Österreich - Private öffentliche Tierverkäufe künftig verboten

  • ...
    Also da wird das Gesetz, weil es eben nicht wirklich durchdacht ist von Welpenproduzenten offensichtlich umgagen. In die Röhre schauen die, die ihren älteren Hund abgegeben wollen, da meldet sich auf "ich wollte euch nur mal Waldi zeigen" nämlich keiner.

    "Nicht wirklich durchdacht" ist ein Hilfsausdruck.


    Es werden aber durchaus auch ältere Tiere versucht auf die von dir beschriebene Art zu vermitteln. "Schaut mal das schöne Halsband an, es ist zu haben" etc.
    Abgesehen DARFST dich ja darauf nicht öffentlich melden.

  • Ich verstehe es auch nicht.. Es gibt nun mal wirkliche Gründe ein Tier abgeben zu müssen. Ich hatte damals von unseren Katzen auf einmal nach 7 Jahren Asthma - wir haben einiges versucht, Eigenblutbehandlung etc. aber nach dem ich von Husten blau angelaufen bin, mussten sie nun mal weg. Warum darf man sich in solchen Fällen kein neues zu Hause selbst suchen.


    Und es gibt nun mal auch wirkliche ups Würfe, gerade z.B Kleintiere werden schon mal schwanger gekauft. Was vorher über Anzeigen weg ging muss jetzt alles über den Umweg des Tierheims vermittelt werden. Die hatten ja auch vorher schon genug zu tun..

  • Ich lese mir gerade das neue Gesetz durch


    §5 (3)c Halsbänder mit einem Zugmechanismus verwendet, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann


    Also darunter fallen doch alle Zuckstophalsbänder oder?
    Denn den Stop kann ich ja auch zu eng einstellen, so dass die Luft abgeschnürt wird. Oder?


    Und weil oft gesagt wurde, dass eine Kastration gegen das TSchG verstößt.
    Den genauen Wortlaut, der da immer genannt wird weiß ich nicht (ich glaube es war was mit unnötigen Eingriffen oder so)


    §7 (2) Ausnahmen von diesen Verboten sind nur
    1. zur Verhütung der Fortpflanzung


    Also ausdrücklich erlaubt, ohne medizinische Indikation




    Und das ist der Paragraph um dem es in diesem Thread eigentlich geht
    Verkaufsverbot von Tieren
    § 8a. (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.
    (2) Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet. Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft.



    (hier das ganze Gesetz RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 22.07.2017)

  • Also darunter fallen doch alle Zuckstophalsbänder oder?
    Denn den Stop kann ich ja auch zu eng einstellen, so dass die Luft abgeschnürt wird. Oder?

    Es gibt Zugstopphalsbänder, bei denen der 'Stopp' fest eingenäht/genietet/geflochten und nicht verstellbar ist – wenn das dann so gewählt ist, dass die kleinstmögliche Einstellung den Hund nicht würgt, dürfte das eigentlich nicht darunter fallen.

  • Tierschutzkonforme Kettenbänder, wie sie bei ÖKV-Prüfungen VORSCHRIFT sind, müssen über einen zusätzlichen Ring verfügen, der das Zusammenziehen verhindert. So ein Schwachsinn, das ist irre - dadurch kann der Hund ja aus der Kette schlüpfen, sonst würde er ja nicht über den Kopf gehen, gesicherte Kontrolle dadurch nicht möglich. :headbash:


    In Graz wurde gestern eine Rumänin auf freiem Fuß angezeigt, weil sie einen ca. 10 Tage alten (!!) BC auf dem HBH zum Kauf angeboten hat.
    Aber Tierschutzorganisationen, die über kein eigenes Tierheim verfügen und weiterhin Hunde vermitteln, bekommen gleich mal z.B. €600 Strafe aufgebrummt.
    Die Frau taucht ab und wird nie zur Rechenschaft gezogen. Die Orgas werden über kurz oder lang zusperren, denn die Auflagen, um Tiere vermitteln zu dürfen, sind horrend und mit kleinem Budget nicht machbar. :kotz:

  • Es gibt Zugstopphalsbänder, bei denen der 'Stopp' fest eingenäht/genietet/geflochten und nicht verstellbar ist – wenn das dann so gewählt ist, dass die kleinstmögliche Einstellung den Hund nicht würgt, dürfte das eigentlich nicht darunter fallen.

