Beim Spazieren gehen Scheibe eingeschlagen - Versicherung?

  • Unsere Versicherung hat die Lackarbeiten aber damals über die Vollkasko abgerechnet und sowohl unser Versicherungsmakler als auch Rechtsschutz meinte, dass über die Teilkasko nur der Glasschaden abgedeckt ist und wir deshalb nichts machen können :ka: :denker:

  • Tasche und Inhalt sind so wie es aussieht über unsere Hausratversicherung abgedeckt. Der Ersatz der Papiere ist nicht mitversichert.

    Das ist allerdings wahr ...
    Als man hier bei uns im Haus eingebrochen hat (mitten in der Nacht, es waren alle im Haus - nur halt schlafend), wurden 3 Personalausweise, 2 Führerscheine, 1 Reisepass, Krankenversichertenkarten, EC-Karte, etc. geklaut ...
    Die Hausratversicherung hat tatsächlich den Materialwert der Karten erstattet - das waren keine 5 Euro ...
    Aber die Neuanschaffungen von gut 150 Euro, darauf blieben wir sitzen.

  • Unsere Versicherung hat die Lackarbeiten aber damals über die Vollkasko abgerechnet und sowohl unser Versicherungsmakler als auch Rechtsschutz meinte, dass über die Teilkasko nur der Glasschaden abgedeckt ist und wir deshalb nichts machen können :ka: :denker:

    Dann hattet Ihr da aber einen Sonderfall. Beispielsweise in der Form, dass ein Einbruch-Diebstahl-Schaden nicht anerkannt wurde. Dann kann tatsächlich nur der reine Glasbruchschaden (ohne Lackschäden) über die TK abgerechnet werden.

    Bei einem ED Schaden ist definitiv nicht nur der Glasschaden sondern alle unmittelbar durch den Einbruch verursachten Schäden (auch Karosse und Lack) über die TK abgedeckt.

    Glaub es mir, ich mach das seit mehr als 30 Jahren beruflich. :ugly:

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