der Haus- und Grundeigentümerverband ein geeigneter Ansprechpartner ist.

  • Oh wie passend. Wir standen gerade davor ein Haus zu kaufen und zum 01.11 zu beziehen um in dieser Zeit unser vorhandenes Haus zu verkaufen.

    Es wär so gelaufen, das im notariellen Kaufvertrag der 01.11 als Übergabedatum und Zahltag festgelegt worden wäre.

    Gleichzeitig hätte es eine Baufinanzierung bei der Bank gegeben mit Zwischenfinanzierung (fals das Haus erst nach dem 01.11 verkauft wird)

    Zinsen und Rate wären erst angefallen nach dem 01.11.

    Die Zwischenfinanzierung hat keine Tilgung sondern nur Zinsen und wird ausgeglichen nach dem Haus/Wohnungsverkauf.

    Du musst etwas auf die bereitstellungsfreie Zeit achten. Das sind 6 oder 12 Monate in denen du keine Zinden zahlst wenn du das Geld nicht abrufst.


    Wann fällt der Kaufpreis für dein Haus an? Das kannst du regeln wie du magst. Man kann ein spätes Datum wählen oder ein frühes und ihr zahlt zB für die Monate bis ihr raus seid.

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