Erfahrungsaustausch Tierschutzhund
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Ich würde so eine Klausel wahrscheinlich zähneknirschend unterschreiben, wenn ich den Hund unbedingt haben wollen würde. Aber wohl fühlen würde ich mich dabei nicht!
In diesem Fall hier hätte ich vielleicht versucht, eine Änderung der entsprechenden Klausel zu verhandeln - ich kenne jemanden, bei dem das schon mal geklappt hat!Aber ich habe ja auch schon mal geschrieben, dass ich Hunde von vier verschiedenen Vereinen habe und keiner diese Klausel im Vertrag hat. Schade, dass die Feststellung "das war lehrreich" hier nicht dazu geführt hat, beim nächsten Mal einfach den Vertrag vorher unter die Lupe zu nehmen - das wäre für mich die logische Konsequenz.
Wenn man einen Hund direkt aus dem Ausland aufnimmt, muss man natürlich noch mehr damit rechnen, dass er nicht so ist wie erhofft, als bei einem Hund, der schon hier in einer Pflegestelle ist. Man sollte da eine gewisse Offenheit mitbringen.
Allerdings finde ich die Frage: "Was ist, wenn es nicht passt?" vollkommen legitim und auch gut! Ist mir lieber als wenn jemand davon überzeugt ist, alles im Griff zu haben und den Hund dann postwendend zurückgibt, weil er, kaum angekommen, sein Bein am Couchtisch gehoben hat.Bei dem Verein, der sich für einen anderen Interessenten entschieden hat: Vor der "Endkontrolle" (ist das gleichbedeutend mit "Vorkontrolle"?) dürfte es eigentlich noch nicht feststehen, dass ein Hund einzieht. Das wurde vielleicht nicht richtig kommuniziert. Es ist für uns hier nicht nachvollziehbar, was genau zu der Entscheidung geführt hat. Manchmal liegt so etwas an was ganz anderem, vielleicht hat ihnen irgendetwas Bauchschmerzen bereitet.
Nach etlichen Jahren mit verschiedenen Tierschutzvereinen kristallisieren sich bei mir so einige immer wieder auftretende Punkte heraus, die leider bei sehr vielen Vereinen/Ansprechpersonen mehr oder weniger auftreten. Das sind:
1. Die Interessenten werden in falschem Glauben gelassen, es wird nicht deutlich genug kommuniziert (muss gar nicht mal absichtlich passieren, wir kennen ja die üblichen Kommunikationsfallen)
2. Die Transparenz (Verträge, Spendengelder) lässt zu wünschen übrig
3. Spender werden nicht vernünftig betreut, erhalten keine Infos
4. Man verzettelt sich, nimmt zu viele Hunde in die Vermittlung
5. Damit vielleicht zusammenhängend sind eine Anprechpersonen manchmal ewig nicht erreichbar.Erreichbarkeit, Kommunikation und Transparenz sind heikle Punkte.
Kurz: Man muss zu oft den Ansprechpersonen bzw. den Informationen hinterherrennen.
Und dann gibt es noch Vermittler, die einfach nicht mit Menschen umgehen können.
Aber es gibt auch viele Vereine, die sich wirklich sehr bemühen, und: Das sind jetzt nur die Kritikpunkte, die ich an den Vereinen habe. Auf Seiten der Interessenten wäre meine Liste noch länger.
Ist nicht immer einfach, aber manchmal/oft genug passt es auch wunderbar und alle sind glücklich.(Und wenn ich in der Vergangenheit Geld für meine diplomatische Arbeit in der Vermittlung zwischen beiden Parteien bekommen hätte, hätte ich davon so manchen Kurzurlaub davon bezahlen können)
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Das sehen allerdings die Gerichte anders, zumindest wenn man mal schnell drüberschaut. Genau habe ich noch keines durchgelesen.
Du klingst allerdings auch sehr laienhaft- pardon ('kostenloser Leihvertrag'). Ein Leihvertrag ist immer UNENTGELTLICH, § 598 BGB.
Schutzgebühr, für dem Verleiher bereits entstandenen Gebühren?
