Beim Gerichtsverfahren wird es u.a. auch darum gehen, ob die Geschwindigkeit der Situation angepasst war. - Das kann man finden, wie man will, es wird aber im Rahmen eines Prozesses erhoben und bewertet werden.
Ja und ich denke in diesem Fall, wird es höchstwahrscheinlich, so man sich an den Tenor der verlinkten Entscheidungen anlehnt, keine Mitschuld angenommen.
Hatte einige Links gesetzt, dort war die Geschwindigkeit - so beschrieben interpretierbar - von den Hunden geringer, man könnte sogar bewerten, die Situationen grundsätzlich insgesamt sogar absehbarer (zumindest absehbarer, als HH mit Hund am Halsband, der sich dann so plötzlich los reisst, dass HH ihn nicht mehr halten kann ... und nein, gehe nicht davon aus, dass man von einem anderen Verkehrsteilnehmer, von Gesetzeswegen damit rechnen muss) und es wurde dennoch keine Mitschuld verhängt. Bremsbereit sein, Geschwindigkeit anzupassen (dafür ist z.B. der eine Link gut, um das ableiten zu können, in dem der HH davon ausging, der Radfahrer hätte sogar absteigen und schieben müssen, denn sein Hund war schon vorher auf dem Weg; war das nicht sogar München), das ist alles relativ bzw. auf die Reaktionsfähigkeit von Menschen angelehnt.
(Die Urteile zeigen auch, wie schwer oft die Verletzungen bei Radfahrern sind (bis hin zum Schädelbruch), bei denen es an der Geschwindigkeit nicht das Geringste zu bemängeln gab).
Wenn etwas plötzlich und schnell kommt, dann kannst Du nicht mehr reagieren. Es ist ein Fehlschluss, dass per "Geschwindigkeit angepasst" das Gesetz verlangen würde, das man immer und in jeder Situation (erfolgreich) bremsen müssen könne (wir wissen nicht einmal, ob das nicht noch versucht wurde). Denn dann dürfte man vermutlich erst gar nicht mehr Rad, fahren sondern müsste nahezu immer im städtischen Bereich - so auch auf Radwegen, die man sich mit anderen Verkehrsteilnehmern teilt, schieben (und selbst dann könnte man nicht alles verhindern, das weiss der Gesetzgeber natürlich auch).
Was man aber auch an vielen Urteilen ablesen kann, ist die Rechtsauffassung und Erwartungshaltung von vielen HH an andere Verkehrsteilnehmer. Denn die steht ja auch oft in solchen Urteilen mit drin, also was sie dachten, was unter Rücksicht nehmen, auf den eigenen Hund so alles verstanden wird.