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KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter
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Ich warte jetzt darauf, dass er den Link zu der einen Versicherung einstellt, die genau diesen Fall abdeckt. Hört sich für mich schwer nach Reklame Aufbau Thread an
Ich gestehe dass mir das sogar gefallen tät

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15. April 2019 um 09:45
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KEIN Versicherungsschutz bei bezahltem Tiersitter/Hundesitter - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Im übrigen ist bei vielen Hundehaftpflichtversicherung auch der HüterBiss (nicht gewerblich) etc. mitversichert. Ich meine wir reden von ca. 70€ im Jahr...
Wo ist das Problem?
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Ich warte jetzt darauf, dass er den Link zu der einen Versicherung einstellt, die genau diesen Fall abdeckt.
Eine solche Versicherung kann es nicht geben.
Versicherungen decken ein Risiko ab, das der Versicherte trägt. Hier trägt aber der Versicherte kein Risiko, sondern ein fremder Dritter. Würde es eine solche Versicherung geben, würden Prämien für einen Schadensfall gezahlt, der niemals eintreten wird. Ein solches Produkt kann und wird keine Versicherung anbieten. Das Geld kann man also ebenso gut in den Guli werfen. -
Ich verstehe den Hintergrund nicht, warum man hier so böse reagiert.

Ich denke es geht auch das Bewusstsein, dass viele ja auch von Privat Ihren Hund entgeltlich sitten lassen....und das diese "Minigewerbsschwarzgeldnische" (wie es ja auch oft heimlich illegal bei privaten Putzjobs gehandhabt wird) eben auch unterschätzt wird, wenn im Versicherungsfall rauskommt, dass der Hundesitter gegen Geld mit dem Hund unterwegs war.
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Das Theater gibt es, weil jemand meint man solle seine Versicherung kuendigen (was in manchen BL als HH gar nicht erlaubt ist! Also kuendigen schon, klar. Aber dann muss man eine bei ner anderen Versicherung abschliessen und keine dieser Versicherungen greift bei gewerbl. Sitteen! Wieso wurde erklaert).
Wegen etwas, was ganz klar in den Bedingungen steht! - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Okay, da der Beitrag etwas verwirrend ist, hab ich den Hintergrund nicht ganz nachvollziehen können. Gut, deswegen kündigen ist wirklich unsinnig.
Also in dem ersten Beitrag heisst es ja
Zitat von citytwisterWir beschäftigen allerdings seit kurzem einen Hundesitter auf Basis eines angemeldeten Minijobs (450-Euro-Nebenbeschäftigung) und sehen uns mit diesem Problem konfrontiert.
Das ist nun wirklich ein Einzelfall, aber müsste eigentlich lösbar sein. Interessant fände ich dann wirklich zu wissen, was da für eine Versicherung greifen müsste. Denn es ist ja schon mal ehrliche Pflicht genug, dass man jemanden offiziell anmeldet dem man Geld bezahlt für eine Dienstleistung. Aber es ist klar, dass man bei solchen Kleinigkeiten keine ganze Batterie an diversen Betriebsversicherungen hat. Aber scheinbar muss man dies dann doch abschließen, um diese kritisierte Lücke der HHH abzudecken. Sind klassische Lohnnebenkosten des Arbeitgebers. Beim Minijob ist nur die Unfallversicherung inklusive.