Sorry, dass ist äh nun ja. Da musste §601 BGB nochmak gaaaanz genau lesen.
Wie gesagt, durch Zahlung kann es schon gar keine Leihe sein (UNENTGELTLICH).
Netter Versuch, aber nein, aber ich würde gerne einen Aufsatz zu dieser interessanten Einstellung lesen (von einer angesehen Plattform oder ein Urteil). Vielleicht nehme ich dann mein 'nein' zurück
Ich würde so einen Vertrag aber auch nicht unterschreiben. So ein Gerichtprozess und alles was dazu gehört wäre mir zu nervenaufreibend.
@Jessica83, @miamaus2013 oder seht ihr das anders?
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Das sehen allerdings die Gerichte anders, zumindest wenn man mal schnell drüberschaut. Genau habe ich noch keines durchgelesen.
Schutzgebühr, für dem Verleiher bereits entstandenen Gebühren?
Sorry, dass ist äh nun ja. Da musste §601 BGB nochmak gaaaanz genau lesen.
Wie gesagt, durch Zahlung kann es schon gar keine Leihe sein (UNENTGELTLICH).
@Jessica83, @miamaus2013 oder seht ihr das anders?
Wo sehen das die Gerichte anders." Mal eben schnell drüber geschaut. Noch kein Urteil durchgelesen." Was ist denn das für ein Unsinn.
Z.B. bei canispro steht explizit drin, dass der Schutzvertrag kein Kaufvertrag ist. Die Schutzgebühr dienst ausschließlich dem Wohlergehen der hier vorgestellten Tiere.
Bei ASPA steht im Vertrag: "Durch die Zahlung der Schutzgebühr besteht kein Rechtsanspruch auf Übergabe des o.g. Hundes."
Ich habe ja geschrieben, dass manche es nicht verstehen wollen, dass sie bei solchen Verträgen nicht für den Hund bezahlen und ihn somit auch nicht kaufen.
Mag sein, dass es Richter gibt, die das anders sehen. Ist ja die Sache mit Gericht und der hohen See. Aber wenn Du dich auf solche Urteile berufst, wäre es schön, wenn Du einem Gelegenheit gibst, diese nachzulesen.
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Oh glaub mir, ich habe keine Defizite im Auftragsrecht.
Was für ein Unsinn? Du gibst mit 0 Quellen, legst Recht völlig neu aus, umgehst die Voraussetzungen für eine Leihe und verstehst offensichtlich nicht, dass man in Verträge viel schreiben kann und es nicht zwangsläufig wirksam ist.
Da brauche ich nicht mal Urteile lesen. Da hat aus meiner Sicht ein Laie das Gesetz durchgeblättert und munter interpretiert. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Das ist es mir eigentlich noch nicht mal meine Zeit wert das zu 'diskutieren'. Meine Hoffnung ist lediglich, dass Leser hier nicht blind glauben was sie lesen...
EDIT: ich berufe mich doch nicht auf Urteile, ich sage nur, dass es die wahrscheinlich gibt. Ich weise dich einfach daraufhin, dass Leihe unentgeltlich ist und §601 einen ganz anderen Zweck verfolgt. Wie du daraus dennoch eine Leihe machen willst ist mir ganz abgesehen von Urteilen ein Rätsel. Ganz einfach.
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War es nicht so, dass es auf die Formulierung ankommt ob es gilt?
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Man muss IMMER jeden Vertrag einzeln anschauen.
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Das mit den anderen Interessenten ist mir auch schon passiert. Der TS Verein wollte eine Selbstauskunft ausgefüllt haben bevor sie den Interessenten überhaupt Hunde auf Pflegestellen vorstellen. Gut, ausgefüllt, bin als geeigneter Kandidat angenommen worden, habe zwei Hunde dieses Vereins kennengelernt, die beide nicht zu uns gepasst haben. Dann haben sie mir einen dritten Hund vorgeschlagen, der noch im Ausland war, als "Foster-to-Adopt", also zwei Wochen als Pflegestelle mit anschliessender Übernahme, wenn alles passt. Dem habe ich zugestimmt, Vertrag unterschrieben, Gebühr bezahlt, Termin zum Transport ausgemacht, und dann wurde der Hund im letzten Moment doch noch an jemand anderen vermittelt. Der Verein wollte dann die Gebühr behalten bis ich einen anderen geeigneten Hund in ihrer Vermittlung finde. Ummmm... Nein.
