Das Gesetz ist meiner Meinung nach nicht zu Ende gedacht...
Man darf als Privater sein Tier im öffentlichen Raum und im Internet weder verkaufen noch verschenken (auch verschenken gilt als "in Verkehr bringen" und ist genauso strafbar. BTW: Anzeigen in Zeitschriften gelten genauso als "öffentlicher Raum").
Somit hat man keine normale Möglichkeit selbst zu bestimmen wo sein Tier im Falle einer Abgabe landet, sofern man eben nicht im privaten Umfeld jemanden findet.
Bzw der legale Ausweg: Man meldet die Vermittlung/Abgabe der Behörde, hat die gesamten Auflagen und Besuch vom Amtsvet usw zu erfüllen und bekommt für diesen Fall eine Genehmigung.
Schwierig seh ich es bei Tierarten, bei denen die Privatabgaben üblich sind. Also grad im Bereich Reptilien, Amphibien, Zierfische, usw.
Was macht Lischen Müller nun mit den Unmengen an Guppys in ihrem Aquarium? Sie kann diese schließlich weder zum Verkauf noch zum Verschenken öffentlich anbieten...
Korrekt müsste sie nun also bei der Behörde §31 anmelden, die gesamten Kontrollen über sich ergehen lassen, wobei da dann wohl festgestellt wird, dass das Aquarium für die Anzahl der Fische ja aktuell nicht ausreichend ist. Bekommt also eine Nachfrist um diesen Missstand zu beheben - nur wie wenn man ja keine Tiere abgeben darf...
Um beim Thema Hunde zu bleiben, man kann nach wie vor vermehren, meldet halt nur die Haltung/Zucht bei der Behörde. Hat die Auflagen vom Amtsvet zu erfüllen und darf dann ganz offiziell weiter Unmengen an Welpen verscherbeln. Wer sich mit den Voraussetzungen beschäftigt hat, dem wird auch klar sein das es selbst für einen Vermehrer keine große Sache ist, diese einzuhalten