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MIt dem Anlagehund nach Kroatien
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Hallo liebe Forengemeinschaft,
bevor Ihr Steine werft: Natürlich habe ich mich im Internet informiert.
Soweit bin ich: 2013 ist ein Kampfhundeverbot ausgesprochen worden.
Nun finde ich auf Seiten allerdings verschiedene Aussagen:
Bei Fressnapf steht, der EU Heimtierausweis + Chip reicht zur Einreise.
Auf anderen Seiten aus 2015 steht, ich darf mit meinem Bullterrier nicht einreisen.
Eine "offiziele" Info z.b. von einem auswärtigen Amt habe ich nicht gefunden :/Wir möchten gerne nächsten Sommer mit Hund nach Kroatien, durch Österreich und Slowenien mit dem Auto.
Dürfen wir, oder dürfen wir nicht? Wer hat Infos? -
27. Juni 2016 um 13:58
schau mal hier:
MIt dem Anlagehund nach Kroatien - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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hat euer Hund FCI Papiere?
beim Amstaff ist es so dass er nur mit gültigen FCI Papieren einreisen darf. laut meiner Recherche beim Bulli auch.
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Die Info habe ich auch gefunden und wir haben leider keine papiere.
Ich glaube die Info ist aber aus 2013,also könnte das schon veraltet sein.
Fressnapf ist zwar ein grosses Unternehmen, aber drauf verlassen will ich mich auch nicht. Allerdings weiß ich auch nicht wo ich anrufen könnte. Beim auswärtigen Amt? -
Ich würde dort: Njemačka - MVEP • Njemački
Nachfragen.Möglichst schriftlich!
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Pit Bull Terrier und Pit Bull Mischlinge dürfen leider seit 1.7.2013 nicht mehr nach Kroatien einreisen. Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier and Miniature Bull Terrier dürfen nur mit FCI-Papieren einreisen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Ein gesondertes Gesundheitszertikikat wird nicht benötigt.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Danke cattlefan das werde ich tun.
Zu den anderen Aussagen: Gefunden habe ich die auch, aber es gibt sowie viele widersprüchliche Infos, dass ich nicht weiß was richtig ist...
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schau mal auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums
Alles anzeigenOutline of Croatian laws and regulations concerning dangerous dogs.
1. Animal Protection Law (Official Gazette 135/06; 37/13)
2. Ordinance on the Dangerous Dogs (Official Gazette no. 117/08).According to article 2. of Ordinance on the Dangerous Dogs stipulates:
a. dangerous dog is any individual dog, originated from any breed, that has:
- attacked a man without any provocation and during this attack has inflicted injuries or killed the man
or
- attacked another dog without any provocation and during this attack has inflicted severe injuries to the other dog,
- been bread and/or trained for dog fights or caught in organized dog fights
b. Pitt bull terrier and any dog breed of the bull terrier-type that
does not originate from pure breeding (FCI-pedigree dogs) and its
hybrids (cross bred).Also, article 11 of the same ordinance stipulates:
The transit, entry and temporary stay on the Croatian territory is
forbidden for all the bull-type terriers not registered with the FCI,
and also for all their hybrids (cross bred) types.
Since the controlled origin is evidenced by the pedigree, all bull
terrier-type dogs: Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire
Terrier, Bull Terrier and Miniature Bull Terrier which are not possess a
pedigree issued by the Kennel Club of one of the member countries of
the International Canine Organizations (FCI) are considered to be
dangerous dogs.There are no barriers to transit, entry and temporary stay on the
Croatian territory for all other breeds and their hybrids (cross
breads). -
Folgende Antwort habe ich von der Botschaft der Republik Kroatien Berlin erhalten:
Es ist nicht erlaubt nach Kroatien die Hunderasse Terrier Typ Bull (und seine Kreuzungen), die nicht in dem FCI (Fédération Cynologique Internationale) Register eingetragen sind, ein zu führen.
In der Öffentlichkeit besteht, speziell innerorts, eine generelle Pflicht, Hunde an der Leine zu führen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Vierbeiner offiziell einen Maulkorb tragen, dies gilt ebenso für die meisten Schiffe / Fähren.
Für eine Reihe von Hunderassen, sogenannte Listenhunde, besteht in Kroatien eine generelle Pflicht, einen Maulkorb zu tragen. Dazu gehören unter anderem:
•Amerikanischer Staffordshire Terrier
•Bernhardiner
•Bullterrier
•Deutscher / belgischer Schäferhund
•Dobermann
•Doggen
•großer japanischer Spitz
•Mastino
•Rottweiler
•Pitbull Terrier
•sowie Kreuzungen unter Beteiligung dieser Hunderassen.
So FCI Papiere habe ich nicht.
Also beim VDH angerufen, die sagen es gibt ja für Mischlinge keine FCI Papiere, daher würde Maulkorb und Leinenpflicht gelten,
Was sind denn nun bitte nicht im FCI Register eingetragene Hunde ???
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eben Hunde ohne FCI Papiere. wie schon oben von mir geschrieben darfst du mit dem Hund da nicht einreisen.
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aber für Mischlinge gibt es doch nie Papiere, hat zumindest der VDH mir Grade erklärt. Ein Jack Russel Labrador Mischling darf also nicht einreisen?
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