    Ich hab meine von Doggyboxx. Verstellbar. Auch die Retrieverleinen sind verstellbar (Hunter und Doggyboxx).
    Ich hau die sicher nicht weg, nur weils lt. TSchG verboten sind.
    Die engste Einstellung ist so, dass sie genau den Halsumfang haben.
    Aber halt verstellbar und bei einer Kontrolle (die eh nie stattfinden wird) wären sie wohl Tierschutzwidrig, weil ichs ja enger stellen KÖNNTE.


    Theoretisch dürften Tierhandlungen keine verstellbaren Zugstophalsbänder/Retrieverleinen in Österreich mehr verkaufen.
    Seh ich das richtig?


    Na da bin ich mal gespannt....

  • Tierschutzkonforme Kettenbänder, wie sie bei ÖKV-Prüfungen VORSCHRIFT sind, müssen über einen zusätzlichen Ring verfügen, der das Zusammenziehen verhindert. So ein Schwachsinn, das ist irre - dadurch kann der Hund ja aus der Kette schlüpfen, sonst würde er ja nicht über den Kopf gehen, gesicherte Kontrolle dadurch nicht möglich. :headbash:


    In Graz wurde gestern eine Rumänin auf freiem Fuß angezeigt, weil sie einen ca. 10 Tage alten (!!) BC auf dem HBH zum Kauf angeboten hat.
    Aber Tierschutzorganisationen, die über kein eigenes Tierheim verfügen und weiterhin Hunde vermitteln, bekommen gleich mal z.B. €600 Strafe aufgebrummt.
    Die Frau taucht ab und wird nie zur Rechenschaft gezogen. Die Orgas werden über kurz oder lang zusperren, denn die Auflagen, um Tiere vermitteln zu dürfen, sind horrend und mit kleinem Budget nicht machbar. :kotz:

    Das mit dem 10 Tage alten Welpen hab ich auch gelesen...
    Armes Würmchen.


    Genauso habe ich gelesen, dass viele Tierheime ein Aufnahmestop haben, weil so viele ausgesetzte Tiere reinkommen (ausgesetzte Katzen und Hundebabies die an Raststellen/Parks/Wald etc.) gefunden werden.



    edit: Aber auf Willhaben findet man jetzt die munteren Vermehrer die gleich 5 oder 6 Rassen anbieten, die haben ja jetzt wohl einen guten Absatz.
    Die Leute, die sich früher Ups-Wurf-Hunde geholt haben, holen dann halt jetzt welche vom Vermehrer. Weil wenn der noch verkaufen darf, ist er ja ein Züchter. :fear:
    Zum offiziellen Züchter gehen die doch nicht, wenn sie es schon vorher nicht gemacht hätten.

  • Theoretisch dürften Tierhandlungen keine verstellbaren Zugstophalsbänder/Retrieverleinen in Österreich mehr verkaufen.
    Seh ich das richtig?

    Ich wohne nicht in Österreich und les' hier nur so aus Interesse mit, aber vielleicht ist das mit den Zug(stopp)-Halsbändern vom Gesetz her so wie mit den Stromhalsbändern gemeint: sie dürfen verkauft werden und man darf sie besitzen, aber man darf sie nicht am Hund verwenden.


    Falls ja, wär's eine Erklärung, aber halt insgesamt völliger Schwachsinn.

  • Ich wohne nicht in Österreich und les' hier nur so aus Interesse mit, aber vielleicht ist das mit den Zug(stopp)-Halsbändern vom Gesetz her so wie mit den Stromhalsbändern gemeint: sie dürfen verkauft werden und man darf sie besitzen, aber man darf sie nicht am Hund verwenden.
    Falls ja, wär's eine Erklärung, aber halt insgesamt völliger Schwachsinn.

    Ja so kanns auch gemeint sein.
    Vielleicht fallen auch die Halsbänder mit Stop (auch verstellbar) nicht hinein, nur ohne?
    Also irgendwie nicht wirklich befriedigend das ganze.

  • SOLLTE tatsächlich mal jemand meine Retrieverleine kontrollieren und diese beanstanden (und nein, sie ist sicher nicht zu eng gestellt), hol ich mal tief Luft und erzähl demjenigen mal was zum aktuellen Tierschutzgesetz, soviel ist sicher! :barbar:


    Als gäbs keine WICHTIGEN, tierschutzrelevanten Themen! Immerhin werden noch blinde Welpen aus Handtaschen verkauft. Oder aus Kofferräumen. Und es werden ganz offiziell Hunde gezüchtet und verkauft, die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen kaum alltagstauglich sind.

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