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Welpe an Züchter zurück - Geld anteilig zurück?
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Wenn ich es richtig verstanden habe, möchtest Du ja keinen weiteren Welpen, sondern das Geld des Kaufpreises, oder zumindest einen Anteil.
Warum sollte der Züchter jetzt anders entscheiden? Schließlich habt ihr bei Abgabe eine ganz andere Regelung getroffen.
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16. Oktober 2015 um 13:05
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LG Steffi mit Buddy
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Eben , und die Regelung die SCHRIFTLICH festgelegt wurde , wird entscheiden !
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Der Hund ist ja bereits weitervermittelt. Aber ich habe nichts unterschrieben, dass der Kaufvertrag aufgehoben wurde, oder der Hund zurückgegeben wurde. Ich habe nur den SMS-Verlauf, in dem ein anderer Welpe angeboten wird.
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Ganz ehrlich : was sind das denn für Umstände ? Wieso regelt man so etwas nicht mit Handzeichen schriftlich ?
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Der Hund ist ja bereits weitervermittelt. Aber ich habe nichts unterschrieben, dass der Kaufvertrag aufgehoben wurde, oder der Hund zurückgegeben wurde. Ich habe nur den SMS-Verlauf, in dem ein anderer Welpe angeboten wird.
Ist der Hund vermittelt, ist Dein Kaufvertrag nichtig. Schließlich hast Du den Welpen zurück gebracht. Es wurde mündlich eine Vereinbarung getroffen die für beide Teile bindend ist.
Wenn Du jetzt gerne Geld sehen willst, dann bist Du auf Gutwill des Züchters angewiesen. Und der will ja nicht!
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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@Grinsekatze1 das ist richtig, ich finde das auch völlig legitim. Nur kamen da leider auch noch andere Sachen dazu, dass ich nachgefragt habe, wann denn wieder ein Wurf zustande kommt und dann keine Antworten kamen. Oder z. B. bei der Abgabe des Welpen der Züchter sehr verständnisvoll war und er mir jetzt vorwirft, es nicht richtig versucht zu haben.
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Ein anderer Aspekt: Wie ist das mit Verjährung? Das ganze ist 2 Jahre her hast du geschrieben oder?
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Ganz ehrlich - ich als Züchter würde an Menschen die Welpen zurück geben auch nicht mehr verkaufen wollen. Egal, was auch immer war!
Wenn Du nichts schriftliches nachweisen kannst - dann sehe es als Erfahrungswert an und das nächste Mal biste einfach schlauer und lässt Dir alles schriftlich bestätigen.
Eine unverbindliche Rechtsauskunft (mündlich) kostet etwa € 30.--. Also nimm Deinen SMS-Verlauf, den Kaufvertrag und gehe zu einem Anwalt.
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Wir haben es nicht schriftlich gemacht, da ich zu bläuäugig war, da ja beim 1. Hund alles super gelaufen ist. Im Nachhinein kann ich mich selbst über mich ärgern, ich weiß das war dumm.
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Seh es als Lehrgeld

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