Tierschutzvertrag - Eigentum und weitervermittlung

  • Da es hier viele Auslands-/Tierheimhunde Besitzer gibt würde mich interessieren was in dem Vertrag zum Eigentum und weitervermittlung steht.

    Sind Klauseln rechtskräftig die nur den Besitz des Tieres tolerieren und sich das Eigentum vorbehalten?

    Wenn es generell schon keine Unterstützung von einem Verein bei Problemen gab, kann man den Hund weitervermitteln ohne rechtliche Konsequenzen?

    Hintergrund ist der, dass ich seit 3 Wochen mit einem Hund trainiere der nun vermittelt werden soll und der Verein den Besitzern nur Vorwürfe macht.
    Der Hund wurde schon mit 9 Monaten kastriert und benötigt ein stabiles Umfeld daher bin ich der Meinung, es wäre nicht sinnvoll wenn er auf Pflege geht und dann noch mal weiter gereicht wird.

  • Dazu gibt es hier im Forum schon einige Threads, vielleicht hilft dir eine Stichwortsuche weiter. Oder schau mal in der Rubrik "Rechtliches rund um den Hund".
    Ganz kurz gesagt:
    Solche Klauseln sind nicht rechtskräftig. Was auch immer im Vertrag steht, sobald der Käufer Geld für den Hund gezahlt hat, ist er sein Eigentum, der Käufer hat dann alle Rechte daran, auch das zu Weitergabe. Es ist auch egal, ob der Käufer Adoptant genannt und der Kaufpreis als Schutzgebühr bezeichnet wird und wie hoch der Preis ist.
    Etwas anders wäre natürlich eine Pflegestelle, die den Hund nicht kauft, sondern ihn lediglich betreut. In diesem Fall bleibt der Verein weiterhin Eigentümer.

    Dagmar & Cara

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