Wenn das Haustier lästig wird....brauche einen Rat

  • Das ist nicht richtig, die Haltung von Kleintieren darf nicht untersagt werden.
    LG von Julie


    Kann zwar nicht untersagt werden, da aber mehren Personen der Zustand des Tieres aufgefallen ist und dieser auf jeden Fall tierschutzrelevant ist und zur Anzeige gebracht werden könnte denke ich dass das schon ein Druckmittel wäre.

  • Schade :verzweifelt:


    Wenns ein Gemeinschaftsgarten/Hof ist und jeder den benutzen kann, dann könnte man zumindest verbieten, dass die Tiere draußen gehalten werden weil der Geruch stört oder nicht?
    Wenn man sogar verbieten darf, dass gegrillt wird oder man am balkon raucht, wenns den Mieter drüber stört, dann dürfte man ja auch die Haltung von Kaninchen wegen Geruchsbelästigung verbieten, denn der Urin kann richtig stinken, wenns nicht ordentlich sauber gemacht wird.


    Das würde es zumindest schwerer machen, denn dann müssten sie sich drinnen einen stall bauen und könnten nciht einfach ein neues in den außenstall setzen.

  • Danke für eure Antworten.


    Werde mich morgen sowohl mit den TA als auch dem TH in Verbindung setzen.
    Der Stall des Kaninchens stand im Garten, der zur Wohnung gehört, deswegen wird es leider schwer die Haltung zu verbieten. Geruchsbelästigung wird leider auch schwer, weil es (für mich) nach nichts roch, denke wegen der Kälte, im Sommer wäre der Stall mit Sicherheit voller Maden.


    Wir hatten früher schon mal Kaninchen, zwar in einem großzügigen Außengehege, allerdings noch zu Trockenfutterzeiten. Da ich allerdings stark davon ausgehe dass es vorher auch Trockenfutter bekam und es ruhig etwas an Gewicht zulegen koennte, bekommt es aktuell neben Heu und Möhre auch Trockenfutter. Fressen tut es bis jetzt auch sehr gut.


    Am Platz wuerde es hier nicht mangeln, allerdings müsste das Gehege noch gebaut werden. Warte jetzt aber erstmal ab was das Tierheim morgen sagt und wie es sich mit den Besitzern weiter entwickelt, auch wenn zurück geben eigentlich keine Option mehr für mich ist. Und die Mieterin die mit dabei war, ist die Schwester meines Freundes, die schon gesagt hat, dass sie nicht weiß wo das Kaninchen ist wenn jemand fragt. Ich wage aber auch stark zu bezweifeln dass sie mehr machen würden um ihr Kaninchen wieder zu bekommen, als zu fragen ob es jemand gesehen hat.


    Meine "Schwiegereltern" wollten sie aber auf jeden Fall mal darauf ansprechen dass es nicht sein kann dass es Kaninchen sich selbst überlassen wird. Mal sehen was passiert.


    Ich berichte weiter...

  • Ganz ehrlich, egal ob legal oder nicht, ich würden den Zwerg behalten oder ins Tierheim bringen. Leute die so mit Tieren umgehen brauchen von mir kein legales Vorgehen erwarten.


    Liebe SweetEmma, ich kann dich verstehen das so eine Geschichte dich aufbringt und wütend macht. Jedoch finde ich das der zitierte letze Satz ziemlich unüberlegt ist. Gerade wenn man anderen ihr Fehlverhalten vorwirft, sollte man richtig handeln um sich klar von solchen Leuten abzugrenzen und im Falle einer Streitigkeit kein Argument zu liefern.


    Sich beim Th zu melden wegen dem Fundtier, Beweisfotos des Stalls und Mieter darauf ansprechen ist eine richtige Vorgehensweise wie ich finde. Zurückgeben würde ich das Tier allerdings auch nicht unbedingt, erst recht nicht das Tier abkaufen.


    Eventuell den schwipsschwapsSchwiegereltern bitten schriftlich Auflagen zur Tierhaltung zu erteilen und vielleicht findet sich beim Th eine Broschüre über artgerechte Haltung wenn die Mieter auf Tierhaltung bestehen.

  • Falls sie den kleinen Hoppler tatsächlich zurückfordern sollten, kannst du deine Unkosten einfordern
    Futter, Einstreu, evtl TA etc
    spätestens dann werden sie ihn dir wahrscheinlich überlassen


    aber sonst würd ich beim TH anrufen, den Fund melden und sagen, du kümmerst dich, bis sich ein Besitzer meldet. Meist fragen die dann schon, ob man das Tier behalten könnte, falls sich keiner meldet


    die können evtl auch mit dem Tierschutzverein zusammen dafür sorgen, dass dort kein neues armes Tier einziehen muss



    mir ist mal ein Wellensittich zugeflogen, war wie bei dir. Ich wusste genau, wo die arme Wurst hingehört und konnte es mit meinem Gewissen nur sehr schwer vereinbaren, den Fund zu melden
    aber ich hab beim TH angerufen, den Vogelbeherbergt und leider wurde er von den Besitzern
    abgeholt


    3 Monate später hat der erwachsene Sohn den Vogel absichtlich fliegen lassen, als der Vater verstarb und da haben wir ihn nicht einfangen können

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