Listenhunde in Bayern

    • Servus Leute, Ich bin mit meiner Freundin vor kurzem aus beruflichen Gründen von Berlin nach Bayern in die unmittelbare Nähe Rosenheims gezogen.

    Nun haben wir vor, uns einen schönen Staffordshire Bullterrier-Labradormischling anzuschaffen. Wir besitzen beide bereits Erfahrung mit der Haltung eines Hundes.

    (nicht zu verwechseln mit einem Bullterrier, Mastiff, ...)

    Leider musste ich feststellen, dass dieses Bundesland eine etwas "eingeschränkte" Sichtweise hat, wenn es um die Hundehaltung einiger Rassen geht.

    Zuerst einmal weiß ich, dass der Staffordshire Bullterrier neben anderen vermeintlich "aggressiveren" Hunderassen in Bayern ein Listenhund nach Kategorie 1ist.
    Demnach ist die Haltung ohne begründetes Interesse in Bayern nahezu unmöglich, Wesenstest usw. eingeschlossen.

    Deshalb bezieht sich meine Frage auch nicht auf die Anschaffung eines reinrassigen StaffBull, sondern eines Mischlings.

    Ab welcher Mischlingsgeneration wäre denn eine Haltung möglichst unkompliziert, bzw welche Konstellation würde das typische Aussehen am wenigsten trüben, wobei aber auf den Papieren alles passt?
    Ich glaube nämlich mal gehört zu haben, dass wenn beispielsweise beide Elternbereits die erste Mischlingsgeneration und die Kids sozusagen die zweite wären, es eher möglich ist einen zu halten, als wenn die direkten Eltern oder nur ein Teil reinrassig ist oder?

    Ich hoffe, dass sich vielleicht einige Rechtler oder Züchter melden und weniger das gefährliche halbwissen á la "Vergiss es wird eh nichts" hier durchblickt.

    Vielen Dank schonmal Leute :)

  • Ob Mischling der zweiten oder dritten Generation ist egal.
    so lange die Beteiligung eines Staff bekannt ist, fällt die Mischung unter Kategorie 1

    Bei Listenhunden ist mir kein Fall bekannt, bei dem anhand der Beteiligungsgeneration argumentiert und beurteilt wurde. Aber zum Vergleich , bei der Beurteilung von Wolfshybriden gilt das Tier erst ab der 5. Mischlingsgeneration wieder als Hund. Schätzungsweise dürfte es sich bei Listenhunden ähnlich verhalten.

  • Wenn du das ganze mit einem Fachmann vor Ort abklären willst, empfehle ich Kontakt mit Konrad Ostermeier aufzunehmen. Sachverständiger und Gutachter aus der Region, der dir gegebenenfalls auch bei der Beurteilung des individuellen Hundes helfen und dir sagen kann , ob es Chance besteht, den Hund aufgrund des Phänotyps wenigstens als Kategorie 2 einzustufen

  • Du möchtest einen Mischling, der aussieht wie ein Kat 1 aber keiner ist?
    1. Saublöde Prioritäten.
    2. Beißt sich die Katze in den Schwanz, denn: Was aussieht wie ein Listi und keine Papiere hat ( logischerweise, weils ein Mischling), wird als Listi eingestuft.


    Zitat

    das gefährliche halbwissen á la "Vergiss es wird eh nichts" hier durchblickt

    Und gefährlich wirds genau anders rum.

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