Hobby Autoren
-
Gast41354 -
8. Mai 2018 um 21:12
-
-
Aber ich habe ja schon einen Beruf, s.o.!Ein Kollege, der Schulbücher mitschreibt, braucht sogar eine zweite Steuerkarte (allerdings verdient der damit auch Geld.
)
L. G.Als Autor etc. meldet man eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an.
-
30. Dezember 2018 um 19:29
schau mal hier:
Hobby Autoren - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Aber ich habe ja schon einen Beruf, s.o.!Ein Kollege, der Schulbücher mitschreibt, braucht sogar eine zweite Steuerkarte (allerdings verdient der damit auch Geld.
)
L. G.Ist egal.
Fällt wie die Arbeit als freier Journalist unter "Künstler".
Da gibst du via Kosten-Ausgaben-Rechnung deinen Gewinn bei der Steuer mit an und gut.Nur wenn du über den Freibetrag kommst, wird's komplizierter.
-
Das war's dann mit "Steuererklärung selbermachen".

Edit: Reicht da ein Zettel + Rechnung/Kontoauszüge, falls etwas reinkommt?
L. G. -
Ich hatte ne Excel Datei.
Die Rechnungen und Kontoauszüge wollt 10 Jahre niemand sehen. -
@Rotbunte: Nun, als Beamter gelten andere Regeln. Jede Nebentätigkeit, mit der man Geld verdient, muss angemeldet werden und muss per Antrag auf dem Dienstweg beantragt werden. Da man ja mit seiner gesamten Kraft und Zeit dem Staat zur Verfügung stehen muss...
- Vor einem Moment
- Anzeige
Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
-
O.k.!
L. G. -
Nicht nur als Beamter. Du musst jede Nebentätigkeit deinem AG melden, auch als „normale“ Angestellte. Gibt eigentlich in jedem Arbeitsvetrag einen entsprechenden Paragraphen
-
@Rotbunte: Aber erst einmal muss das Geld durch die Nebentätigkeit hereinkommen... und nach Veröffentlichung deines Bestsellers wirst du sowieso von deiner Autorentätigkeit leben können.

Dein Schulleiter kann dich auch erst mal beraten, bevor du irgendwas einreichen musst. Er weiß auch, welche Summe man steuerfrei dazuverdienen kann und ab wann eine zweite Steuerkarte beantragt werden muss.
-
Steuerkarte hat man nur als Angestellter. Die entscheidet per Steuerklasse über den Lohnsteuerabzug im Monat. Brauchst du als Freiberufler nicht. Da reicht es aus, Gewinn oder Verlust (ergibt sich aus Einnahmen minus Ausgaben bei selbstständiger Tätigkeit) in der Steuererklärung anzugeben. Dafür gibt es ein gesondertes Formular. Aufzeichnungen müssen geführt und - wie schon gesagt - zehn Jahre aufgehoben werden. Wenn du irgendwas elektronisch machst (zum Beispiel Excel-Datei), muss es unveränderbar sein - am besten festgeschrieben beispielsweise in einem E-Pendel-Ordner.
Nebentätigkeit ist nicht per se genehmigungspflichtig, sollte aber dem AG bekannt gemacht werden um Ärger zu vermeiden. Ist in aller Regel aber völlig unproblematisch.
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind sowohl als Gewinn oder Verlust in der Steuererklärung einzutragen. Am Ende wird ja alles zusammengerechnet und daraus das zu versteuernde Einkommen gebildet. Da kann es also unter Umständen auch sein, dass ein Verlust aus selbstständiger Tätigkeit dein zu versteuerndes Einkommen senkt...
-
Noch einmal: Für Beamte ist es Pflicht, Nebentätigkeiten (die zusätzliche Gelder einbringen) anzumelden.
Rotbunte: Google doch mal das Beamtenrecht zu diesem Punkt. Außerdem ist es im „Grünen Klaus“ (Rechts- und Verwaltungsvorschriften), der bestimmt irgendwo am Dienstort steht, nachzulesen.
- Vor einem Moment
- Neu
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!