Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil X

  • Wenn es zu einer Verhandlung kommt und man als Zeuge geladen wird, werden Name, Geburtsdatum und Adresse (zur Identifikation des Zeugen) deutlich hörbar für alle herausposaunt. Leider schon erlebt; keine Ahnung, wie üblich das ist. Aber da würd ich mich vorher beraten lassen, ehe ein potentiell gefährlicher Spinner alles über mich erfährt.

  • Ich war schon bei einigen Gerichtsverhandlungen. Wir müssen nach der Belehrung nur Alter, Dienststelle und Wohnort sagen (aber nicht den genauen Wohnort, sondern den PLZ-mäßig).
    Wenn andere Zeugen (also nicht Polizeibeamte) belehrt werden, haben die danach auch nur ihren Wohnort gesagt, Adressen wurden vor Gericht nie genannt.
    Kann aber sein, dass dies nicht überall gleich gehandhabt wird :ka:
    Inwiefern Anwälte da was weitergeben dürfen weiß ich nicht.

  • Darf er das?

    Ja. Der Anwalt hat Akteneinsicht und muss mit seinem Mandanten den Vorgang der Beschuldigung abklären und sich im Fall mit seinem Mandaten auf den Prozess vorbereiten.
    Der Beschuldigte wird evtl. aber erst einen Anwalt aufsuchen, wenn er von der Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Brief bekommt.
    Vielleicht sucht er auch keinen auf, weil er keine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht genügend Geld, um einen Anwalt zu bezahlen.
    Viele wissen nicht, das sie einen kostenlosen Anwalt bekommen können, wenn sie kein Geld haben.

  • Ich war schon bei einigen Gerichtsverhandlungen. Wir müssen nach der Belehrung nur Alter, Dienststelle und Wohnort sagen (aber nicht den genauen Wohnort, sondern den PLZ-mäßig).
    Wenn andere Zeugen (also nicht Polizeibeamte) belehrt werden, haben die danach auch nur ihren Wohnort gesagt, Adressen wurden vor Gericht nie genannt.
    Kann aber sein, dass dies nicht überall gleich gehandhabt wird :ka:
    Inwiefern Anwälte da was weitergeben dürfen weiß ich nicht.

    Sie wär aber nicht Zeugin, da sie ihn ja angezeigt hätte!
    Namen und Anschrift würde er schon vor einer Gerichtsverhandlung erfahren, durch seinen Anwalt.

  • Soweit ich das erlebt habe darf der Anwalt keine Daten weiter geben (ich kenne das vom Sorgerecht, wenn Unterhalt berechnet wird, da erfahren die Anwälte die Löhne und Ausgaben und so, aber nicht die Eltern) aber ich denke, es wird oft genug weiter gegeben oder “unter der Hand“ gesagt.

  • Hi,


    leider hat Lorbas recht. Allerspätestens wenn es zu einem Verfahren kommen sollte, und der Beschuldigte über einen Anwalt Kenntnis über den Tatvorwurf erhält, dürfen Beweismittel, und dazu gehört auch eine entsprechende Aussage / Anzeige nicht aus der Akte entfernt werden.


    Ich bin mir allerdings nicht sicher ob in diesem konkreten Fall auch bei einer anonymen Anzeige nur über den vorhandenen Chat eine Strafverfolgung möglich ist. Schliesslich wird zu Gewalttaten aufgerufen. Ermittler haben allerdings anonyme Anzeigen meist nicht so gern.
    Denn vor Gericht fehlt ein wichtiger Zeuge.


    LG


    Mikkki

  • Soweit ich das erlebt habe darf der Anwalt keine Daten weiter geben (ich kenne das vom Sorgerecht, wenn Unterhalt berechnet wird, da erfahren die Anwälte die Löhne und Ausgaben und so, aber nicht die Eltern) aber ich denke, es wird oft genug weiter gegeben oder “unter der Hand“ gesagt.

    Das ist ja auch was anders. ;)
    Wenn mich jemand anzeigen würde (aus welchen Gründen auch immer) hätte ich spätestens am nächsten Tag Namen und Adresse desjenigen, durch meinen RA, nämlich sobald er Akteneinsicht bekäme.

  • Einerseits fühlst du dich nicht bedroht und siehst nicht unbedingt nen Grund zur Anzeige - andererseits wird dir unwohl, wenn deine Kontaktdaten rauskommen.


    Kann ich irgendwie verstehen - "Internetchat" ist ja erst mal weit weg... Trotzdem glaube ich - ohne dir da jetzt zu nahe treten zu wollen - dass du mit dir nicht im Reinen bist, als wie bedrohlich du das Ganze jetzt empfindest.


    Ohne dich jetzt kirre machen zu wollen - aber die Möglichkeit an deine Kontaktdaten zu kommen (es sei denn, du hast schon immer sehr auf "Datenhygiene" geachtet) ist über soziale Medien def. gegeben. Und sei's über deine Freundesliste und naive Mitmenschen.


    Ich will dich nicht kirre machen und sagen, dass das Ganze unbedingt bedrohlich ist. Aber vielleicht gehst du mal in Ruhe ne Runde mit dem Hund und horchst bei dir nach, wie's dir damit geht.

  • Ich verstehe nicht so ganz, was du von mir möchtest - außer mich nicht kirre zu machen xD



    Ich nehme den Typen nicht ernst, WEIL ich mir nicht vorstellen kann, das er sich die Mühe macht, mich ausfindig zu machen. Erstens wohnt er recht weit entfernt, 2. gibt mein Profil nicht viel über meine Person preis. Echte Freundelisten gibt es dort auch nicht, ist nicht wie bei FB oder so.


    Seine Phantasien sprechen schon dafür wie krank es in seinem Kopf aussieht, ob er es nun tatsächlich in die Tat umsetzen würde oder nicht, begegnen will ich ihm trotzdem nicht. Auch möchte ihm die Suche - falls er denn überhaupt eine vornimmt - nicht erleichtern indem ihm irgendjemand meine Adresse zusteckt.


    Ich werde mich morgen direkt bei der Polizei vor Ort beraten lassen. Die anderen werden ihn ja so oder so anzeigen, die haben auch meinen Chatverlauf.

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