Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VI

  • Eine Nicht-Hunde-Frage:
    Mein Arbeitsvertrag war auf ein Jahr beschränkt und man muss sich ja 3 Monate vor Ende des Vertrags arbeitssuchend melden.
    Nun werde ich aber übernommen(habe aber noch keinen weiteren Vertrag). Muss ich mich trotzdem melden?

    Ja, Du musst Dich trotzdem beim Arbeitsamt melden; es sei denn Du hast die Zusage schriftlich vom Arbeitgeber.

    Mündliche Zusage gilt nicht. Da kannst Du Dich später nicht darauf berufen. Wenn Dein Arbeitgeber einen Rückzieher macht und Du hast Dich nicht beim Arbeitsamt 3 Monate vorher gemeldet, dann wirst Du gesperrt.

    Du kannst aber beim Arbeitsamt - wenn Du Dich voraussichtlich zum XX.XX. arbeitslos meldest - sagen, dass Dein Arbeitgeber Dir mündlich gesagt hat, dass er Dich übernehmen will. Dann stellen die Arbeitsvermittlung erst einmal für 6 Wochen ein. Du musst aber zwischendurch Meldung bei Deinem Sachbearbeiter/in machen, ob sich was geändert hat.

    Ich hatte auch einen befristeten Jahresvertrag, musste mich trotz mündlicher Zusage vom Arbeitgeber beim Arbeitsamt melden. Erst 3 Wochen vor Ablauf der Frist habe ich zuverlässig gewusst (Dienstplan), dass mein Vertrag verlängert wird. Einen neuen Vertrag habe ich nicht bekommen. Jetzt bin ich dort schon 3 Jahre angestellt.

  • Ich wollte für Whiskey einen K9 Maulkorb kaufen. Relativ gute Qualität für kleinen Preis (so mein Eindruck).
    Jetzt bin ich von der Größtentabelle absolut verwirrt! Von wo nach wo wird denn da gemessen??
    Größentabelle (auf "Technische Daten" klicken)


    Whiskey's aktueller Maulkorb (in Umfang und Länge zu klein) hat eine Nasenrückenlänge von 7,5cm.
    Der Umfang an breitester Stelle beträgt 30cm.
    Und
    Höhe... Öhem... Ja? Wo soll man die denn messen? Vorne an der Schnauze?
    An der Nasenwurzel? Ich bin verwirrt! Kann mir jemand helfen?

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