Hallo
ich drösel mir gerade ein paar Gesetze auf und brauch mal Eure Hilfe, in der Hoffnung das ich das alles falsch verstehe.
Es geht um einen Staffordshire Bullterrier, der in Berlin von der Liste genommen wurde. Ich bekomme für einen Listenhund keine Genehmigung vom Vermieter deshalb dachte ich erst wird nichts, aber seit der Info fing ich dann an zu suchen und fand raus hier kein Listenhund.
Soweit so gut, ich ziehe bald nach England um. Die Einresiebestimmung beschränkt sich auf :
* the Pit Bull Terrier
* the Japanese tosa
* the Dogo Argentino
* the Fila Brasileiro
diese Hunde werden als gefährlich eingestuft. Wichtig ist hier bei das es sich hier um in England nicht anerkannte Rassen handelt und sich dieses Verbot als"Hunde des typs Pitt bull" usw bezieht. Die Art dieser Hunde ist verboten.
Auf Wikipedia sehe ich diese Beschreibung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staffordshire_Bullterrier
und denke klingt gut für die Einreise.
Aber dann, sehe ich das richtig ich darf diese Rasse in Berlin ohne irgendwelche Auflagen halten, mit nach England nehmen ABER ich könnte nie wieder in Deutschland mit dem Hund einreisen? (siehe dem Link)
:kopfwand:
Hilfe
LG
Sandra