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Hallo Leute.
Ich kann ja verstehen, dass man meinen ganzen Salmon nicht unbedingt so aufmerksam liest, um ihn auch verstehen zu können. Das scheint heutzutage sogar ein allgemeines Problem in der Grundschule zu sein. Aber egal.
Doof ist nur, dass sich die ganzen "Erleuchteten" dann mit eigenem Unwissen oder der überflüssigen Empörung auch noch so brüsten.Es geht hier nicht um das Kündigen der Hundehalterhaftpflicht!
Auch ich bin der Meinung, dass diese sogar sehr sinnvoll ist.Es geht darum, dass dese Hundehalterhaftpflicht laut deren Leistungsbeschreibung mit diesem Passus "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerblich)" nicht für Schäden eintritt, die während des bezahlten Tiersittings DURCH DEN HUND verursacht werden. Und das, ob mit oder ohne Versorgungs- oder Tiersittervertrag!
Beispiel: Hunde reißt sich los und verursacht einen Autounfall. Dem bezahlten Tiersitter mit allen möglichen Versicherungen kann/wird kein Verschulden nachgewiesen => Hundehalter haftet! Aber leider nicht seine Hundehalterhaftpflicht.
Ich weiß, das klingt nahezu unwirklich, absurd und unglaubwürdig. Ist aber nach meinen Recherchen so!!Hallo
RafiLe.
Ohne die Versicherung zu kennen setze ich blind 50 Euro dagegen!
Problem nicht gelöst.Junimond:
Es gibt bisher keine Versicherung! Ich hätte gerne eine.CH-Troete:
Ich verdiene zum Glück so viel Geld, dass ich mir sowohl eine teure Hundehalterhaftpflicht für beide Hunde und auch eine regelmäßige, bezahlte Tiersitterin leisten kann.
Trotzdem gehe ich oft und gerne mit den Hunden raus. Und da sind wir auch tatsächlich gut versichert.
Der Tiersitter kann die Gefährdungshaftung des betreuten Hundes und die daraus resultierenden Schäden mit KEINER Verischerung absichern (siehe meine erste Mail).Querida:
Wenn man keine Ahnung hat....BettiFromDaBlock
Es ist schnell etwas gesagt, wenn man noch nicht mal was verstanden hat. Und dann ist auch eine Überraschung keine Überraschung.Murmelchen.
Na dran! Anscheindend bin ich aber der einzige, der hier die Bedingungen gelesen und auch deren Zusammenhang verstanden hat.
Es geht nicht um die Kündigung. Es geht um die real existierende Versicherungslücke, die auch durch keine Versicherung eines professionellen Tiersitters aufgefangen werden kann.Juno2013.
Es wäre einfach, diesen Umstand "an anderer Stelle" bei dem Risikoträger zu klären. Das habe ich gemacht und die Aussage erhalten. Auch wenn ich das gerne würde, fällt es mir schwer, bei widersprüchlichen Aussagen auf den Vermittler zu vertrauen, wenn der Risikoträger/Versicherung etwas anderes sagt.Frankyfan
Kommentar überflüssigIch möchte, dass sich dieser unnötige und den Hundehalter belastende Passus ändert! Mehr nicht!
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Das ist nun wirklich ein Einzelfall, aber müsste eigentlich lösbar sein.
Sobald Geld für die Betreuung des Hundes bezahlt wird, wird ein Verwahrungsvertrag geschlossen und die Haftung für Personen- und Sachschäden geht auf den Sitter über. Der Sitter muss sich also als Angestellter um eine (private Berufs-)Haftpflicht oder als Selbstständiger um eine Betriebshaftpflicht kümmern oder den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Zusätzlich müssen je nach Stadt/ Gemeinde/ Bundesland noch weitere Voraussetzungen bzw. Genehmigungen vorliegen, damit der Job überhaupt ausgeführt werden darf.
Wenn der Arbeitgeber die Prämie übernimmt, kann das u.U. zu einer indirekten Lohnerhöhung führen und damit zu einem Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Ich finde, dass dieser Spezialfall aus gutem Grund mit Fachleuten (Versicherung, Steuerberater und VetAmt) abgeklärt werden sollte.
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Der Tiersitter kann die Gefährdungshaftung des betreuten Hundes und die daraus resultierenden Schäden mit KEINER Verischerung absichern (siehe meine erste Mail).
Sie ist doch Deine Angestellte, nicht?
Wenn Du Mitarbeiter hast, kannst Du die doch (durchaus exotisch und speziell) versichern? Hast Du Dich schon mal mit (D-)einem Versicherungsberater zusammengesetzt und geschaut, was alles machbar und möglich ist und wie zu welchen Konditionen?
Bei uns ist es schlichtweg so, dass auch professionelle Betriebe keinerlei Haftung übernehmen für alles was der Hund anstellt
Heisst die Versicherung ist IMMER Sache des Halters. Egal ob anwesend oder nicht.
Mein Hund, mein Problem.
Bei Euch ist das wohl anders, ich bleibe einfach hängen an der Sache mit der Angestelltenposition.
Sie ist ja nicht selbständig erwerbend (oder?) sondern steht bei Dir in Lohn und Brot.
Also ist es an Dir, sie zu versichern, auch wenn das gesetzlich (400€-Dings) kein Muss ist.
Weisst was ich meine?
Ich finde das durchaus spannend. -
Ich möchte, dass sich dieser unnötige und den Hundehalter belastende Passus ändert! Mehr nicht!
Dann schließ doch einfach eine Versicherung ab, bei der die nicht gewerbliche Betreuung des Hundes mit abgesichert ist. Es gibt zig Versicherer, die das anbieten und die zu finden ist ja nun wirklich kein Hexenwerk.
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