Vermieter und großer Hund...
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Gast100624 -
7. Juli 2019 um 10:20
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Kurz zur Erklärung: Einschränkungen der Hundehaltung in einer Mietswohnung dienen rechtlich gesehen dazu, die Interessen der anderen Beteiligten zu schützen. Neben dem Vermieter sind das auch andere Mietsparteien, die das Recht darauf haben, ihre Mietwohnungen ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigungen zu nutzen.
Da in NRW große Hunde (nach der 20/40) Regel gesonderten Auflagen unterliegen, ist es vor dem Hintergrund der geltenden Landesverordnung auch „logisch“, dass sie als „größere mögliche Belästigung“ gewertet werden. Nicht verwechseln bitte - die Verordnungen selbst halte ich für ausgesprochen fragwürdig

In Hessen gibts etliche Vermieter, die explizit die Haltung von Listenhunden untersagen. Gleiche „Logik“.
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10. Juli 2019 um 17:58
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Vermieter und großer Hund... - Vor einem Moment
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Das ist jetzt auch nur ein Beispiel. Bei Laminat, Kachel oder Teppichboden wäre Größe/Gewicht des Hundes weitgehend egal.
Vorab, ich bin da ganz bei dir so im generellen zu diesem Thema.
Aber bei Laminat ist das so eine Sache. Leider haben inzwischen viele Wohnungen Laminat und leider wird oft der billigste Schund verlegt.
Unser Vormieter hatte 1 Jahr Hund (klein) und hat das billigste genommen das er finden konnte, man kann sich nicht vorstellen, wie das schon nach einem Jahr ausgesehen hat

Deswegen haben wir hochwertiges Laminat in die Wohnung gelegt und unter dem "Deckmäntelchen" der Wertsteigerung (das Alte war auch einfach hässlich
) vorher eine Kostenübernahme von 70% ausgehandelt.***
Davon ab herzlichen Glückwunsch zur Genehmigung!

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Kurz zur Erklärung: Einschränkungen der Hundehaltung in einer Mietswohnung dienen rechtlich gesehen dazu, die Interessen der anderen Beteiligten zu schützen. Neben dem Vermieter sind das auch andere Mietsparteien, die das Recht darauf haben, ihre Mietwohnungen ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigungen zu nutzen.
Da in NRW große Hunde (nach der 20/40) Regel gesonderten Auflagen unterliegen, ist es vor dem Hintergrund der geltenden Landesverordnung auch „logisch“, dass sie als „größere mögliche Belästigung“ gewertet werden. Nicht verwechseln bitte - die Verordnungen selbst halte ich für ausgesprochen fragwürdig

In Hessen gibts etliche Vermieter, die explizit die Haltung von Listenhunden untersagen. Gleiche „Logik“.
Okay, danke für die Erklärung

Hab ich so auch noch nicht gehört, ich komme aber auch aus Sachsen, da weiß ich nicht wie es da ist..
Mein Anwalt meinte damals nur, dass mein Vermieter nur wegen der Größe der Rasse den Hund nicht verbieten darf bzw. uns die Genehmigung nicht vorenthalten darf. Es muss ein triftiger Grund vorliegen.
Wenn das in anderen Bundesländern anders geregelt ist, dann hab ich nix gesagt

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