Körperverletzung...
Wird man angegriffen dann darf man sich im Rahmen der Notwehr wehren, verhältnismäßig. Greift der Einbrecher einen nicht an, Pech, dann darf dein Hund theoretisch nicht beißen. Kommt jemand nur auf dein Grundstück, ist noch nicht in deinem Haus und dein Hund beißt ihn, hast du erst recht ein Problem, dann ist es auf seiner Seite nur unbefugtes betreten, soweit ich weiß, und auf deiner Seite Körperverletzung.