Käfig, Kennel, Welpenauslauf - das Für und Wider

  • Also hier darauf rumzureiten, dass es ja bsp. tierärztlich bedingte Ausnahmen gibt, ist lachhaft

    Denke, Du verwechselst mich.
    Auf tierärztliche bedingte Ausnahmen habe ich gar nicht rumgeritten :ka:


    Frau RA Beaucamp, als Fachanwältin für Tierrecht, ist der Meinung (lt. ihrer Veröffentlichung), dass zu einer Entscheidung/Urteil (so es zu einer Klage käme), nicht nur die §§ des TschG greifen, sondern diese mit den Belangen des Menschens abzuwägen sind (u.a.).


    Aus meiner Perspektive, deswegen darf man mir nicht böse sein, wirkt Frau Beaucamp - schon alleine aufgrund ihrer Fachrichtung - kompetent genug, um hierüber eine Aussage treffen zu können, die sich nicht nur auf reine Gesetzeszitate stützt, sondern eben auch auf Erfahrungen im Berufsalltag (sie ist sogar HH und sieht den Einsatz von Boxen sehr kritisch, lt ihren eigenen Stellungnahmen in FB.


    Deine Reverenzen dagegen kenne ich gar nicht. Bist Du ebenso Fachanwalt für Tierrecht? Oder vll. sogar Richter? Hast Du denn eine Firmenpage, auf der man sich über Dich informieren kann? Wenn ja, dann könntest Du mir eine PIN mit der URL schicken, was mich in die Lage versetzen würde, die Kompetenzen der Juristen gegeneinander abzuwägen. Denn ich neige in Sachen Rechtslage nicht zur Selbsthilfe, lasse mich lieber (und ausschliesslich) von juristischer Seite beraten (und wenn es denn nötig wäre, auch vertreten).


    Wenn dem nicht so ist, Du in diesem Sektor keinerlei Reverenzen vorweisen kannst, dann fällt die Glaubwürdigkeit/Beratungsfähigkeit für mich eindeutig zugunsten von Frau Beaucamp aus und nicht auf DFUserUnbekannt @yane.


    Du selbst magst anderer Meinung sein. Vll. magst Du sie anschreiben und diskutierst das mit ihr durch, von Fachanwalt zu Fachanwalt (?). Schreibst ihr gleich, dass sich keinerlei Spielraum zur richterlichen Entscheidung ergeben kann, sie also Mist veröffentlicht und vll. zitierst Du ihr netterweise gleich die passenden Passagen, mit denen sie sich wohl nicht genug beschäftigt hat. Es hat dort auch eine Kommentarfunktion und so könnten wir hier die Diskussion dort verfolgen. Das könnte uns hier wirklich weiter bringen.

  • Warum sollte Regelungen für Hunde die im Haus leben anderen lascheren Vorgaben unterstehen als Zwinger oder Boxenhaltung?


    Erschliesst sich mir nicht.

    a) Weil das Räume sind, in denen Menschen leben (im Gegensatz zu Boxen in Tierheimen und Versuchslabors und Aussenzwingern)


    b) Weil der Hund in der Wohnung bereits über mehr als das Mindestmass an Platz verfügt, und die Sache mit den Rückzugsorten explizit für Gehegehaltung formuliert ist.


    Niemand kann mir vorschreiben, dass ich in meiner Wohnung nicht Faltboxen aufstellen darf, welche nicht kaputt sind. Ich kann nirgends einen Paragraphen finden, welcher vorschreibt, dass in einer Wohnung, in der zusätzlich zum Menschen noch ein Chi gehalten wird, für letzteren ein gigantischer Rückzugsort (2 m2 sind grösser als ein Bett im Normalmass!) vorhanden sein muss.

  • a) Weil das Räume sind, in denen Menschen leben (im Gegensatz zu Boxen in Tierheimen und Versuchslabors und Aussenzwingern)
    b) Weil der Hund in der Wohnung bereits über mehr als das Mindestmass an Platz verfügt, und die Sache mit den Rückzugsorten explizit für Gehegehaltung formuliert ist.


    Niemand kann mir vorschreiben, dass ich in meiner Wohnung nicht Faltboxen aufstellen darf, welche nicht kaputt sind. Ich kann nirgends einen Paragraphen finden, welcher vorschreibt, dass in einer Wohnung, in der zusätzlich zum Menschen noch ein Chi gehalten wird, für letzteren ein gigantischer Rückzugsort (2 m2 sind grösser als ein Bett im Normalmass!) vorhanden sein muss.


    Ich habe aus Eigeninteresse beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV (Schweiz!) nachgefragt, we das aussieht mit Boxenmassen, für Hunde die in einem Haushalt leben, aber ab und zu für einige Stunden in einer Box aufbewart (nicht gehalten!) werden.


    Und folgende Antwort bekommen:
    Das Boxen (geschlossen!) Gehege in Wohnräumen sind und entsprecht dem Mindesmass für Boxen entsprechen müssen.
    Auch wenn der Hund den grössten Teil des Tages sich ausserhalb der Box aufhällt.


    Ich denke, ist eine Box oder Kennel offen z.B. eine Stoffbox wird kein Mensch was sage, das sie theoretisch geschlossen werden könnte. Da verlangt wohl niemand da was kaputt zu schneiden bei einem Softkennel




    :ka: Ich mein ich kann doch nichts dafür, dass die Mindesmasse und Gesetze so sind, wie sie sind.
    Es scheint ja geradezu verwerflich zu sein, sich an (wenn es sie gibt!) bestehende Gesetze halten zu wollen.



    In Dland gibt es diese Regelungen anscheinend nicht.
    Da kann man dann von mir aus dikutieren bis man Schwarz wird, wenns da eine grosse Grauzone gibt und da muss dann jeder für sich entscheiden, wie händel ich das.
    Anders ist es für mich wenn es Regeln nun mal gibt und dann habe ich diese in meinem Rahmen möglich, mich daran zu halten.

  • Aufbewahrt.
    Demnächst stell in den Kennel ins Regal und staub ihn regelmässig ab. Dann passt wenigstens das "aufbewahrt".

    Dann nemm mir ein anders Verb... tut mir ja Leid, wenn dir das nicht passt :ka: mir fällt kein anders Wort ein, dafür, dass der Hund dort drin ist und nicht von alleine raus kann.


    Ich kann dann einen Mod bitten, das Wort anzupassen.

  • Dann nemm mir ein anders Verb... tut mir ja Leid, wenn dir das nicht passt :ka: mir fällt kein anders Wort ein, dafür, dass der Hund dort drin ist und nicht von alleine raus kann.
    Ich kann dann einen Mod bitten, das Wort anzupassen.

    Kein Stress, assoziert ja jeder was anderes mit einem Wort. :gut:


    Bei uns wars halt die Chance auf 2 Stunden ungestört Mittagsschlaf für den Hund, damit er danach wieder fit und für jeden Blödsinn bereit ist.

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