Listenhund, haltung, ein-und ausreise

  • Hallo
    ich drösel mir gerade ein paar Gesetze auf und brauch mal Eure Hilfe, in der Hoffnung das ich das alles falsch verstehe.
    Es geht um einen Staffordshire Bullterrier, der in Berlin von der Liste genommen wurde. Ich bekomme für einen Listenhund keine Genehmigung vom Vermieter deshalb dachte ich erst wird nichts, aber seit der Info fing ich dann an zu suchen und fand raus hier kein Listenhund.
    Soweit so gut, ich ziehe bald nach England um. Die Einresiebestimmung beschränkt sich auf :
    * the Pit Bull Terrier
    * the Japanese tosa
    * the Dogo Argentino
    * the Fila Brasileiro
    diese Hunde werden als gefährlich eingestuft. Wichtig ist hier bei das es sich hier um in England nicht anerkannte Rassen handelt und sich dieses Verbot als"Hunde des typs Pitt bull" usw bezieht. Die Art dieser Hunde ist verboten.
    Auf Wikipedia sehe ich diese Beschreibung:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Staffordshire_Bullterrier
    und denke klingt gut für die Einreise.


    Aber dann, sehe ich das richtig ich darf diese Rasse in Berlin ohne irgendwelche Auflagen halten, mit nach England nehmen ABER ich könnte nie wieder in Deutschland mit dem Hund einreisen? (siehe dem Link)
    :kopfwand:
    Hilfe
    LG
    Sandra

  • Hi,


    ich würde mich zur Sicherheit beim Konsulat erkundigen ( es könnte ja verschiedene Auslegungen geben :kopfwand: ).
    Und du hast es richtig gesehen, im Moment kannst du mit diesem Hund nicht mehr in Deutschland einreisen, wenigstens bis diese "bescheuerte" Regelung wieder geändert wird.


    Alles Gute
    Wuffie

  • Zitat:
    Gefährliche Hunde


    Auszug aus der Veröffentlichung "Types of Dogs Prohibited in Great Britain" (in Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen) des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Ländliche Angelegenheiten (DEFRA). Ausführlichere Informationen (auf Englisch) können Sie dem vollständigen Dokument (pdf-Format) entnehmen:
    http://www.defra.gov.uk/animal…domestic/ddogsleaflet.pdf


    In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen


    Bitte beachten Sie, dass hier von "Typen" - und nicht von Rassen - gesprochen wird, da alle diese nicht zugelassenen Hundetypen keine in Großbritannien anerkannten Rassen sind. Aus den Bestimmungen des Paragraphen 1 des Gesetzes über gefährliche Hunde (Dangerous Dogs Act) geht klar hervor, dass der Paragraph nicht nur für "reinrassige" Pitbull Terrier, sondern für alle als Pitbull Terrier bekannten Hundetypen gilt.


    Ob Paragraph 1 dieses Gesetzes auf bestimmte Kreuzungen zutrifft, hängt davon ab, ob der aus einer Kreuzung entstandene Hund dem verbotenen Hundetyp entspricht, d.h. ob er die körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale des nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Denken Sie bitte daran, dass diese Eigenschaften und Merkmale für die Entscheidung, ob dieser Hund in Großbritannien zugelassen ist oder nicht, wichtig sind. Nicht alle Pitbull Terrier werden von ihren Besitzern auch als Pitbull Terrier bezeichnet. Mancher Hundebesitzer wird absichtlich die Rasse seines Hundes falsch angeben und Bezeichnungen wie American Staffordshire Terrier (Am Staff oder AST) American Bulldog und Presa Canaria verwenden.


    Andere für den Pitbull Terrier benutzte Namen können sein: Irish Staffordshire Bull Terrier (nicht zu verwechseln mit einem in Irland gezüchteten Staffordshire Bull Terrier), Old Fashioned Stafford oder Traditional Stafford. Wahrscheinlich benutzen Züchter von Kampfhunden auch noch andere Namen.


