
EU Heimtierausweis
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Patterdale -
7. April 2016 um 17:52
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...Ich glaub, dann würd ich über meine Impfintervalle und die Notwendigkeit gewisser Dinge mal ganz scharf nachdenken *gggg
Nun ja, in dem Heimtierausweis ist einfach nicht viel Platz meiner Meinung nach. Wir reisen viel uns Ausland und die Kleine wird ausgestellt, in ein paar Monaten ist schon die erste Ausstellung. Da möchte ich es einfach genau nehmen mit dem Impfen.Noch dazu haben wir beide Rassen (kleine Terrier eben) die recht alt werden wenn alles gut geht. Da kann es schon mal eng werden!
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Die Tollwutimpfungen müssen nicht laminiert werden
Zitat- Ebenfalls entsprechend versiegelt werden müssen im Ausweis befindliche Aufkleber mit Informationen zur Tollwutimpfung, sofern sie nicht unbrauchbar werden bei Entfernung.
Es ist aber möglich und erlaubt die Tollwutimpfung (wie auch andere Impfungen) handschriftlich einzutragen, dann entfällt die Pflicht zum Laminieren.
Der Impfstoffaufkleber ist nicht spurlos zu entfernen, Impfdatum, Gültigkeit ab und Gültigkeitsdauer der Impfung ist handschriftlich eingetragen, somit brauchten meine TÄ nicht laminieren.
- Ebenfalls entsprechend versiegelt werden müssen im Ausweis befindliche Aufkleber mit Informationen zur Tollwutimpfung, sofern sie nicht unbrauchbar werden bei Entfernung.
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Danke! :-)
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Ach, noch eins.
Idefix ist ja nun sehr alt geworden und er stammte ja aus der Zeit in der Tollwut jährlich geimpft werden mußte und ich hatte ihn auch chippen lassen.
Das Vollwerden seines ersten Impfausweises fiel mit der Einführung des EU-Heimtierausweises zusammen. Aufkleber der Chipnummer hatte ich keine mehr, also wurde seine Chipnummer von den TÄ handschriftlich in den neuen Ausweis eingetragen und ich führte zur Sicherheit immer seinen alten gelben Ausweis zusätzlich mit.Wir hatten dadurch weder bei Grenzkontrollen, noch bei Ausstellungsbesuchen jemals Probleme.
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Die Tollwutimpfungen müssen nicht laminiert werden
Der Impfstoffaufkleber ist nicht spurlos zu entfernen, Impfdatum, Gültigkeit ab und Gültigkeitsdauer der Impfung ist handschriftlich eingetragen, somit brauchten meine TÄ nicht laminieren.
Ich habe diese Aufkleber im Ausweis und somit müssen sie (nach deinem Zitat) laminiert werden.Oder stehe ich jetzt komplett auf dem Schlauch?
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Ich habe diese Aufkleber im Ausweis und somit müssen sie (nach deinem Zitat) laminiert werden.
Nein, da sie beim dem Versuch sie zu entfernen kaputt gehen. Die kriegt keiner mehr im Ganzen unversehrt ab.
Dazu die handschriftlichen Einträge und nichts muß laminiert werden. So haben es mir meine TÄ erklärt und so steht es auch in dem Text, den ich zitiert und verlinkt habe.
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Das Handschriftlich nicht laminiert werden muss ich klar. Aber ich habe jetzt mal jemand anders gefragt ob ich den Text einfach falsch verstehe. Sie hat es genauso verstanden wie ich.
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Die Aufkleber für die Tollwutimpfung müssen abgeklebt werden. So wurde es uns zum Anfang des Jahres vom Vet-Amt und von den Hersteller der EU-Päss mitgeteilt und so steht es ja auch in dem oben zitierten Text.
Man kriegt manche von den Sticken nämlich eben doch spurlos ab, je nach Hersteller und je nachdem, wie lange der Sticker schon klebt, und wie geschickt man sich anstellt, und deswegen ist abkleben pauschal bei allen angesagt.Nur wenn man die Impfung KOMPLETT handschriftlich einträgt, also auch Name des Impfstoffes und Chargenummer (was halt sonst auf dem Sticker steht), dann muss man nicht abkleben. Das geht, man muss den Sticker von der Impfstoffflasche nicht verwenden, das ist keine Pflicht, es macht das Leben nur einfacher.
"Laminieren" ist etwas irrenführend, da wird einfach eine sehr fest klebende Klarsichtfolie draufgeklebt (die kriegt man wirklich nicht runter ohne die Seite zu zerreißen), nicht eingeschweißt oder so.
Das handschriftliche Eintragen der Chipnummer ist ebenfalls problemlos möglich und ist genauso erlaubt wie das einkleben der Aufkleber vom Chip-Hersteller.
Aber eigentlich ist das auch alles halb so wild, ich glaub nicht, dass einen an ner Grenze einer wegen nem nicht abgeklebten TW-Sticker zurückschickt...
Sofern alles gut leserlich eingetragen ist, nix so aussieht als wäre es überschrieben oder sonstwie manipuliert worden und der Pass zum Hund und zum Besitzer passt (aktueller Besitzer eingetragen, Daten zum Hund und Chip-Nr korrekt), sollte man in 99% der Fälle keine Probleme kriegen.
Ich hab bisher eher das Gegenteil erlebt, dass die Leute mit den unmöglichsten Pässen oder sogar ganz ohne Pass der sonstigen Impfnachweis überall rein- udn durchkommen. -
Danke für die Ausführliche Antwort @Marula! Jetzt wo du es sagst fällt mir ein das immer noch die Züchterin im Pas steht. Ich muss mich da mal eintragen!
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