Aktuelles Urteil des Amtsgerichts München bzgl. schwerer Hundemisshandlung

  • ANZEIGE:
    Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
  • Wenn man sich wirklich einsetzen möchte, dann sollte man erst nachforschen und das direkt mit der zuständigen Behörde klären. Dann kann man immer noch schimpfen das nix passiert - erstmal weiß man ja nicht gar nicht was passiert ist.

    So sieht es aus.

    Denn das Veterinäramt kann auf Grundlage des Tierschutzgesetzes ein Tierhalteverbot verfügen. Dazu bedarf es keines Gerichtsurteils. Und es ist vielleicht schon geschehen.

    Das Gericht ahndet nur die Mißhandlung des Tieres durch eine Geldstrafe. Ein Richter kann, auch, wenn er noch so viel Post bekommt, sein eigenes Urteil nicht revidieren. Das kann nur die nächsthöhere Instanz.

  • Anhand der wenigen und überwiegend sehr kurzen Beiträgen in den Medien kann man hier kaum beurteilen, ob und was vom Veterninäramt veranlasst wurde.

    Allerdings ist es nicht richtig, dass das Gericht lediglich die Misshandlung durch eine Geldstrafe ahnden kann. Auch das Strafgericht kann ein Tierhaltungsverbot aussprechen (§§ 17, 20 TSchG).

    Im Umgang mit dem hiesigen Veterinäramt habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Behörden durchaus tätig werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz da sind. Allerdings ist die Schwelle für ein Eingreifen oder gar eine Beschlagnahmung praktisch oft höher als man sich das als Hundehalter selbst manchmal wünschen würde.

  • Ich find's gut dass Du etwas GEMACHT hast.
    Egal ob's an die perfekte Adresse geht, egal ob's "angebracht ist oder nicht" - DU hast etwas GEMACHT.
    Aktiv.
    Dafür ein dickes, fettes Hut ab! :bindafür:

  • Allerdings ist es nicht richtig, dass das Gericht lediglich die Misshandlung durch eine Geldstrafe ahnden kann. Auch das Strafgericht kann ein Tierhaltungsverbot aussprechen (§§ 17, 20 TSchG).

    Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe geschrieben:

    Denn das Veterinäramt kann auf Grundlage des Tierschutzgesetzes ein Tierhalteverbot verfügen. Dazu bedarf es keines Gerichtsurteils.

    Das Gericht ahndet nur die Mißhandlung des Tieres durch eine Geldstrafe.

    Hier hätte ich deutlischer werden müssen. Nämlich, das Gericht ahndete anscheinend in diesem Fall nur die Mißhandlung durch eine Geldstrafe.

  • es geht aber auch anders

    passiert im Februar 2017 in Würzburg
    Information - Husky "Zimba" - Theater-Parfümerie Dessloch GmbH

    Wie es mit Zimba weiter gegangen ist, ist nach zulesen in der Main-Post (ich kann keine main-post Artikel öffnen, main-post verweigert mir alle Zugriffe)

    986120621532816
    Zimba sucht ein neues Zuhause! | TV Touring

    ......und dann den glücklichen Ausgang von Zimba
    | mainpost.de

    permalink.php?story_fbid=1494525900566789&id=1431158050236908

    Also es kann auch anders gehen

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!