    Wenn ein Hundebesitzer bei der Einreise nach Großbritannien Papiere vorlegt, die angeblich belegen, dass der mitgeführte Hund nicht einem verbotenen Hundetyp angehört, ist für die Behörden Vorsicht geboten. Die Papiere müssen ausführliche und umfassende Informationen über den Hund enthalten. Hundebesitzer sollten sich dessen bewusst sein, dass ihr Tier in einem solchen Fall, ungeachtet der mitgeführten Papiere, beschlagnahmt werden kann, falls das Tier die charakteristischen Merkmale eines nicht zugelassenen Hundetyps aufweist. Wird ein solcher Hund beschlagnahmt, entscheidet ein Gericht über sein weiteres Schicksal. Daher muss man sehr vorsichtig sein, wenn man einen Hund kauft, der nicht von einem eingetragenen Züchter stammt, besonders wenn man mit dem Tier nach Großbritannien einreisen will. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Großbritannien mitzunehmen.
    Zitatende


    Auf Anfrage eines HH ob ein Amstaff mit einreisen kann wurde abgeraten da keine Garantie vorliegt das er einreise dürfte. Es liegt im Ermessen des Amtstierarztes bei der Einreise ob der Hund unter diese Regel fällt oder nicht.
    Da besagte Rasse (meine hier den staffBullterrier) aber in England bekannt, aus England ist und sehr beliebt ist stehe ich der Einreise egentlich positiv gegenüber.


    Ich darf dann nur nie zurück wollen. Denk ich. Ich verstehe das nicht, macht das irgendein Sinn???? Ob sich das ändert in den nächsten Jahren?


    Grummelige Grüße
    Sandra :kopfwand:

  • Hi Sandra,


    ich blick da also auch nicht durch. Hört sich für mich an, als ob die selbst nicht wissen, was sie einem da vermitteln wollen.


    Bin ja mal gespannt, was dabei rauskommt, also bitte weiter berichten...

  • Im Link steht Import,
    wenn Du auswanderst und zu Besuch in Deutschland bist ist das kein Problem.
    Wenn Du auswanderst und wieder einwandern willst muss Du ihn in England lassen, das wäre ein Import.
    Wenn Du zu Besuch in England bist und mit dem ausgereisten Hund zurück kommst ist das auch kein Problem. Du importierst Du ihn ja nicht.


    Gruß
    Herbert :kaffee2: & Bellini

  • Zitat

    Im Link steht Import,
    wenn Du auswanderst und zu Besuch in Deutschland bist ist das kein Problem.
    Wenn Du auswanderst und wieder einwandern willst muss Du ihn in England lassen, das wäre ein Import.
    Wenn Du zu Besuch in England bist und mit dem ausgereisten Hund zurück kommst ist das auch kein Problem. Du importierst Du ihn ja nicht.


    Gruß
    Herbert :kaffee2: & Bellini

    :idee: :idee: :idee:


    Super! Danke Du hast völlig recht, habe dann auch gezielter gegoogelt nach Deiner Aussage und ich dürfte für 4 Wochen wieder einreisen.
    Der Gedanke geht jetzt zum 2.Hund. Juchuh!
    LG
    Sandra

  • Einmal OT,


    was willste denn in England? Filmstar unter lauter Überwachungskameras werden, oder haste nen Bomben-job? :lachtot:


    Gruß
    Herbert :kaffee2: & Bellini

  • Also eine Pension betreiben, Bed and Breakfast am Rande von London.
    Ist eine lange Geschichte :roll: aber wir sind 4 Leute insgesamt und haben schon Haus angezahlt und ähnliches organisiert, hat halt einen langen Vorlauf so was. Im August gehts los :D
    Danke nochmal für die Hilfe - dafür bekommt auch ein suchendes Hundchen ein neues zu Hause :ug:
    LG
    Sandra

  • Zitat

    Wie ist es denn mit der Quarantäne? Ist die mittlerweile aufgehoben? Hatte doch GB mal.



    Schönen Tag noch


    Ist aufgehoben wenn man zwischen Tollwuttiterbestimmung und Einreise 6 Monate wartet, sozusagen zu Hause Quarantäne.
    LG
    Sandra

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