Vereinsrecht, wer kennt sich aus?

  • Hallo, :winken:
    suche dringend jemand, der sich mit Vereinsrecht auskennt! Es geht um der Zurücktretung von zwei Vorstandsmitgliedern ohne Mitgliederversammlung.
    Geht das? Was ist zu beachten???? :help:
    es wird weitergemacht als wenn nichts wär.
    Die zurückgetrenen ex-Vorstandsmitglieder haben den verein zum 31.12.07 gekündigt, werden aber jetzt schon nicht mehr zur Jahreshauptversammlung eingeladen, ist das rechtens? :help:
    Jahresbeitrag wird noch bezahlt.


    Hoffe jemand kann mir Antwort geben!


    LG Pierot

  • Man kann sein Amt natürlich aus bestimmten Gründen jederzeit niederlegen. Auch ohne Versammlung. Am besten schriftlich. Gibt es noch mehr Vorstandsmitglieder? Die müssen dann die Geschäfte übernehmen und auf der Hauptversammlung neu die freien Posten wählen lassen. Dazu muss Wahl auf der Tagungsordnung stehen. Wenn die Zurückgetretenen erst zum 31.12.07 kündigen konnten, sind diese immer noch Mitglied und müssen auch eingeladen werden, sonst gibts Probleme, es sei denn, es steht rechtzeitig in der Zeitung, wann HV ist. Sollte man die beiden absichtlich nicht einladen, kannst die HV vergessen.


    So in etwa müßte es sein, ganz genau weiß ich es auch nicht. Man kann auch eine außerordentliche HV machen, wenn grad keine ordentliche HV ansteht.

  • Ich bin der meinung zu wissen das das geht mein freund ist in einem Moto-cross verein und da war das auch so....ich glaube da sie noch bezahlen geht das.


    Aber vielleicht weiss es einer besser?!?

  • Wir hatten / haben ein ähnliches Problem im Verein. Auch bei uns haben zwei Vorstände ihr Amt niedergelegt, bleiben allerdings noch bis zum Jahresende Mitglied. Um Spekulationen vorzubeugen - es war aus gesundheitlichen Gründen und selbstverständlich werden diese auch zur nötigen, vorgezogenen Jahreshauptversammlung eingeladen.


    Wenn die Vorstandsmitglieder nur Ihr Amt niedergelegt haben, dann müssen Sie selbstverständlich auch zur Wahl eingeladen werden. Jedes ordentliche Mitglied hat Wahlrecht / Stimmrecht und ist auch einzuladen. Dieses Wahlrecht kann auch durch eine eventuell anderslautende Satzung nicht ausgehebelt werden. Es sei denn ein Auschlußverfahren hängt über den Köpfen der Ex-Vorständler. Aber auch dann ist meistens in den Satzungen verankert dass die auszuschliessenden Mitglieder zu hören sind.


    Ansonsten hab ich hier noch einen hilfreichen Link für Dich: Checkliste Mitgliederversammlung


    RtR

  • Das ist OK.
    Der Austritt muss den restlichen Vorstandsmitgliedern schriftlich oder per Telefax mitgeteilt werden.
    Diese werden dann nicht mehr zur nächsten Mitgliederversammlung eingeladen. Auf der nächsten Mitgliederversammlung müssen diese Posten neu gewählt werden.
    So ist es meist vorgeschrieben.
    Ob Änderungen daran vorgenommen werden können, weiß ich nicht genau.
    Da musst du in der Vereinssatzung nachgucken.


    Hoffe ich konnte dir weiterhelfen :freude:

  • Zitat

    Diese werden dann nicht mehr zur nächsten Mitgliederversammlung eingeladen.


    Die Vorstände haben Ihr Amt niedergelegt - wenn ich das richtig verstanden habe. Bis zum 31.12.07 wollen die Mitglied bleiben Daraus ergibt sich dass die zur Jahreshauptversammlung einzuladen sind. Und das selbst dann wenn die Jahreshauptversammlung erst am 30.12.2007 wäre.


    Das Stimmrecht ergibt sich nicht aus Amt und Funktion heraus, sondern aus der Mitgliedschaft an sich. Somit ist die Aussage dass die ehemaligen Vorstände, aber "immer noch Mitglieder", nicht einzuladen wären - falsch.


    RtR

  • Ich denke mal, dass die beiden eine Kündigung eingereicht haben und nicht mehr im Verein sein wollen.
    Dann haben sie, soweit es in der Satzung steht, den Beitrag noch bis zum Ende des Jahres zu zahlen.
    Falls sie aber ausdrücklich gewünscht hatten, noch weiter Mitglied zu sein, so müssen sie natürlich noch eingeladen werden!
    Es hat sich aber eher so angehört, als wollten sie gar kein Mitglied mehr sein.
    Pierot, kannst du uns mal sagen, ob die nun ganz austreten wollen oder nur von ihrem Amt zurücktreten bevor wir hier weitere Spekulationen anführen? :wink:

  • Dann denkst Du leider falsch - 31.12 ist Ende des Jahres - bis dahin sind die Mitglied und somit auch einzuladen.


    Im übrigen empfehle ich ab sofort den Besuch beim Fachanwalt für Vereinsrecht - dem wird wahrscheinlich nicht widersprochen.


    RtR

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