Petion 61871 - keine Umsetzung der EU-Verordnung COM(2014) 558 DRINGEND!!!!!Bitte Unterzeichnen!!

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    Petition 61871


    Tierschutz - Keine Umsetzung
    der EU-Verordnung COM(2014) 558 im Hinblick auf den Einsatz
    homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere vom
    28.10.2015


    Text der Petition


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vertreter Deutschlands in der EU der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel müssen auch mit der neuen EU-Verordnung für Tiere erhalten bleiben. Die Anwendung vorhandener homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel und traditioneller Produkte zur Pflege, Fütterung und Prophylaxe durch Tierhalter und Tierheilpraktiker muss möglich bleiben.


    Begründung


    Die EU Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über
    Tierarzneimittel (2014) KOM 558 - eingereicht. Die VO soll das bisher
    geltende Recht für Tierarzneimittel ablösen. Mit dem Entwurf verfolgt
    die EU u.a. das erstrebenswerte Ziel den Antibiotika-Einsatz bei Tieren
    einzudämmen. In diesem Bestreben schießt der EU-Ausschuss weit über das
    Ziel hinaus und dreht dabei sogar die ursprüngliche Absicht ins
    Gegenteil, denn gleichzeitig werden auch die sinnvollen Alternativen der
    Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und in der Anwendung stark
    eingeschränkt.


    DIESE EINSCHRÄNKUNG WIDERSPRICHT DAMIT DER EIGENTLICHEN ABSICHT DER VERORDNUNG!

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