Fremdhütung ---> Mindestalter
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Das Hüten eines Hundes durch Dritte ist mitversichert, wenn es nicht gewerbsmäßig ausgeführt wird.Wir haben unseren Hund bei der D*VK versichert. Die Nachbarstochter (13 Jahre) möchte sich gerne ein paar Euro dazuverdienen und Mittags mit unserem Hund Gassi gehen. Meine Freundin und ich haben im Prinzip nichts dagegen, dennoch stört uns ein Passus in den Versicherungsbedingungen:
"Das Hüten eines Hundes durch Dritte ist mitversichert, wenn es nicht gewerbsmäßig ausgeführt wird."
Wo beginnt die "gewerbsmäßige Ausführung" eines Hundes? Wir würden unserer Nachbarstochter ca. 120€ / Monat für 12 Gassirunden (pro Runde ca. 1 Stunde) pro Monat zahlen. Spielt außerdem das Alter eine Rolle?
LG,
Gerrit -
6. März 2017 um 10:10
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LG Steffi mit Buddy
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Das ist gewerbsmäßig. Regelmäßigkeit ist vorhanden, es fließt Geld. Fertig.
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"Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will. Dabei genügt schon die erste Tatbegehung in dieser Absicht."
Quelle: Rengier, StrafR BT I, 16. Auflage München 2014, § 3 Rdn. 34; Lackner/Kühl, 28. Auflage München 2014, vor § 52 Rdn. 20. -
Ok, dann lassen wir uns etwas anderes einfallen. Danke für euer Feedback. Wünsche euch noch einen schönen Abend. :)
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@WhiteSheperdFamily, ruf doch mal bei deiner Versicherung an und schildere den möglichen Fall. Dann hast du Klarheit und Sicherheit.
Ich bin der Meinung, dass es nicht gewerblich ist, wenn eine 13 Jährige gegen eine Aufwandsentschädigung mit deinem Hund Gassi geht.
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@WhiteSheperdFamily, ruf doch mal bei deiner Versicherung an und schildere den möglichen Fall. Dann hast du Klarheit und Sicherheit.
Ich bin der Meinung, dass es nicht gewerblich ist, wenn eine 13 Jährige gegen eine Aufwandsentschädigung mit deinem Hund Gassi geht.
Gewerblich und gewerbemäßig sind im Recht zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Gewerblich ist es nicht, dafür ist dort der Anspruch im Rahmen der Gewerbeordnung zu hoch.
Gewerbemäßig kann es jedoch unter Umständen sein.Was mich jetzt nach einiger Zeit Bedenkmöglichkeit stört, ist die Frage, wer nicht gewerbsmäßig handeln darf. Ich würde bei eurer Versicherung mal anfragen, ob ihr als Versicherungsnehmer kein Geld verdienen dürft oder aber der Dritte nicht.
Es ist nämlich nur dann jemand gewerbsmäßig tätig, wenn er etwas verdient, was in Geld ausgedrückt werden kann. Und das ist bei euch eure Nachbarstochter. Ihr verdient ja in dem Sinne nicht, sondern zahlt für einen Service. -
Das ist gewerbsmäßig. Regelmäßigkeit ist vorhanden, es fließt Geld. Fertig.
Ach ja, Jugendliche dürfen sich nichts durch leichte Tätigkeiten verdienen?
Das wäre mir und auch wohl allen Eltern neu.
ZitatKinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen sich - mit Einwilligung der Eltern - ein paar Euro dazuverdienen, jedoch nur mit leichter Beschäftigung, die nicht die Gesundheit gefährdet und den Schulbesuch nicht nachteilig beeinflusst (z. B. Austragen von Zeitungen, Werbeprospekten, Kinder-Betreuung, Nachhilfeunterricht, Gassi-Gänge mit Hunden, Einkaufen, z. B. für ältere oder gebrechliche Menschen, sowie Arbeiten auf Bauernhöfen). Maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag sind erlaubt, aber erst nach der Schule und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
Edit by Mod: Spitze entfernt
Quelle: Geld verdienen: Schülerjobs - was ist erlaubt? | Eltern.de
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@WhiteSheperdFamily, ruf doch mal bei deiner Versicherung an und schildere den möglichen Fall. Dann hast du Klarheit und Sicherheit.
Ich bin der Meinung, dass es nicht gewerblich ist, wenn eine 13 Jährige gegen eine Aufwandsentschädigung mit deinem Hund Gassi geht.
Ich würde mich auf keinen Fall auf eine telefonische Auskunft verlassen. Bei sowas bitte unbedingt immer schriftlich anfragen!
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Ich würde mich auf keinen Fall auf eine telefonische Auskunft verlassen
Da gebe ich dir Recht, aber erstmal kann man ja anrufen. Da kommt man schneller weiter als mit dem Schreiben und dann kann man ja, wenn die Auskunft positiv ist, immer noch um eine schriftliche Genehmigung bitten.
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Gewerbsmäßig wäre es doch erst, wenn die Jugendliche regelmäßig mehrere Hunde gegen Entgeld Gassi führt.
Wenn ich aber, die Nachbarstochter bitte, ein- zweimal die Woche meinen Hund eine Stunde spazieren zu führen, ist es das gleiche, wie Babysitten.
Wer fragt da nach regelmäßiger Erwerbstätigkeit?
Es geht bei dieser Versicherungsklausel ausschließlich um die Unterbringung eines Hundes bei gewerbsmäßig tätigen Hundesittern. Gassiediensten, Hundepensionen und drgl. Diese müssen eine "Betriebshaftpflicht haben, damit die Haftpflichtversicherung des Hundehalters nicht für etwaige Schäden eintreten muß.
Das sind also zwei Paar Schuhe.
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