Bullmastiff oder Alternative?
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Es gibt ja auch andere Rassen, die als "Saupacker" arbeiten - Dogo Argentino, Am Bulldog, APBT, Presa Canario. Die haben alle eine gewisse Härte, ruhig und gemässigt sind die keineswegs.
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Und Rottweiler?
Er könnte doch in dein "Beuteschema" passen.
Das sind doch eigentlich sehr ruhige, gelassene Hunde. -
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Oder der hier
Hat sogar Wesenstest
http://www.deine-tierwelt.de/k…mt-3-jahre-alt-a81326017/ -
Wir haben einen Cane Corso gegenüber wohnen, ich finde, er bellt sehr viel. Er schlägt bei Allem an.
Mir wär das zuviel Bellerei. Manchmal bellt er sogar nachts. -
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Rottweiler sind alles, aber sicher nicht ruhig und genügsam.
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Rottweiler sind alles, aber sicher nicht ruhig und genügsam.
Das sind genauso Arbeits Hunde wie der Boxer.
Nur werden sie gerne wie der Boxer ruhig gefüttert :/ -
Ihr habt recht mit dem Saupacker ist das auch so ne Wundertüte. Hatte jetzt etwas mehr Zeit und es gibt berechtigter Weise auch negative Stimmen dazu!
Danke für den Link zum Bullmastiff er ist echt ein hübscher Kerl gestromt auch aber ich kann und will mir jetzt nicht von jetzt auf gleich einen Hund anschaffen.Das für einen Listenhunde Klasse 2. mit bestandenen Wesenstest die Kampfhundesteuer wusste ich nicht und ist auch widersprüchlich zudem was man im Tierschutzverein München nachlesen kann:
Kategorie 2 und diesbezügliche Haltungsmöglichkeiten:
Alano,
American Bulldog,
Bullmastiff, Bullterrier,
Cane Corso,
Dogo Argentino,
Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastino Espanol,
Mastino Napoletano,
Perro de Presa Canario,
Perro de Presa,
Mallorquin,
Rottweiler
Kreuzungen mit diesen Rassen
Die Haltung dieser Rassen ist nach bestandenem Wesenstest und einem von der Behörde ausgestellten Negativzeugnis problemlos möglich. Für die Ausstellung des Negativzeugnisses nach bestandenem Wesenstest gibt es einen Rechtsanspruch. Das Negativzeugnis muss ausgestellt werden. Haltung natürlich auch in München möglich.
Wird ein Negativzeugnis erteilt, so ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu behandeln (wichtig u.a. für die Vorlage bei der Anmeldung zur Hundesteuer).
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein: Der Halter muss bei der zuständigen Behörde ein Negativzeugnis schriftlich beantragen. In München können Sie sich vom Kreisverwaltungsreferat HA I/112 (Tel.: 098-233 446-44) Antragsformulare zusenden lassen.
Der Hundehalter benötigt für seinen Kategorie II Hund vom 6. bis zum 18. Lebensmonat ein befristetes Negativzeugnis. In manchen Fällen verlangt die die zuständige Behörde hierfür ein Kurzgutachten. Die Kosten belaufen sich für dieses Kurzgutachten auf etwa 100 Euro.
Ab dem 18. Lebensmonat muss der Hundehalter seinen Kategorie II Hund einem Sachverständigen zum Wesenstest vorstellen. Die Kosten für diesen Wesenstest belaufen sich auf etwa 250 Euro.
Besteht der Hund den Test wird von der Behörde (in München das Kreisverwaltungsreferat, HA I/112, Telefon 089-233 446-44, in den Gemeinden das Gemeindeamt oder das Landratsamt) ein Negativzeugnis ausgestellt.
Für Hunde der Kategorie II mit bestandenem Wesenstest und Negativzeugnis besteht keine grundsätzliche Leinenpflicht, es sei denn, die Behörde hat dies in Einzelfällen (Art. 18/II LStVG) angeordnet.
Der Wesenstest ab dem 18. Lebensmonat gilt ein ganzes Hundeleben lang, es sei denn der Hund verursacht eine Sicherheitsstörung oder eine gravierende Veränderung in den für den Hund geltenden Haltungsbedingungen tritt ein (kann z.B. auch ein Besitzerwechsel sein).
Sollte also kein Problem sein? -
Also noch ein Zitat von der Münchner Homepage:
Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften („Klasse 2“)
Dazu zählen die Hunderassen Anlano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Für die Hunde der Klasse 2 sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden benötigen Sie ein Negativzeugnis.- Negativzeugnis für Hunde, die jünger als 18 Monate sind. Bei sehr jungen Hunden erhalten Sie zunächst ein befristetes Negativzeugnis auf Antrag. Das Sachverständigengutachten müssen Sie nachreichen, sobald der Hund 18 Monate alt ist.
- Negativzeugnis für Hunde, die älter als 18 Monate sind. Sie legen ein Sachverständigengutachten über Ihren Hund vor. Wenn darin nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hat, stellen wir darüber eine Bescheinigung aus (Negativzeugnis). Er gilt damit nicht als Kampfhund.
- Anleinpflicht: Besitzer von Kampfhunden, die mit ihren Tieren in München zu Besuch sind, müssen die Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten. Sie muss am Halsband oder Geschirr sicher befestigt sein, damit der Hund nicht herausschlupfen kann. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Ich denke dass der Satz mit "Er gilt damit nicht als Kampfhund" eben auch Steuerlich so gemeint ist. Da werde ich aber besser nochmal persönlich Nachfragen. -
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