Darf ein Vermieter nachträglich die Hundehaltung für Einzelne verbieten?

  • Ich hoffe auch das du entweder eine Rechtschutzversicherung oder beim Mieterbund Mitglied bist.

    Das war bei mir als Mieter immer die beste Investition, als ich noch in Dland gelebt habe :mute:.


    So Mietrechtsstreits können schnell sehr teuer werden, selbst wenn man im Recht ist, hat man ja Auslagen. :/



    Zu dem Thema selbst kann ich nichts beitragen, drück aber die Daumen!

  • Beim Mieterbund bin ich leider nicht, aber Rechtschutz habe ich zum Glück! Sonst würde ich jetzt total in Panik verfallen.


    Ich habe den Vermieter nochmal angerufen, er ist nicht rangegangen, hab ihm eine Nachricht hinterlassen und um Rückruf gebeten. Vielleicht kann ich ja doch noch mit ihm reden. Er klang aber vorher sehr überzeugt und wirkte nicht so als wäre da Spielraum für Verhandlungen :verzweifelt:

  • Zitat

    Generell verbieten dürfen Vermieter Hunde und Katzen in der Mietwohnung nicht. Das bestätigte im März 2013 auch der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (Az.: VIII ZR 168/12). Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei demnach unwirksam, erklärten die Richter.

    Habe ich gerade gegoogelt. Ich hatte das auch so im Kopf, dass Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten dürfen. Wenn sich halt viele Mieter auf eine Wohnung bewerben, werden halt dann meistens die ohne Haustier genommen. Deshalb ist es trotzdem nicht wirklich leichter.


    Vielleicht könntest du auch mit den Bewohnern reden und erklären, dass dein Hund den Maulkorb nicht trägt, weil sie auf Menschen losgeht, sondern weil eine Artgenossenunverträglichkeit besteht und du einfach auf Nummer sicher gehen willst. Eventuell fühlen sie sich dann schon sicherer.

  • Eine telefonische Beratung beim Mieterbund kostet meiner Meinung nach nur die Gesprächsgebühren, man muss nicht Mitglied sein. Auch wenn da dann Hotlinekosten anfallen, ich glaube, dass das immer noch günstiger als direkt Anwalt ist, falls du dahingehend nicht versichert bist

  • Zitat

    Generell verbieten dürfen Vermieter Hunde und Katzen in der Mietwohnung nicht. Das bestätigte im März 2013 auch der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (Az.: VIII ZR 168/12). Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei demnach unwirksam, erklärten die Richter.

    Habe ich gerade gegoogelt. Ich hatte das auch so im Kopf, dass Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten dürfen. Wenn sich halt viele Mieter auf eine Wohnung bewerben, werden halt dann meistens die ohne Haustier genommen. Deshalb ist es trotzdem nicht wirklich leichter.


    Vielleicht könntest du auch mit den Bewohnern reden und erklären, dass dein Hund den Maulkorb nicht trägt, weil sie auf Menschen losgeht, sondern weil eine Artgenossenunverträglichkeit besteht und du einfach auf Nummer sicher gehen willst. Eventuell fühlen sie sich dann schon sicherer.

    Da geht es nur um die Formulierung.

    Verbieten können sie die Haustierhaltung schon, sie müssen es nur korrekt formulieren und begründen.

    Nachbarn die sich gestört fühlen sind ein Grund.

  • Ein Maulkorb ist kein Kündigungsgrund, belästigung durch bellen usw. schon. Ohne Abmahnung hat er schon gar keine Chance.


    Google mal bisschen, auch in Recht Foren, dann kannst du dir den Anwalt sparen.

    Wenn deine Rechtschutz auch Mietrecht abdeckt, dann warte nicht und melde den Fall.

  • Eben Haustiere dürfen nicht GENERELL im Mietvertrag verboten werden. Meist steht sowas wie "nach Vereinbarung, nach Absprache,...).


    Und je nachdem welche Gründe vorliegen, kann die Haltung auch verboten werden.


    Die Hundehaltung ist eine EINZELFALLENTSCHEIDUNG, heißt nur weil 3 Parteien schon einen Hund haben, kann ich mir nicht einfach einen holen und heißt auch, das BEGRÜNDET auch die Haltung einer oder mehrerer Mietparteien wieder verboten werden kann.


    Angst, starke Allergien, Verschmutzung des Hausflures durch Haare (längere Reinigungszeit) können solche Gründe sein, genauso wie Lärmbelästigung, die Zerstörung der Wohnung,...


    Also ja, die Haltung kann unter diesen Umständen verboten werden. Es geht ja hier auch nicht nur um einen Nachbarn, sondern die mehrere Parteien der Hausgemeinschaft, die sich da zusammengetan haben.


    Ich würde eventuell auch mal das Gespräch zur Hausgemeinschaft suchen. Ich mein so ein Schäferhund mit Maulkorb transportiert natürlich auch was und die meisten Menschen haben Angst vor Hunden mit Maulkorb, auch wenn es irrational ist, weil kann ja nix passieren.

  • Mieterschutzbund, Anwalt, dem Vermieter ein Schreiben schicken und dich so unauffällig wie möglich verhalten.


    Und dann such dir eine neue Wohnung, so schnell es möglich ist. Denn unter den Umständen wird da recht wahrscheinlich keine Ruhe mehr einkehren.

  • Aber muss das nicht irgendwie begründet werden? Ich meine Angst ist ja eine recht individuelle Sache. Reicht wirklich die Angst vor Hunden mit Maulkorb, weil die so gefährlich aussehen, als Grund?


    Ohne Abmahnung hat er schon gar keine Chance.

    Das habe ich jetzt auch mehrfach gelesen. Nur frage ich mich wie diese Abmahnung aussehen soll? "Ihr Hund darf ab jetzt keinen Maulkorb mehr tragen, weil die Nachbarn Angst haben"? :ka:

  • Such dir nen Anwalt, Laienberatung durch ein Forum kann nur in die Hose gehen.

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