Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Angst vor agressiven Hund! Was tun?
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@SarahG88
Sieht man denn dem Handschuh an das da ein Hund reingebissen hat? Wenn ja, dann würde ich den mitnehmen wenn du zum Amt gehst. -
10. Januar 2016 um 00:36
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Angst vor agressiven Hund! Was tun? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Nee leider nicht
der Hund hat ja nicht dran gerissen sondern nur zugepackt und wieder los gelassen... -
Hallo Sarah,
ich wollte fragen,ob es etwas neues gibt?
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Hallo!
Nee leider nicht wirklich...Die Zuständige für diesen Bereich war heute nicht da und deswegen haben die mich erstmal zur Polizei geschickt dass die das erstmal prüfen. Habe dort meine schriftliche Zusammenfassung abgegeben und die wollen das diese Woche noch prüfen ob eine Möglichkeit zur Anzeige vorliegt und das zeitgleich zu der Zuständigen vom OA weiterleiten.Voll umständlich aber es wird wohl ankommen. Melde mich wenn ich genaueres weiß :-)
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So habe Neuigkeiten.
Heute habe ich nochmal beim OA angerufen um mich mal zu erkundigen ob schon was passiert ist.
Tja das einzigste was das OA jetzt macht ist der Hundehalterin einen Brief schicken worin sie sich zu dem Sachverhalt äußern muss.
Selbst wenn sie es zugeben würde das sie ihren Hund nicht anleint würde das OA ihr wieder nur einen Brief schicken wo drin steht das sie doch bitte ihren Hund anleinen soll.
Da ihr Hund mich nicht verletzt hat geht die Sache auch nicht zum VeterinärAmt weiter.Da habe ich den netten Herrn nur noch gefragt ob ich erst verletzt werden muss bevor etwas passiert und da sagte er "leider ja".
Super jetzt kann der Hund im Prinzip machen was er will solange er niemanden verletzt. Das ist doch krank! - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Das ist wirklich nicht so schön.Es muß also erst etwas passieren,damit gehandelt wird?
Vielleicht schreckt die Hundehalterin alleine der Brief vom OA ab?Mich würde so etwas schockieren Post vom OA zu bekommen.Das ist natürlich jetzt für dich und deinen Hund ein Sicherheitsrisiko.Schau,das du nicht alleine mit ihm unterwegs bist,das ist auch wichtig wegen Zeugen und das ihr wachsamer seid als zuvor.Vielleicht fahrt ihr etwas weiter weg,also Wege laufen,die sie nicht unbedingt läuft,das gibt euch vielleicht mehr Sicherheit zurück.
Ich finde es jedenfalls super,das du den Schritt gewagt hast und die Halterin in diesem Sinne schon einmal auffällig wurde,vielleicht sprichst du mit anderen Hundehaltern darüber?Zusammen könnt ihr mehr erreichen.Ich drücke euch die Daumen,das alles gut geht und niemand Mensch oder Hund zu Schaden kommt
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So habe Neuigkeiten.
Heute habe ich nochmal beim OA angerufen um mich mal zu erkundigen ob schon was passiert ist.
Tja das einzigste was das OA jetzt macht ist der Hundehalterin einen Brief schicken worin sie sich zu dem Sachverhalt äußern muss.
Selbst wenn sie es zugeben würde das sie ihren Hund nicht anleint würde das OA ihr wieder nur einen Brief schicken wo drin steht das sie doch bitte ihren Hund anleinen soll.
Da ihr Hund mich nicht verletzt hat geht die Sache auch nicht zum VeterinärAmt weiter.Da habe ich den netten Herrn nur noch gefragt ob ich erst verletzt werden muss bevor etwas passiert und da sagte er "leider ja".
Super jetzt kann der Hund im Prinzip machen was er will solange er niemanden verletzt. Das ist doch krank!Du bist die ganze Sache falsch angegangen; man muß beim OA "schriftlich Anzeige erstatten".
Nur mit Telefonaten und freundlichen Anfragen, wirst du da nichts erreichen.Sobald eine schriftliche ANZEIGE vorliegt, müssen die tätig werden.
Ansonsten kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.Erzähl mir was von Ämtern.

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Du bist die ganze Sache falsch angegangen; man muß beim OA "schriftlich Anzeige erstatten".
Nur mit Telefonaten und freundlichen Anfragen, wirst du da nichts erreichen.Sobald eine schriftliche ANZEIGE vorliegt, müssen die tätig werden.
Ansonsten kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.Erzähl mir was von Ämtern.
Das denke ich auch.
Laut Berliner Hundeverordnung reicht das gefährdende Anspringen schon, um einen Hund als gefährlich einzustufen. Wird das entsprechend - schriftlich - angezeigt, muß das OA handeln.
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Ich habe das doch schriftlich gemacht...Es wurde sogar von der Polizei zum OA weitergeleitet!
Ich habe ja nur heute angerufen um zu fragen ob das schon in Bearbeitung ist.. -
Ich habe das doch schriftlich gemacht.
Hast du nur einen schriftlichen Bericht gemacht, oder stand auf deinem Schreiben fettgedruckt ANZEIGE?
Das sind zwei verschiedene Dinge. - Vor einem Moment
- Neu
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