Ich würde auch eine "Verein bleibt der Eigentümer" Klausel nicht unterschreiben, egal ob sie rechtsgültig ist oder nicht.
Ich bin wirklich pro-Tierschutz. Alle meine Hunde kamen und kommen aus Tierheimen. Aber ich kann die Frustration schon verstehen. Da wird verlangt, dass man sich 100% auf einen Hund einlässt, für den man sich entscheidet, mit allen Macken und unerwarteten Problemen. Aber der Verein will dafür bis in alle Ewigkeit (vor und nach der Vermittlung) die Macht behalten, den Hund wieder wegzunehmen. Nein, danke.Ich finde @freibads Ansatz zur Hundeanachaffung durchdacht und sorgfältig und wäre als TS-Verein froh, dass potentielle Interessenten diese Fragen stellen. Ich hoffe, Ihr lasst Euch nicht dauerhaft entmutigen und findet letztendlich den Hund und den Verein, der gut passt.
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Zitat
Der Tierschutzverein Reutlingen fühlte sich jedoch jüngst befleißigt, seine mutmaßlichen Rechte aus einem Tierschutzvertrag gegenüber der Tiererwerberin geltend zu machen. Nachdem die Erwerberin das Tier zeitweise einer Freundin überlassen hatte, erschienen Mitarbeiter des Vereins bei dieser Freundin und nahmen das Tier(den Hund) einfach mit.
Das Amtsgericht Reutlingen entschied hierauf zu Recht in einem einstweiligen Verfahren durch Beschluss (AG Reutlingen 14 C 437/08), dass der Hund an die Erwerberin herauszugeben sei. Es wurde herbei deutlich gemacht, dass der Verein das Tier im Wege der verbotenen Eigenmacht an sich genommen hatte.
Nachdem der Verein es bezüglich des gleichen Hundes genau wissen wollte, verlangte er in der Folgezeit klageweise die Herausgabe des Hundes, die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie Auskunft darüber, wo der Hund verblieben sei. Das Amtsgericht Hamburg wieß die Klage ab, wobei das Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (LG Hamburg 309 S 149/09) deutlich machte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des klagenden Vereins wohl gegen Treu und Glauben verstoßen und die Erwerberin unangemessen benachteiligen. In der Folge wurde die Berufung zurückgenommen und es blieb bei der Klageabweisung durch das AG Hamburg (15A C 71/09 v.4.9.2009). Das Amtsgericht und auch das Landgericht gingen hierbei eindeutig und unmissverständlich davon aus, dass es sich bei dem Übergabevertrag um einen Kaufvertrag handelt. Deshalb unterliegen die Vertragsbedingungen auch der Klauselkontrolle.Der ganze Artikel hier:
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Hi Quebec,
super rausgesucht. Damit kann man was anfangen.
Ich hab auch noch ein wenig rumgesucht und folgendes Buch gefunden:
Hunderecht Niedersachsen: Systematische Darstellung mit Übersichten - Jörn Edling - Google Books
Unter Punkt 3 "Tierschutzverein" widmet sich der Autor diesem Thema.
Desweiteren äußert sich eine Fachanwältin unter diesem link:
https://de-de.facebook.com/Sus…tin/posts/694704330539739Generell wird die Sache sehr kontrovers begründet. Der Tenor scheint aber zu sein, dass eine Tierschutzvereinigung ohne Rechtsstreit Dir nicht einfach den Hund wegnehmen kann. Erfolgsversprechend für den Verein scheint ein solcher nicht unbedingt zu sein. Da es aber wohl erst ganz wenige Urteile gibt und einige Vereine auf die Rechtssprechung mit fraglichen Mitteln reagieren, würde ich massive Skrupel haben, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen.
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Sorry, wenn du mit konsequenter BGB Anwendung nichts anfangen kannst...meine Anmerkungen diesbezüglich hast du aber gut ignoriert....
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