Polizeil. Führungszeugnis beim Hundekauf
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Canum Äskulap -
10. Mai 2007 um 19:29
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Hab mal Tante Goggl gefragt:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/nn_257…nhalte/FAQ.html
Auszug:
ZitatAlles anzeigen6. Was steht in einem Führungszeugnis?
Wenn im Führungszeugnis steht:"Inhalt: Keine Eintragung",
dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen
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(1) Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen.(2) Dies gilt nicht bei Verurteilungen, durch die
- auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafrest nicht nach § 57 a Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 56 g des Strafgesetzbuches oder im Gnadenwege erlassen ist,
- Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist oder
- die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist, wenn ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31) beantragt wird.' -
10. Mai 2007 um 20:09
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Polizeil. Führungszeugnis beim Hundekauf - Vor einem Moment
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Zitat
hallo,
das höre ich zum ersten mal. Aber dazu habe ich dann uch mal eine frage
was ist, wenn man als Jugendlicher mal Scheiß gebaut hat und dies im Fürhungszeugnis drin steht, und man ist klüger geworden und man möchte sich einen hund zu legen aber muss dies vorweisen?
Ich bin zwar nicht vorbestraft, hoffe werde ich auch nie,
aber interessenhalber.Jugendstrafen (sofern nach dem Jugendstrafrecht verurteilt) bleiben ohne Eintrag ins Führungszeunis - Ämter können jedoch auf das Register zugreifen. Verurteilungen nach dem Erwachsenenstrafrecht werden eingetragen wenn die Strafe über den Bewährungssatz (also Haft verordnet werden kann) hinausgeht.
SWchönen Tag noch
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@ Hund,
danke, woher weißt du immer alles

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Weils hier steht:
ZitatAuch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen

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Eure Antworten haben sich überschnitten, daher.
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