Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII

  • Ist es nicht so, dass Parkplätze Privatgrund sind und die StVO somit erstmal nicht gilt?
    Wenn irgendwo dransteht, dass sie gilt, dann sollte auch rechts vor links gelten, insofern nirgendwo etwas anderes steht.
    Wenn kein Schild auf die StVO hinweist, muss man sich eben einigen. Der Einfachheit halber nutzt man dann aber aus Gewohnheitsgründen meist sowieso links vor rechts.

  • Ich denke inzwischen, große Parkplätze vor diversen Supermärkten sind irgendwie ein STVO- rechtsfreier Raum.
    Da fährt jeder, wie er und sie gerade will. Ich meide die nach Möglichkeit, muss aber alle paar Tage da mal hin, zum Feinkosthändler und ärgere mich.
    Vorausschauend fahren haben wir alle gelernt, nur all die anderen nicht... :muede:


    Ich habe hier im wilden Westen noch kein Schild betreffend STVO auf den erwähnten Parkplätzen gesehen. :ka:

  • Hallo


    Ich bin im April zu einer standesamtlichen Hochzeit eingeladen. Mein Patenkind heiratet und ich habe mir überlegt, ob wir Bella vielleicht als Ringträger mitnehmen. Also das sie die Ringe dann im Körbchen zu dem Paar bringt. Den Trick selber würde ich wohl hinbekommen, ich würde allerdings Frau Hund gerne etwas festlich ausstatten. Bei männlichen Hunden habe ich schon öfters gesehen das diese Schlips oder Fliege tragen. Aber was trägt dann eine Hündin ?
    So ein Tüfftüff Kleidchen möchte ich nicht. Meint Ihr , auch als Hündin kann man Fliege tragen ??
    Wo bekommt man sowas überhaupt ?

  • Ich denke inzwischen, große Parkplätze vor diversen Supermärkten sind irgendwie ein STVO- rechtsfreier Raum.

    Wenn auf einem Parkplatz nicht extra ein Schild steht, das die STVO dort gilt, dann ist es ein Privatgrundstück und dort gilt dann die Gegenseitge Rücksichtsnahme.
    Ich habe durch meinen Beruf ( Versicherung ) öfters das Vergnügen mich mit Schäden , die auf solchen Parkplätzen ( auch Tankstellen ) entstanden sind, auseinander zu setzen.
    Meistens gibts es eine Teilschuld, also 50-50. Es sei denn, einer der beiden Beteiligten hat nachweislich gestanden oder geparkt. Dann bekommt der, der reingfahren ist, die volle Schuld.

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