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Mini-Bullis ab 35,5 cm und OEB in NRW auf Liste
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Rikah -
4. August 2017 um 12:46
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Hallo,
Ich habe gerade mitbekommen, dass die Handlungsvorschriften in NRW geändert wurden.
Nun sind Mini-Bullis über 35,5cm (auch mit FCI Papier) und Olde English Bulldogs Listenhunde.
Wie ist das zu bewerten? Heißt wenn ich einen Mini-Bulli kaufe der aus der Art schlägt, habe ich in NRW ein Problem? Wie sieht das rückwirkend aus?
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4. August 2017 um 12:46
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Heißt wenn ich einen Mini-Bulli kaufe der aus der Art schlägt, habe ich in NRW ein Problem?
Inoffiziell ist das in NRW wohl schon länger so.
Eine Bekannte hatte vor Jahren schon Probleme mit dem OA, wegen einem zu groß geratenen Miniatur Bullterrier.
Letztendlich wurde der Hund trotz Papiere als normaler Bullterrier eingestuft und sie mußte die erhöhte Hundesteuer bezahlen.Wahrscheinlich kommen HH in NRW mit diesen Hunden jetzt offiziell in den "Genuß" der höheren Hundesteuer.
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Quelle vergessen:
Ausgabe 2017 Nr. 24 vom 4.8.2017 Seite 731 bis 774 NRWAbsatz 3 d) bullies
Absatz 3 r) OEB -
Inoffiziell ist das in NRW wohl schon länger so.Eine Bekannte hatte vor Jahren schon Probleme mit dem OA, wegen einem zu groß geratenen Miniatur Bullterrier.
Letztendlich wurde der Hund trotz Papiere als normaler Bullterrier eingestuft und sie mußte die erhöhte Hundesteuer bezahlen.Wahrscheinlich kommen HH in NRW mit diesen Hunden jetzt offiziell in den "Genuß" der höheren Hundesteuer.
Hmm. Gut, nach dem OEB Urteil war es ja nur eine Frage der Zeit.
Beim Durchlesen des Teils 3 r), wie sieht das zukünftig wohl mit Boerboels aus?
Die sind ja eigentlich alle Mastiffmixe? -
Was ich mich aber frage ist ob die Mini Bullis dann einkassiert werden? Wegen mangelndem berechtigtem Interesse?
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Was ich mich aber frage ist ob die Mini Bullis dann einkassiert werden? Wegen mangelndem berechtigtem Interesse?
ich denke, dass es da bestandsschutz gibt.
als in hessen 2009 der rotti auf die liste kam, waren alle bis dahin gehaltenen rotti´s save. alle, die danach angeschafft wurden, fielen dann unter die verordnung
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ich denke, dass es da bestandsschutz gibt.
als in hessen 2009 der rotti auf die liste kam, waren alle bis dahin gehaltenen rotti´s save. alle, die danach angeschafft wurden, fielen dann unter die verordnungAber wenn man sich in sechs Monaten nen Mini-Bulli Welpen anschafft? Bei Eltern von 32 und 34 cm (Beispiel) ist es ja nun nicht sooo unwahrscheinlich, dass der Knirps übers Ziel hinaus wächst?
Dann müsste man ja bei jeder Anschaffung eines Mini-Bullis Panik haben. -
Aber wenn man sich in sechs Monaten nen Mini-Bulli Welpen anschafft? Bei Eltern von 32 und 34 cm (Beispiel) ist es ja nun nicht sooo unwahrscheinlich, dass der Knirps übers Ziel hinaus wächst?Dann müsste man ja bei jeder Anschaffung eines Mini-Bullis Panik haben.
richtig, so sieht das aus
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Nach etlichen Threads in der KSG hab ich schon befürchtet, dass es so weit kommt. Da bliebe eigentlich nur den Züchtern vom VDH und/oder der FCI, dagegen zu klagen. Aber das wird wohl nicht passieren.
So ein elender Mist!! -
richtig, so sieht das aus
Besteht da in Zukunft die Gefahr, dass die nun sicherheitshalber eher kleiner gezüchtet werden?
Also am unteren Standard gezüchtet wird? Mit allen Nachteilen?
(25-36cm hab ich jetzt gegoogelt. Ich mein - mein Otis hat 25cm Stockmaß.) - Vor einem Moment
- Neu
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